Fragen bzgl. Mängelkarte

  • Folgendes.


    Ich wurd eben angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle und so. Soweit so gut, die Polizisten waren ja auch sehr freundlich...


    Das blöde war blos: Mein Auto ist tiefer als eingetragen. Vorne 3 und hinten 5 cm. Gab dann erstmal ne Mängelkarte.


    Laut dem Polizisten gilt das schon als Anzeige... er konnte mir leider keine genaue Auskunft darüber geben, was da jetzt für eine Strafe auf mich zu kommt.



    Jetzt hab ich folgende Fragen:


    1. Mit was für einem Bußgeld kann ich rechnen? Gibt das eine Probezeitsverlängerung, eher nicht oder?


    2. Wenn ich mit der aktuellen Höhe zum Tüv fahre und das ganze eintragen lasse - gilt die Mängelkarte dann als erledigt?

  • Will dich nicht verrückt machen aber falls ich noch auf dem neusten stand bin, kriegt man dafür einen Punkt, weil die Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden war.


    Kriegt man in der Probezeit einen Punkt, verlängert sich diese um zwei weitere Jahre und man muss zusätzlich noch eine Nachschulung machen.


    Mängelkarten musste da abstempeln lassen wo du es von der Polizei gesagt bekommst, das kommt wahrscheinlich mit nem Brief.

  • Zitat von Dr.AK


    2. Wenn ich mit der aktuellen Höhe zum Tüv fahre und das ganze eintragen lasse - gilt die Mängelkarte dann als erledigt?


    Die Mängelkarte ist erledigt wenn du den Mangel behoben hast.
    Also höher drücken oder die neue Tiefe abnehmen lassen.
    Musst dann zur nächsten Polizeidienststelle fahren und dir die Mangelkarte abnehmen lassen.

  • Eine Mängelkarte ist ne nette Geste!!! Eine Anzeige wird es erst, wenn nicht innerhalb der beschriebenen Frist (7-10 Tage) das angekreuzte behoben ist und bei der Polizei eingeht. Erst dann wird eine Anzeige geschrieben.

  • ich bin ja ungern der Überbringer schlechter Nachrichten, aber bei mir wars so, dass die Anzeige direkt geschrieben wurde(wurde aber natürlich fallen gelassen). Bußgeld musste ich auch zahlen 75€ plus bearbeitungsgebühr glaub ich und punkte gabs auf jeden fall auch noch.
    Wo ich die Mängelkarte vorgelegt hab weiss ich gar nicht mehr, aber ich meine das wäre beim straßenverkehrsamt gewesen.


    Ich kann für dich nur hoffen, dass ich mich da nicht mehr richtig erinnere, aber ich bin mir relativ sicher.

  • bzgl. der probezeit weiss ichs nicht.
    bei der mängelkarte geb ich sanny recht. hatte auch schon mal eine. grüne standlichter im e30. rausbauen, tauschen, ab zu meinem ausstellerfreund, der sagt ok, passt, fertig.
    also entweder du knallst dir federwegsbegrenzer bis unters dach und lässt das abnehmen, oder aber du schaust ob das nicht vielleicht andere federn sind als die eingetragenen. wenns die gleichen sind, haben sich entweder die federn gesetzt, oder deine dämpfer sind gänzlich im eimer. oder wenn du das nicht selber eingebaut hast, die federn vom vorbesitzer gepresst wurden.
    fahr zur prüfstelle, lass nachschauen und dir zur not bestätigen, dass es die gleichen federn wie bei der eintragung sind. vielleicht mit dem zusatz dass sich die federn gesetzt haben und dass das normal sei und eigentlich kein grund zur beanstandung. normalerweise geben die sich schon damit zufrieden.
    aber das is hier auch so, dass auf die tieferlegung geachtet wird, weils hier neuerdings unter den ganzen jungspunden neue mode wird, mit billigen teilen tieferzulegen und hinterher die federn gegen noch tiefere zu tauschen. aber dann behaupten, was wollt ihr denn, is doch alles eingetragen.
    von daher kann man die beanstandung schon nachvollziehen. nen plan kannst dir dann machen, wenn irgendwas wirklich net passt.

  • Wenn man Dir ne Anzeige schreibt, ist die Mängelkarte völlig sinnlos. Wenn die Betriebserlaubnis erloschen wäre, hätten sie ihm keine Karte mehr geben brauchen und die Weiterfahrt untersagt. Und nur teilweise erlöschen der Betriebserlaubnis kenn ick nich. Das wäre jetz n bisl doppelmoppel. Ich muss mal wieder bisl blättern in den Texten glaub ich, weil ich das nur kenne mit.... Ich geb dir ne Mängelkarte, weil eben was nich korrekt aber behebbar, du läßt das beheben und abstempeln, gibst die Karte ab und gut is. Aber neuerdings werden die Regeln so schnell umgeschrieben, dass man gar nich hinterherkommt. Selbst das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist inzwischen so vielfältig, dass man das studieren könnte.

  • erlöschen der betiebserlaubnis reicht wenn am fahrzeug was geändert wurde und nicht eingetragen ist, die weiterfahrt wird nur unterbunden wenn erhebliche
    mängel (Vekehrssicherheit) vorliegen bzw. das FZ: fahruntüchtig ist. hier ist es eine ermessensspielraum des polizisten.
    mir wurde zb die weiterfahrt untersagt weil main Kennzeichen zu weit unten war,
    ist allerdings schon ein paar jährchen her heute sind sie etwas toleranter.
    aber geldbuße wird nicht ohne und punkte gibts auch glaube ab 50€.
    na ja blöd für dich gelaufen.

  • Zitat von nannte320

    na ja blöd für dich gelaufen.


    Ja, so kann mans sagen.


    Ich hab den Wagen hochgeschraubt und war 2 Tage später beim Tüv und hab die Karte abstempeln lassen und hab die direkt beim Straßenverkehrsamt abgegeben, so wies auch auf der Karte stand.


    Bisher kam noch nichts weiter - bin mal gespannt was noch kommt.


    Nunja, selbst so wie der aktuell steht, ist der nicht 100% legal, weil - trotzdessen dass das Fahrwerk jetzt auf eingetragener Höhe steht - die Lichtaustrittskante zu tief hängt... der Karren ist mir aber viel zu hoch jetzt... daher hab ich beschlossen, dass nächstes Jahr Airride in den Wagen kommt, damit gibts dann keinen Stress wegen zu tief, ich komm überall rein... genau das richtige.

  • Das ist mein voller Ernst.



    Zitat von CalmLikeABomb

    dafür machen airrides das fahrzeug schwammig, vor allem bei hohen geschwindigkeiten und ernsthafte kurvenfahrten sind dann auch nich mehr wirklich drin.



    Nicht mehr wirklich - die ersten Airride waren sehr schwammig ja, mitlerweile sind die Dinger vom Fahrverhalten echt eher wie ein normales Sportfahrwerk und mit nem Neigungsbegrenzungskit sind wird auch die Seitenneigung in den Kurven drastisch reduziert, die ein Airridesystem sonst hat.


    Desweiteren sind von diversen Airride-Firmen auch schon Fahrzeuge mit Airride bei diversen Motorsportveranstaltungen eingesetzt worden (z.b. von GAS beim 24H Rennen auf dem Ring 2008).


    Gut, mit nem vollverstellbaren Bilstein Gewinde wird man es nicht vergleichen können - aber ich denke für meine Zwecke wird es ausreichen. ;)
    Will damit ja keine Rennen fahren...