-KAUFVERTRAG- Wer kennt sich aus? Bitte um Rat!

  • Hallo,


    folgendes. Meine Freundin hat sich diese Woche einen gebrauchten 1er (e81) gekauft.


    * 30.000 Km
    * 1. Hand
    * Unfallfrei


    Der Wagen hat lediglich vorne und hinten an den Stoßfängern Kratzer, welche überlackiert wurden. Dies wurde auch im Kaufvertrag erwähnt.


    Die Frage die wir uns jetzt stellen..
    1. Muss der Verkäufer nicht auch angeben, dass der Wagen bei Punkt C "keinen Unfallschaden hatte"?


    Er hat nur oben erwähnt, dass Lackschäden vorhanden sind. Aber explizit im Kaufvertrag erwähnt, dass es KEIN Unfallschaden ist, hat er nicht, oder?
    Ich habe leider zu wenig Erfahrung mit solchen Kaufverträgen.


    Wie sieht es bei Punkt D aus?
    Er hat dort alles durchgestrichen. Sollte da nicht auch angekreuzt werden, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt?
    Und kein Re-Import usw.?



    Er selber ist Kfz- Meister mit eigener Werkstatt. Deswegen behaupte ich einfach mal, dass er sich mit solchen Verträgen besser/bewusst auskennt.
    Wir wollen einfach nur auf Nummer sicher gehen, bevor wir so eine Vertrag-Vorlage unterschreiben.


    Wer sich damit auskennt, bitte ich, sich mal das beigefügte Bild anzuschauen.



    Ich bin für jede Antwort dankbar.


    [ATTACH=CONFIG]72187[/ATTACH]



    PS: Der Wagen wird am Donnerstag abgeholt. Erst dann bezahlen wir den vollen Kaufpreis.

  • entweder er ist ein ganz penibler und sieht diese besagten Kratzer schon als Unfallschäden (was ich mal nicht glaube), oder da war tatsächlich noch was anderes....oder er hielt es einfach nicht für nötig, diese ganzen Sachen anzukreuzen, denn der Originalmotor wird ja wohl noch drin sein?! habt ihr nicht beim Kauf explizit nach nem Unfallschaden gefragt? Würde auf jeden Fall nochmal nachhaken.

  • Wenn es mein Auto wäre, und Front + Heck mal lackiert worden wäre, würde ich auch nicht als unfallfrei verkaufen. Aber er ist 1 Besitzer also sollte er genau wissen was los war. Mein Beispiel ist eher auf Fahrzeuge bezogen die etwas älter sind.


    Ansonsten verkaufen bmw Niederlassungen Leasing Rücklaufer meistens auch nach dem Lackieren. Die sehen das als Wertsteigerung an wenn vorne zb keine Steinschläge drauf sind. Zum Vertrag gibt es dann extra eine zusätzliche Erklärung worin steht, das dass Fahrzeug lediglich aus kosmetischen gründen lackiert worden ist.


    Wenn ich als privater ein Auto verkaufe spreche ich den Vertrag vorher mit dem Interessenten / Käufer ab. Ich garantiere nie für einen richtigen Km stand, oder auf unfallfrei.


    Ich zeige immer meinen Kaufvertrag vor, das ich ihn bspw unfallfrei gekauft hab, selbst keinen Unfall hatte. Entweder er glaubt es oder nicht.


    Ich hab kein Bock das sich dann nach einem Jahr etwas heraustellt, wovon ich selbst nichts wusste und dann gibt es Probleme.


    Mfg

  • Ja, er sagt dass er Unfallfrei ist.
    Lediglich diese über lackierten Kratzer vorne und hinten.


    Andererseits sehe ich eine "Beschädigung" als Kratzer, leichte Stoßfänger Kratzer oder sonstigen Mangel an.
    Ein Unfallschaden hingegen, ist für mich schon etwas anderes.


    Er ist zwar selbstständig, verkauft den Wagen aber als Privatperson.


    Wenn jemand der zweite, dritte oder vierte Besitzer ist spricht ja nichts gegen, sich so abzusichern und zu sagen dass man nichts garantieren kann (Schaden, Unfall, KM).
    Aber er ist ja der Erstbesitzer. Er weiß ja ganz genau was mit dem Wagen war. Von daher wundert mich das ein wenig, warum er diesen Punk nicht auch angekreuzt hat.

    [CENTER][SIZE=4]Zur Syndikat Fotostory:
    [/SIZE]
    [/CENTER]
    [CENTER][/CENTER]

  • Er ist zwar selbstständig, verkauft den Wagen aber als Privatperson......
    das geht nicht er haftet als Gewerbetreibender sprich Händler im vollen umfang selbst wenn er alles rausstreicht !!
    das denke viele Händler wenn sie privat was verkaufen dann sind sie raus aus der Nummer ... das geht nur von Gewerbe zu Gewerbe

  • Er ist zwar selbstständig, verkauft den Wagen aber als Privatperson......
    das geht nicht er haftet als Gewerbetreibender sprich Händler im vollen umfang selbst wenn er alles rausstreicht !!
    das denke viele Händler wenn sie privat was verkaufen dann sind sie raus aus der Nummer ... das geht nur von Gewerbe zu Gewerbe


    Ausnahme: Verkauf "im Kundenauftrag" bzw. als "Treuhänder".