Servus Leute,
Meine Frage richtig sich speziell an Leute die damit Erfahrung haben oder die Medallie von der anderen Seite kennen.
Schilderung der Situation:
Ich fahre vor ca. einer Stunde mit meinem Kollegen zusammen von unserem Vereinsheim in dem wir den Abend trainiert haben Richtung Heimat.
Keine 200 Meter weit gekommen steht ein Streifenwagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Als ich mich nähere schaltet ein Polizist den Suchscheinwerfer ein, wodurch ich stark geblendet werde.
20 Meter weiter trifft die Straße auf eine T-Kreuzung und führt über eine Bundesstraße in bewaldetes, unbeleuchtetes Gebiet.
Der Streifenwagen dreht und folgt mir. Außerhalb der Ortschaft werde ich aufgefordert anzuhalten.
dem komme ich umgehend nach. Auf meine Frage ob eine Kontrolle zwischen den Ortschaften mitten in der Nacht im stockdunklen sein müsse und ob man das nicht innerhalb der Ortschaft machen hätte können, bekomme ich die Antwort: "Wir machen das wo wir wollen und jetzt wollen wir das hier! Kommen sie gerade von der Arbeit?" (Bayern = Feiertag)
Jetzt meine Frage:
Darf die Polizei in so einem Gebiet eine Kontrolle durchführen, bzw. bin ich verpflichtet an dieser Stelle anzuhalten? Oder kann ich in die nächste Ortschaft (in diesem Fall allerdings bereits Hessen) weiterfahren.
An der Stelle ist es stockduster, um die Uhrzeit weit und breit kein weiteres Fahrzeug und wenn sich da jemand ein paar Hella Blitzer aufs Dach klebt würde man noch nicht mal erkennen ob es sich wirklich um ein Polizeifahrzeug handelt oder um einen alten türkisfarbenen BMW. Bis ich zum Aussteigen aufgefordert wurde konnte ich noch nicht mal den Polizisten erkennen der direkt an meinem Fenster stand.
Nächste Frage:
Ist es zulässig das der Polizist mit dem Suchscheinwerfer des Streifenwagens ein Fahrzeug welches sich im laufenden Straßenverkehr befindet anleuchtet und somit den Fahrer blendet?
Kommt meiner Meinung und meinem Empfinden her gleich wie wenn ich mit Fernlicht auf den Streifenwagen zufahre.
Danke für die Info.