Normal darfst du ohne Kennzeichen zur Zulassung zum anmelden fahren,die Versicherung spielt hierbei keine Rolle, es muss nur der direkte Weg sein!
Korrigiert mich bitte,wenn ich falsch liege und sich da wieder etwas geändert haben sollte...
@ Kruemel.
Sowas bleibt nicht lebenslang im Führungszeugnis stehen!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis
Zitat:"Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46
BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34BZRG). "