Habe rechtliche Schwierigkeiten wegen eines Fahrzeugverkaufs :(

  • Hallo e36ler
    Diesmal geht es ausnahmsweise mal nicht um einen BMW sondern um einen Renault laguna Phase 2 welchen meinen Vater an eine bekannte von mir aus Gutmeinen verkauft hat.


    Vorgeschichte: ihr Opel Corsa hatte einen Motorschaden und sie war wegen ihrer Ausbildung auf das Auto angewiesen. Mein Vater hatte noch einen Renault laguna zum Verkauf da er sich einen Monat zuvor einen e46 gegönnt hatte.


    Sie wollte das Fahrzeug nutzen um die restlichen 3 Monate bis der TÜV fällig war zur Arbeit zu kommen, desshalb verkauften wir ihr das Fahrzeug für 500€ und machten ihr klar das eine Bremsleitung verrostet und die Drehstabfeder der Hinterachse ausgeschlagen ist, und das Fahrzeug erstmal noch fährt, aber nicht nocheinmal durch den TÜV kommt und sie sich drum kümmern muss. (Es gibt zu diesem Gespräch 3 zeugen)


    Nun hatte sie einen Unfall (tüv schon seit einem Monat überzogen) welcher aber nichts mit den defekten zu tun hat, sie ist einfach zu schnell einem zu dicht aufgefahren der Bremsen musste. Natürlich direkt in einen e90 rein und einen Haufen schaden angerichtet.


    Ja und was will man sagen sie will uns nun anzeigen das wir die Defekte verschwiegen haben und das sie hätte sterben können.


    Was sagt ihr? Da wir die Mängel deutlich genannt haben haben wir eigentlich nichts zu befürchten oder?
    Liebe Grüße, Fabian

    • Offizieller Beitrag

    ich glaube da wirst du keine angst haben müssen. selbst wenn ihr die mängel verschwiegen hättet, muss sie ja erstmal beweisen, dass ihr die mängel überhaupt gekannt habt. es ist ja nicht jeder auto besitzer gleichzeitig mechaniker. da ihr aber noch zeugen für das gespräch habt, denke ich mal da wird nicht viel passieren. nächstes mal würde ich die mängel nochmal explizit im kaufvertrag nennen. so seid ihr wirklich raus. ich würde aber trotzdem bei gelegenheit einen anwalt aufsuchen.

  • Kommt drauf an, wie es mit finanziellen Mitteln deiner Bekannten aussieht, entweder hat sie das Geld um zu klagen, oder eine Rechtschutz oder sie ist auf gerichtskostenbeihilfe angewiesen, im letzten Fall wird diese vermutlich unter diesen umständen sofort abgelehnt und du hast Ruhe.
    Sollte jedoch ersteres oder zweiteres zu treffen, so wird sie vermutlich auf jeden Fall einen gierigen Anwalt finden, der behaupten wird, dass es sich lohnt zu klagen und da sie ganz offensichtlich nicht helle ist wird sie sich dadurch bestärkt fühlen.
    Ihre Gewinnchancen sind dann zwar gering (auch an blöde Richter kann man mal geraten), wird aber trotzdem nervig für euch...


    Schon mal versucht mit der Bekannten entspannt zu reden und die Wogen einfach zu glätten? (kann manchmal Wunder wirken)

  • Meines Wissens nach darf ein gelernter Machaniker (Mechatroniker) ein Auto nur ohne Schäden verkaufen bzw müssen die Schäden schriftlich festgehalten werden. Wenn etwas passiert gibt es Ärger weil die Person sich ja Eig mit Autos auskennen müsste. Eine ungelernte Person kann nicht belehrt werden, da sie ja unwissend ist und das Fahrzeug noch Tüv hatte.
    Dazu wird ein Gericht auch sagen was will man von nen 500 Euro Auto erwarten

  • Wenn im Kaufvertrag steht, das das Auto gekauft wurde, wie gesehen und Probe gefahren habt ihr schon Ruhe. Ich schreibe auch immer alle mir bekannten Mängel in den Vertrag und da kann dir dann nix mehr passieren. Ich würde erst mal warten ob sie euch direkt anzeigt. Oft wird ja nur gebrüllt. Wenn sie natürlich noch nicht alles bezahlt hat, dann würde ich sie anzeigen.

  • Naja, da der Unfall eh nach Fälligkeit der Hauptuntersuchung passiert ist, sollte Dir da gar nichts passieren. Denn wäre sie (was sie ja eigentlich muss) vorher rechtzeitig zur HU gefahren, wären Ihr die Mängel vom Prüfer genannt worden. So hätte sie das Auto ja gar nicht mehr bewegen dürfen, da ohne gültige HU.. ;)

    Auslesen und löschen von Fehlerspeicher hier.. :P









    Hier mein Bewertungsprofil! http://e36-talk.com/showthread.php?35822-Im_666

  • Eigentlich wurde ja schon alles geschrieben. Egal, was da vorher gelaufen ist. Jeder Fahrzeugführer ist selbst für sein Auto verantwortlich. Wenn in einer Verkehrstkontrolle der Polizist feststellt, dass was nicht stimmt, kannste auch nicht sagen "Aber der Vorbesitzer...". Es ist dein Auto und dann bist du auch dafür verantwortlich. Umgedreht kannst du ja auch behaupten, sie hätte das Auto seit dem Kauf umgebaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie mit einer Klage Erfolg hätte.


    Und sie hat den Wagen noch nicht mal bezahlt!? Das ist ja mal dreist. Sie will also noch Geld als Entschädigung, dass sie euch den Wagen abgenommen hat. :wall:

  • Ist der Unfallgrund die defekte Bremsleitung?


    So wie geschildert wohl eher der wie so oft nicht eingehaltene Abstand....also kann sie brüllen,soviel sie möchte....wären diese Defekte nicht vorhanden gewesen,wäre sie dem Kerl trotzdem in die Kiste geballert....


    Da wird garnix passieren und ich hoffe,das ihr wenigstens euer Geld bekommt....schätze aber,das ihr da n fetten Haken hintermachen könnt.



    Greetz


    Cap

  • Nene die Leitung war zwar angerostet aber noch lange nicht defekt. Sie war zu schnell und hat keinen Abstand gehalten, und der vor ihr musste auf Grund der verlehrslage leider stark bremsen weil ihm die Vorfahrt genommen wurde, ja und da hat sie so schnell nicht reagieren können


    Grüße, Fabian

  • Also dass ist wirklich Dreist von deiner Bekannten. Ich würde nie auf die Idee kommen meine eigenen Bekannten anzuzeigen da kann ich nur mit dem Kopf schütteln und dir in Rat geben halt von solchen Personen Abstand.

  • na ja vorsicht ist da schon geboten, denn sie will dich nicht nur anzeigen sondern wenn sie recht bekäme kommst du auch für den schaden am unfallgegener auf.
    zu dem thema machatroniker, das spielt beim autoverkauf keine rolle denn du bist als verkäufer nicht verplichtet das auto auf herz u. nieren zu untersuchen ist ja ein schmarrn, wieviele werkstätten/autohändler verkaufen defekte autos dann wären die alle schon pleite und im knast.
    wenn das so wäre müßtest ja noch die belagstärker der einzelnen bremsbeläge aufschreiben sowie profiltiefe der reifen???
    es steht ja im vertrag meistens drin, wie gesehen u. probegefahren unter ausschluß jeglicher gewährleistung, es sei denn du bist als händler zu sehen da reichts schon wenn du im jahr 2 - 3 autos verkaufst.
    zu den 500€ auf jedefall einfordern, ist halt eine privatklage und kann sehr schnell sehr teuer werden.
    bei dem unfall gehe ich mal davon aus das zu geringer abstand die ursache war, denn wenn sie bei der polizei angegeben hätte das die bremsen nicht funktioniert hätte wäre das auto sowieso sichergestellt worden und die rennleitung hättest du auch schon kennengelernt.
    also keine sorge da kommt garnix.

  • So kurzes Feedback, bis jetzt kam nichts, wie ihr schon gesagt habt. Meine anwältin hat sich darum gekümmert und bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. So wie es scheint wurde der Unfall nicht einmal bei der Polizei gemeldet :)
    Sie meint es sieht daher sehr gut für mich aus, da jetzt erstmal nachgewiesen werden muss das es überhaupt durch den Unfall dazu gekommen ist, was sehr schwer zu prüfen ist.
    Nächste Woche macht sie ein schreiben wegen des noch offenen Geldes.
    liebe grüße,
    Fabian


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