Hi,
ich habe folgendes Problem. Ich habe vorkurzem ein Auto an jemanden Verkauft. Beim Verkauf war allerdings der Fahrzeugschein nicht dabei, dies wurde auch im Kaufvertrag vermerkt, sowie unterschrieben von meiner und von der anderen Seite. Ich hatte das Auto nicht auf mich zugelassen. Beim Kauf von meiner Seite war bereits kein Fahrzeugschein dabei. Habe dem Käufer beim Verkauf gesagt bei uns sei es möglich, dass Fahrzeug ohne Fahrzeugschein anzumelden. Er hat dies nicht ganz geglaubt, daraufhin hat er bei vielen Leuten angerufen, darunter auch ein ehemaliger Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt in seinem Ort. Dieser hat ihm bestätigt, dass eine Anmeldung ohne Schein möglich wäre. Daraufhin haben wir dann den Kaufvertrag fertig gemacht. Habe ihm aber gesagt, dass ich mich noch um den Schein kümmern werde. Dies habe ich auch versucht, habe bei dem Vorbesitzer angerufen und ihn gefragt, ob er noch den Schein hat. Er hat wohl noch den Schein, musste aber "angeblich" ins Krankenhaus, daher auch nicht mehr zu erreichen. Der jetzige Käufer hat mich vor ungefähr 1 Woche angerufen und Druck gemacht wo der Schein bleibt, habe Ihm das mit dem Vorbesitzer erzählt, der Käufer ging darauf gar nicht ein. Hat mir mit seinem Anwalt gedroht. Heute hatte ich dann sein Anwaltsschreiben im Briefkasten mit der Forderung vom Schein. Was mir allerdings schon sehr komisch vorkommt, dass die Frist bis zum 1.4.2014 nur geht, der Brief wurde am Freitag den 28.03.14 geschrieben und verschickt. Wie soll ich innerhalb von dieser Zeit den Schein besorgen?
Jetzt komm ich zu meiner Frage. Der Vorbesitzer hat ihm Anwaltsschreiben nochmal deutlich gemacht, dass er ansonsten vom Kauf zurücktreten will. Ist das überhaupt möglich?