Korrupte Polizei?

  • Hallo,


    Ich stand gestern mal an der Ampel und die war so lange rot und ich termindruck hatte bin ich bei grün losgeflitzt so ca 200m bis zu nächsten ampel mit geschätzten 90-100 an einer guten breiten straße wo 50er ist. Als ich an der nächsten ampel stand sah ich plötzlich schon die bullen kommen und wusste das die mich jetz anhalten (Die waren wohl irgendwie hinter mir). Das taten sie dann auch und meinten das ich zu schnell gewesen sei und da ich noch in probezeit bin würde er es der führerscheinstelle melden. Am ende bot er mir an, heute zwischen 20-01 uhr auf die dienststelle zu kommen und 20 €zu bringen, ich solle mir die namen merken und dann da irgendwie auf der wache die namen sagen. Jetz zu meiner frage... Geht sowas? Was ist das für eine Verkehrsverletzung? Soll ich zahlen? Ich mein die haben keine Messung oder sowas...?

  • Nix machen würde ich.
    Höchstens zur lokalen Zeitung gehen :)


    Es kann aber auch sein das es so läuft:


    Zitat

    Verwarnungsgeldkatalog


    Gemäß § 56 Absatz 1 OWiG kann die Verwaltungsbehörde, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten den Betroffenen verwarnen. Es kann ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 35,00 Euro erhoben werden. Für zahlreiche verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten ist die Höhe des Verwarnungsgelds im Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Durch die Verwarnung soll der Betroffene einen "Denkzettel" erhalten, ohne dass mit der Verwarnung ein Strafvorwurf verbunden ist. Verwarnungen können schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Verwarnungsgeld ergehen. Typische Beispiele für die Erteilung einer Verwarnung: Falschparken, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ohne Gefährdung, falsches Überholen ohne Gefährdung, Verstoß gegen Gurt- oder Helmpflicht, Gefährdung bei Ein- und Aussteigen, erforderlichen Abstand nicht eingehalten usw..

    Verwarnungsgeldverfahren
    Eine Verwarnung wird gemäß § 56 Absatz 2 OWiG nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bezahlt. Neben dem Verwarnungsgeld werden keine sonstigen Kosten oder Auslagen gegenüber dem Betroffenen geltend gemacht. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld bezahlt, zeigt er hierdurch sein Einverständnis mit der Verwarnung. Die Verwarnung ist wirksam, das Verfahren ist beendet. Eine Eintragung der Verwarnung oder von Punkten in das Verkehrszentralregister erfolgt nicht. Eine Verwarnung stellt kein Schuldeingeständnis für die zivilrechtliche Frage nach dem Verschulden bei einem Verkehrsunfall dar. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, ohne hierfür eine Rechtfertigung vorzutragen, leitet die Behörde das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren über. Wenn eine Rechtfertigung für die Ordnungswidrigkeit vorgetragen wird, prüft die Behörde, ob das Verfahren einzustellen ist. Für den Fall, daß eine Einstellung nicht erfolgt, wird das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren übergeleitet.


    Komisch ist dann an der Geschichte nur das du es zu den beiden direkt bringen sollst zu einer bestimmten Uhrzeit, laut Gesetz steht dir ja die Woche zu.

  • haha:D Geil. Das glaub ich nicht alter^^


    So dumm dürfen Polizisten doch nicht sein oder? OMG:D

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  • Ich kenn keine Verkehrsverletzung mit 20€ Ihr? Und würde nur heute gehen, also wenn ich heute da nicht auftauche meldet er es wohl der führerscheinstelle ... Personalien usw. hat er alles bzw. die beiden...

  • naja wenns stimmt wären die 20€ doch gut angelegt ;).


    ich glaube aber nicht dass die für 20€ ihre arbeit riskieren...

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    Die haben so Zettel wo die abreißen können welcher Betrag gezahlt wurde.
    Ich hab zwei Blitzerbilder auch schon direkt bei den Blitzenden bezahlt, komischerweise war beides mal der Quittungsblock nicht im Auto... xD
    Naja ich nehms mit Humor.

  • Kann nicht sein. Polizei darf ausdrücklich KEIN Bargeld annehmen!!!
    Also wenn Bares fließen soll, würde ich das auf einer anderen Wache melden!

    [CENTER]:anbeten: :bmw: [FONT="Impact"][SIZE="4"]ENDLICH [/SIZE][/FONT][/CENTER]





    [CENTER][/CENTER]

  • Naja das ist hier weit und breit die größte Polizeiwache bzw. Polizeipräsidium ... Das lustige ist auch noch nur heute zwischen 20-01Uhr, das kommt mir alles ziemlich spanisch vor...

  • wenn du innerorts mit 100 klamotten durch die gegend ballerst, dann kostet das keine zwanzig euro! Das kostet deutlich mehr;)

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  • welche geschwindigkeit wird dir vorgeworfen?
    haben die was gesagt?


    ansonsten würde ich sofort zur polizeiwache fahren...
    sagen, du wärst wohl mit tacho 60-70 unterwegs gewesen, wohl ein bisschen schnell... und dass man dich erwischt hätte und dir das mit den 20euro angeboten hätte, die du jetzt dort an die herren x und y weiterreichen lassen wolltest, da du heute abend keine zeit hast.... und dann gehen.


    ne zweite person würd ich aber sicherheitshalber mitnehmen....

  • Ne der hat mir keine exakte Geschwindigkeit gennant nur das ich zu schnell war, ich weis ja nichtmal was mir jetz zur last gelegt wird.. Hab ihm auch gesagt das ich mit 60-70 laut tacho war , der meinte dann nur jaja ist klar ...

  • die haben doch garkein beweis, dass du zu schnell warst und da können auch 20 bullen in auto sitzen, keine chance ohne vernünftige messung!
    also ist das für mich definitiv korruption! ich würde damit wirklich an die zeitung gehen und gleichzeitig polizeipräsident, -direktion, -hauptpräsidium und was weiß ich nich alles.
    ich würde sagen "ich war laut tacho schneller als 50, aber wieviel genau weiß ich nicht" und nicht mehr und nicht weniger.


    ist ja echt krass. und wo ist dir das passiert?


    mfg

  • Ja hier wo ich wohne, ich sag lieber nicht wo sonst gibts noch iwi ärger. Aber ist hier inzwichen sehr häufig geworden, so "Allgemeine Verkehrskontrollen" wo immer Autos die etwas lauter und auffälliger als andere sind angehalten werden.

  • Ich hab die ampel ja nicht gesehen, ich bin von einer Kreuzung abgebogen hab ja nicht drauf geachtet. Die Polizei habe ich nicht gesehen, die sind auch vllt. 10sek später gekommen wo ich schon anner ampel stand. Die waren wo anders wo ich die nicht gesehen habe.

  • Zitat

    und da können auch 20 bullen in auto sitzen, keine chance ohne vernünftige messung!


    stimmt so aber nicht...
    beamte dürfen geschwindigkeiten durchaus schätzen auf dieser basis verwarnungen aussprechen...


    im gegensatz dazu dürfte es schwer werden, beweise für die korruption vorzubringen.... am end ist man dann der dumme..

  • Tja das ist jetzt so ne Gewissensfrage, zahlt man das Geld und gut ist oder sollte man der Sache auf den Zahn fühlen?
    Kennst du denn welche, bei denen das auch schonmal vorgekommen ist? Wenn ja, geh zur Zeitung und/oder Staatsanwaltschaft.
    Wenn nein.. hmm.. kann auch sein, dass die einfach nur nen Verwarngeld aussprechen, wie meine Vorredner schon sagen, darf die Rennleitung schätzen dass du zu schnell warst und auf Basis der Schätzung ein Verwarngeld aussprechen. Betonung liegt auf Verwarngeld, Bußgeld geht ohne Messung (soweit ich mich erinnere) nicht.