In der Regel wird der Aufnehmende Beamte auch nur darüber Schmunzeln und die Anzeige unter Ablage P ablegen, da die Verfolgung solcher Lapalien das deutsche Rechtssystem nur unnötig blockieren würde.
Aber wenn der Bürger dann doch mal nachfragt, was mit der Anzeige passiert ist, hat der Beamte ein Problem. Solche Lapalien werden täglich zu tausenden anzgezeigt. Einstellen darf letztlich nur die StA.
bist etwas falsch informiert was das nicht erscheinen bei einer vorladung anbetrifft, man kann selbstverständlich schweigen ist klar, nur kann es auch als schuldeingeständnis gewertet werden.
Kurze Antwort: Quatsch. Erstens muss man bei der Polizei nicht zur Vernehmung erscheinen (bei Gericht wohl, aber das ist was anderes), zweitens kann das Schweigen in keinem Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden, was der Beamte darüber denkt, ist eine andere Sache.