Angezeigt mit roten Nummern :(

  • In der Regel wird der Aufnehmende Beamte auch nur darüber Schmunzeln und die Anzeige unter Ablage P ablegen, da die Verfolgung solcher Lapalien das deutsche Rechtssystem nur unnötig blockieren würde.


    Aber wenn der Bürger dann doch mal nachfragt, was mit der Anzeige passiert ist, hat der Beamte ein Problem. Solche Lapalien werden täglich zu tausenden anzgezeigt. Einstellen darf letztlich nur die StA.


    bist etwas falsch informiert was das nicht erscheinen bei einer vorladung anbetrifft, man kann selbstverständlich schweigen ist klar, nur kann es auch als schuldeingeständnis gewertet werden.


    Kurze Antwort: Quatsch. Erstens muss man bei der Polizei nicht zur Vernehmung erscheinen (bei Gericht wohl, aber das ist was anderes), zweitens kann das Schweigen in keinem Fall als Schuldeingeständnis gewertet werden, was der Beamte darüber denkt, ist eine andere Sache.

  • wenn man einer vorladung nicht folgeleistet kommt die rennleitung eben zu dir nachhause. du vergisst das jeder anzeige eine stellungnahme bei liegt.
    ein spezl von mir dachte auch er könne so ungefair verfahren, brachte ihm nur zusätzlichen stress und das nichterscheinen wurde ähnlich dem wiederstand gegen vollstreckungsbeamte geandet.
    denn wenn man nichts getan hat, warum wiedersetzt man sich dann dem ganzen.

  • wenn man einer vorladung nicht folgeleistet kommt die rennleitung eben zu dir nachhause. du vergisst das jeder anzeige eine stellungnahme bei liegt.
    ein spezl von mir dachte auch er könne so ungefair verfahren, brachte ihm nur zusätzlichen stress und das nichterscheinen wurde ähnlich dem wiederstand gegen vollstreckungsbeamte geandet.
    denn wenn man nichts getan hat, warum wiedersetzt man sich dann dem ganzen.


    Lass dir die Geschichte mal von der anderen Seite erzählen. Gibt extra ein Formular, das ausgefüllt wird, wenn der Vorgeladene nicht zur Vernehmung erscheint. Da steht drin: Er ist nicht erschienen. Es ist davon auszugehen, dass er keine Angaben zur Sache machen möchte. Fertig. Das ganze geht dann so an die StA.

  • na ja dann gehen die uhren in bayern scheinbar anders, aber egal es wird sich allerdings schon jeder fragen warum er die aussage verweigert wenn er nichts falsches getan hat.
    die STA. wird dann wohl auch den tatbestand so wie angeklagt sehen denn gegenargument haben sie ja nicht, wodurch die sache eingestellt werden kann. im endeffekt schadet man sich nur selber.

  • na ja dann gehen die uhren in bayern scheinbar anders, aber egal es wird sich allerdings schon jeder fragen warum er die aussage verweigert wenn er nichts falsches getan hat.
    die STA. wird dann wohl auch den tatbestand so wie angeklagt sehen denn gegenargument haben sie ja nicht, wodurch die sache eingestellt werden kann. im endeffekt schadet man sich nur selber.


    Obs sinnvoll ist, nichts zu sagen, ist ne andere Sache. Wenn man aber Beschuldigter einer Straftat oder Owi ist, braucht man nichts sagen, und dies darf einem auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

  • wo ihr euch eben über die Landstraßenschleicher aufgeregt habt, musste ich schmunzeln, weil das größte deutsche Problem auf den Straßen sind die Mittefahrer auf der Autobahn, die weder geschwindigkeiten noch abstände einschätzen können und es so zu gefahren kommt
    als ob das noch nicht schlimm genug ist, sehe ich häufiger sogar Fahrschulen, die sich nur auf der mitte aufhalten...
    wie war das mit dem Rechtsfahrgebot?


    sorry für OT,
    aber meine Frage dazu an Strose, es hat wohl keinen sind hier jemanden anzuzeigen oder?
    ich habe sogar ein Video von meiner onboard kamera, wo ein polnischer LKW (kein kleintransporter, sondern ein 40 Tonner) sich ohne Grund auf der Mitte aufgehalten hat...
    auf eine anzeige hab ich verzichtet, weil es mich zeit kostet...

  • Ist schwierig, die Behinderung zu begründen, wenn die dritte Spur noch frei ist. Ohne Behinderung sinds 25 €. Muss jeder letztendlich selbst entscheiden. Im Grunde genommen geben wir solche Dinge direkt ohne Bearbeitung an die Bußgeldstelle weiter.


    Bei polnischen LKW z.B. sowieso sinnlos, für solch einen Betrag so ein Fass aufzumachen. Zumal das über sie Staatsanwaltschaft laufen muss, die dann einen Antrag in Polen stellt usw. Fahrer muss ja ermittelt werden.

  • Strose da hab ich auch eine Frage an dich:
    Heute bin ich einkaufen gewesen, auf der Rückfahrt fahr ich über ne Ampelkreuzung (hatte natürlich grün) mit ca 50Km/h, die Rechtsabbieger haben so Fahrspuren die and er Ampel rechts vorbei führen mit Vorfahrt achten (kennt man sicherlich, sieht man öfters an großen Kreuzungen) jedenfalls fährt da eine mitm Corsa so 2 Meter vor mir raus ich musste voll ins Eisen tretten, Hupte dann erstmal 10sekunden vor schreck und die Schl. schüttelte mitm Kopf, die hat scheinbar gar nicht gemerkt das ich ihr um Haaresbreite in die Gurke gerutscht wäre, zumal die auch nicht mit Gas vor mir raus kam sondern nur schnell rum bog und dann nicht ausm Ei kam.
    Kann man sowas Anzeigen? Habe auch zeugen erstmal meine Freundin neben mit und der Autofahrer in dem Wagen neben mir (ist ne 4 spurige Kreuzung) hat das auch gesehen denn der bremste vor schreck mit, dachte bestimmt die zieht über beide spuren rüber. Macht das überhaupt Sinn sowas anzuzeigen, oder kommen da auf einen Mehr kosten zu wie alles andere?
    Es würde mich weniger aufregen wenn die sich ja einsichtig gezeigt hätte, aber die Alte hat echt blos mit dem Koipf geschüttelt so nach dem Motto "Warum hupt der Idiot denn?"

  • Strose da hab ich auch eine Frage an dich:
    Heute bin ich einkaufen gewesen, auf der Rückfahrt fahr ich über ne Ampelkreuzung (hatte natürlich grün) mit ca 50Km/h, die Rechtsabbieger haben so Fahrspuren die and er Ampel rechts vorbei führen mit Vorfahrt achten (kennt man sicherlich, sieht man öfters an großen Kreuzungen) jedenfalls fährt da eine mitm Corsa so 2 Meter vor mir raus ich musste voll ins Eisen tretten, Hupte dann erstmal 10sekunden vor schreck und die Schl. schüttelte mitm Kopf, die hat scheinbar gar nicht gemerkt das ich ihr um Haaresbreite in die Gurke gerutscht wäre, zumal die auch nicht mit Gas vor mir raus kam sondern nur schnell rum bog und dann nicht ausm Ei kam.
    Kann man sowas Anzeigen? Habe auch zeugen erstmal meine Freundin neben mit und der Autofahrer in dem Wagen neben mir (ist ne 4 spurige Kreuzung) hat das auch gesehen denn der bremste vor schreck mit, dachte bestimmt die zieht über beide spuren rüber. Macht das überhaupt Sinn sowas anzuzeigen, oder kommen da auf einen Mehr kosten zu wie alles andere?
    Es würde mich weniger aufregen wenn die sich ja einsichtig gezeigt hätte, aber die Alte hat echt blos mit dem Koipf geschüttelt so nach dem Motto "Warum hupt der Idiot denn?"


    Man kann jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigen, obs wirklich sinnig ist, lässt sich drüber streiten. Ist halt nen Vorfahrtsverstoß mit Behinderung oder schon Gefährdung. Je nachdem (25€ oder 100€, 3 Punkte). Solange es ohne Unfall gut geht, seh ich das nicht so dramatisch. Jeder macht mal Fehler, da will man doch auch net angezeigt werden.


    P.S. Kosten werden bei der Anzeige keine entstehen.

  • Seh ich ähnlich, wenn einer vor/neben mir en Fehler macht,
    dann tue ich das mir mögliche um einen Unfall zu verhindern, denk mir meinen Teil und fahr weiter.
    Was bringt es da sich großartig aufzuregen und über ne Anzeige nachzudenken?



    Ich hätte allerdings auch mal eine Frage an Strose.
    Folgende Situation:


    Eine zweispurigen Autobahn (A661) endet und es muss die Geschwindigkeit auf zunächst 100km/h und dann auf 80km/h reduziert werden. Desweiteren wird ein Überholverbot angezeigt.
    Handelt es sich um ein Überholen im Überholverbot, wenn ich auf der linken Spur fahre und einfach langsamer verzögere als ein Fahrzeug auf der rechten und dieses dadurch "überhole"?


  • Eine zweispurigen Autobahn (A661) endet und es muss die Geschwindigkeit auf zunächst 100km/h und dann auf 80km/h reduziert werden. Desweiteren wird ein Überholverbot angezeigt.
    Handelt es sich um ein Überholen im Überholverbot, wenn ich auf der linken Spur fahre und einfach langsamer verzögere als ein Fahrzeug auf der rechten und dieses dadurch "überhole"?


    So Dinge sind immer Einzelfallentscheidungen. Ich sag mal so, wenn man bereits neben dem Fahrzeug ist, Überholvorgang fortsetzen, ansonsten dahinter bleiben. Das Thema Definition von Überholen ist sowieso nicht so einfach.