Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung? Wer kennt sich aus?

  • Hey
    vorletztes Wochenende hat es bei meinen Eltern gebrannt. Der Ofen der Sauna hat die Wärme an die Isolierung weitergeleitet und diese weiter an die Holzverkleidung des Gebäudes. Es hat leicht gebrannt, hauptsächlich wars Rauch (die Glaswolle hat geglüht und geraucht). Wir konnten den Brand selbstständig unter Kontrolle bringen. Die Nachbarn haben dennoch die Feuerwehr gerufen.
    Es ist kein großer Schaden entstanden. Lediglich die Holzverkleidung innen und aussen und Glaswolle, die ersetzt werden soll.


    Problem ist: Die Sauna war noch nicht vom Schornsteinfeger (oder wer auch immer das abnehmen soll) genehmigt.
    Polizei war da und meint wir müssten evtl die 3 Feuerwehrwagen und 1 Krankenwagen und 1 Polizeifahrzeug selbst bezahlen , da es ja FAHRLÄSSIGE BRANDSTIFTUNG WAR, weil die Sauna eben nicht abgenommen war. Plus: Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung.


    Das wäre ein hübsches Sümmchen.
    Kennt sich jemand aus? Haben wir da wirklich so schlechte Karten?
    PS: Rechtsschutz haben wir nicht.


    danke schonmal

  • Hi


    Mich würde interessieren ob ihr die sauna bauen gelassen habt oder selber gebaut habt....weil im normalfall dürfte das ja nicht passieren!

  • ja das ist eine mit holz. also net elektrisch wenn du das meinst. muss man nicht abnehmen lassen?


    Gismo: die sauna hat mein vater selbst gebaut. und ihm ist wohl ein fehler unterlaufen bei der isolierung vom rohr

  • Joa dann habt ihr pech gehabt würde ich mal sagen.
    Aber gleichzeitig auch Glück!
    Hätte der Brand übergegriffen dann gäbe es von der Versicherung u.U. keinen Cent.
    Jede Feuerstelle im Haus muss abgenommen werden!
    Sie es als Lehrgeld... Das abnehmen hätte übrigens keine 70€ gekostet... und der Fehler wäre dem Schornsteinfeger aufgefallen.

  • bei der anzeige dürfte vermutlich wenig passieren... der fw-einsatz kann schonmal nen tausender plus minus x kosten...
    unterm strich also ärgerlich, aber es hätte auch wirklich schlimmer kommen können....

  • ich denke da passiert wenig...


    wenn es jetzt auf andere häuser etc übergegriffen hätte ... aber ist ja eigener sachschaden und keiner wurde verletzt.


    denke das es so ausgehen wird das die kosten für die reparaturen und evt für die feuerwehr mehr als ein denkzettel sind

  • grundsätzlich gibts bei solchen sachen anzeigen...


    ich hab mal nen unfall gehabt (glatteis und gegen nen baum geschleudert), dem beifahrer ist von der geplatzten scheibe ein splitter ins auge geflogen...
    war nicht schlimm, wurde nach 5 min durch die sanis entfernt und gab weder verletzung, noch folgeschäden.
    hab dennoch ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung kassiert.... das ist wohl normal, sobald es um 'wert' oder 'gesundheit' dreht...


    passiert ist dann aber nix weiter... keine strafe, kein garnix....

  • grundsätzlich gibts bei solchen sachen anzeigen...


    ich hab mal nen unfall gehabt (glatteis und gegen nen baum geschleudert), dem beifahrer ist von der geplatzten scheibe ein splitter ins auge geflogen...
    war nicht schlimm, wurde nach 5 min durch die sanis entfernt und gab weder verletzung, noch folgeschäden.
    hab dennoch ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung kassiert.... das ist wohl normal, sobald es um 'wert' oder 'gesundheit' dreht...


    passiert ist dann aber nix weiter... keine strafe, kein garnix....


    Das kann ich noch nachvollziehen, da ja einem menschen der nichts für den unfall konnte etwas passiert ist


    hier würde ich sagen : Anzeige ja , aber da passiert nach meiner meinung nix ( geldstrafe etc)

  • und bei der anderen sache wurde ein brand mit sachschaden verursacht, was auch einen straftatbestand darstellt.. plus ggf gefährdung dritter .. plus der notwendigkeit einer anzeige, wenn eine versicherung für das gebäude besteht, die ggf in haftung genommen werden soll...
    steht ja auch nicht da, wem das gebäude gehört....daher ist eine anzeige hier schon auch sehr angebracht, um hinterher die schuldfrage klären zu können..

  • § 306d Fahrlässige Brandstiftung
    (1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 306a Schwere Brandstiftung
    (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer


    1.
    ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
    2.
    eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
    3.
    eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,


    in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
    (3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. -



    Im Gegensatz zur "einfachen" Brandstiftung, die ein fremdes Gebäude fordert, ist bei der schweren Brandstiftung der Passus "fremd" nicht mehr notwendig. Somit auch, wenn man aus Versehen das eigene Haus ansteckt.


    Somit muss von Amts wegen eine Strafanzeige erfasst und auch ermittelt werden. Meiner Erfahrung nach werden solche "Straftaten" von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ob durch Zahlung eines Strafbefehls oder ohne Kosten entscheidet jedoch die zuständige StA.

  • Ftw !
    Ich würde nur denken: Glück gehabt und das wars. So ein Feuerwehr Einsatz wird nun auch nicht die Welt kosten, deswegen zahlen und einfach erfreuen, das nix passiert ist.

    [26.12.10 11:18] alfi1978:
    hehe, ich bin von opel umgestiegen ^^ eben weils keinen gescheiten calibra gab :D

  • § 306d Fahrlässige Brandstiftung



    Somit muss von Amts wegen eine Strafanzeige erfasst und auch ermittelt werden. Meiner Erfahrung nach werden solche "Straftaten" von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ob durch Zahlung eines Strafbefehls oder ohne Kosten entscheidet jedoch die zuständige StA.


    mein ich doch :) und ich hoffe das dass gericht ( wenn das überhaupt dahin gelangt) besseres zu tun hat

  • ok danke für die paragraphen^^
    ich hoffe, dass da nix großes rauskommt. wie gesagt, ist ja schliesslich unser eigentum. aber die deutschen gesetze sind meiner meinung nach oftmals einfach nur zum an die decke gehen.

  • Zitat

    wie gesagt, ist ja schliesslich unser eigentum


    nee, war nicht gesagt... :)


    und ich find den rechtsstaat hier garnicht 'zum an die decke gehen'... oder wo isn das problem? außer der tatsache, dass pfusch in kombination mit fahrlässigkeit angemahnt wurde und ggf die einsatzkosten dann nicht 'wir steuerzahler' blechen dürfen sondern richtigerweise der verursacher...?


    was nicht heisst, dass es nicht auch paragraphenbedingtes hierzulande gäbe, was einen am eigenen verstand zweifeln lassen könnte..
    aber hier? ist doch bisher garnix wildes passiert?!