Tag, es geht um folgende Regel:
Zitat1. Anforderung an Verkäufer:
Es dürfen nur User Verkaufsanzeigen erstellen, welche bereits mindestens 60 Beiträge außerhalb des Marktplatzes erstellt haben und seit mindestens 30 Tagen im Forum angemeldet sind. Dies soll keine Schikane für Forenteilnehmer darstellen, sondern fungiert als Schutz vor Betrügern. Vielen Dank für euer Verständnis!
Zwar lieb von euch, dass ihr euch um unseren Schutz vor Betrügern kümmert, doch lasst es doch Sache des Käufers sein. Wer einem mit 0 Beiträgen paar Scheine überweist, ohne Perso-Kopie oder ähnliches anzufordern, selbst schuld.
Abgesehen davon ist es doch nicht euer Ernst, 60 Beiträge zu verlangen!
Um euch mal zu Demonstrieren, was 60 Beiträge sind: 269 Seiten gibt es Benutzer. Schon auf Seite 33 hört die Anzahl der Benutzer mit Beiträgen über 60 auf! Also schließt ihr 236 Seiten Benutzer aus. Bei 30 Benutzer pro Seite sind es 7045 Benutzer, die nicht Handeln dürfen, wohingegen 997 Benutzer dazu Berechtigt sind.
8042 = 100%
7045 = 87,60%
997 = 12,40%
DAS kann doch echt nicht euer Ernst sein. Die meisten Nutzer sind aktiv nur hier wegen dem Marktplatz. Sind ja zudem noch etliche Unternehmer hier unterwegs. Früher konnte man hier echt viele Schnäppchen machen, oder selbst wenn keine Schnäppchen, der Marktplatz war ziemlich aktiv.
Und weil da nicht mehr so viel los ist, sind einige der aktiven Nutzer so witzig, und Spammen die Verkaufsthreads immer voll, wodurch jetzt die Mods regelmäßig anzukämpfen haben....
Also tut euch und mir/uns den gefallen, und hebt diese grottenschlechte Regel auf.
Wer heute betrügen will, macht es auch genau so gut in 30 Tagen und auch mit 60 Beiträgen!
Mein Lösungsvorschlag:
Garkeine Begrenzung. Wer Misstrauen hat, sollte einfach nicht kaufen. Wenns um viel Geld geht, sollte man eh selbst abholen, um Blindkäufe mit evtl. darauf folgender Enttäuschung zu vermeiden.
Man bekommt ja eh bei einer Überweisung Bankdaten, und sollte der Verkäufer sich nicht mehr melden, hat man genug wege, sein Geld zurück zu bekommen, z.B. über einen Titel beim Amtsgericht, einer Anzeige bei der Polizei etc.
LG