H-Kennzeichen......

  • Bei Jungteimern, die G-Kat haben und nicht gerade astronomisch viel Hubraum (meine Schmerzgrenze liegt so bei 4L), tendiere ich inzwischen dazu das Hakenzeichen nicht anzustreben.


    Aber LPG Umbau hört sich nach Hubraum an :D

  • Bei Jungteimern, die G-Kat haben und nicht gerade astronomisch viel Hubraum (meine Schmerzgrenze liegt so bei 4L), tendiere ich inzwischen dazu das Hakenzeichen nicht anzustreben.


    Aber LPG Umbau hört sich nach Hubraum an :D


    Nur 3,5Liter....:icon_lol:

    • Offizieller Beitrag

    Bei Jungteimern, die G-Kat haben und nicht gerade astronomisch viel Hubraum (meine Schmerzgrenze liegt so bei 4L), tendiere ich inzwischen dazu das Hakenzeichen nicht anzustreben.
    ...


    Verrätst Du uns auch, warum nicht? :)
    (Nein, ich fange keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit an, ich möchte es nur wissen. :hup:)

  • Klar verrate ich das:


    Von den allg. TÜV-Problemen abgesehen ist das H-Kennzeichen mittlerweile übel restriktiv. Die Regularien sind mehrfach verschärft, manche Dinge per se ausgenommen, Besitzstandswahrung gibt es nicht mehr.


    Mit einem schönen Alltagswagen, der mittlerweile H bekommen könnte, kann man sich nichts mehr erlauben. Fahrwerk, Felgen, Auspuff usw wird alles schwierig abgenommen zu kriegen, man ist zudem als Eigner in der Nachweispflicht. Ein Bekannter hatte über ein Jahr hinweg einen alten LT Alkoven restauriert, vom allerfeinsten. Inkl. Lack und Mobiliar hat er richtig Geld ausgegeben. HU war dann kein Problem, aber H gab es nicht weil erstens modernes Fremdradio (!!!) und zweitens die zeitgenössischen neu bezogenen Porsche 914 Sitze nicht innerhalb 10 Jahre nach EZ verbaut wurden (!!!!!!!)


    Wenn man also einen Dummweltzonenfähigen Wagen (G-Kat) hat fürde ich die relative Umbaufreiheit die es noch gibt nicht für die Steuerersparnis opfern.


    Hier haben irgendwelche TÜV-Oberen für sich entschieden was in ihren pers. Ereignishorizont passt, vollkommen ab von der automobilen Wirklichkeit. Ich vermute, dass da auch Regierungskreise mit treiben um Steuererleichterungen zu vermeiden und den Bestand an sogenannten Alltagsklassikern zu verringen.


    :icon_boire:

  • also sachen wie ein radio gehören ganz klar in den ermessensspielraum des prüfers, da es dort auch um die verkehrssicherheit geht. uralte radios mit schlechtem empfang können z.b. dazu führen das man die meldung über einen falschfahrer oder ein stauende in der kurve nicht hört. fertig aus!


    wenns an sowas scheitert...neuen prüfer suchen!


    davon abgesehen hast du natürlich recht das es beschränkt wird. dein kollege hat natürlich pech mit seinem prüfer gehabt, aber insgesamt ist es (da nun immer mehr im alltag fhrbare autos H fähig werden) sinnvoll das mehr und mehr zu beschränken.

  • Wieso soll das beschränkt werden müssen? Diese Autos haben dem Staat 30 Jahre lang satte Steuereinkünfte beschehrt, irgendwann muss doch gut sein!


    Und mt H sind die Autos ja nichtmal steuerbefreit, nur reduziert (in den meisten Fällen). In Frankreich werden Autos nach ich meine 25 Jahren steuerbefreit.

  • dann lies dir mal durch wozu das h-kennzeichen dienen soll....da geht es keinewegs drum irgendwelchen autos, die es sonst nicht dürfen, das tor zur umweltzone aufzustoßen! ebenfalls geht es keineswegs drum irgendjemandem steuern zu erlassen oder es leute möglich zu machen dicke hubraummonster zu fahren die es sich sonst nicht leisten können.


    es geht hier darum, kulturgut (zu welchem ich stinknormale golf 2 und e30 einfach nicht zähle) auf dt. straßen zu erhalten, und dies für die eigentümer durch kleinere vergünstigungen interessant zu gestalten damit diese ienen anreiz haben ihr auto auch weiterhin in einem erhaltenswerten zustand zu halten.


    und da es nach und nach überhand nimmt, da wie gesagt immer mehr ohne probleme im alltag zu bewegende autos 30 jahre alt sind, wird da halt nun etwas strenger drauf geschaut. und das wird auch noch strenger werden, denn wenn autos wie golf 3 und e36 h fähig werden, wird der andrang noch größer. so war es damals nicht geplant, und somit wird halt gegengesteuert.


    das sich da nun ein paar diesel junkies und alte autos tuner drüber aufregen ist klar

  • Die meisten dieser Autos (Golf2, E30, ev. irgendwann E36) rafft doch sowieso der Zahn der Zeit hinweg, wenns nicht die Besitzer selbst erledigen, da muss m.E. die Regierung nicht nachhelfen.


    Generell sehe ich das jetzt nicht so wie du, zwar will mir ein Golf auch nicht als Klassiker erscheinen aber anderen vielleicht schon. Wo willst du da die Grenze legen, willkürlich nach deinem Gusto? Wenn es Regularien gibt so gelten die für alle, und falls sich nix ändert dann in 30 Jahren auch für einen Toyota Prius.


    Was mit den Richtlinien zur Begutachtung von Oldtimern gemacht wurde ist einfach nur deutsch. Genauso wie das deutsche Wechselkennzeichen oder die Angleichung der Kriterien für H und 07.


    Aber das hilft dem TE nicht weiter und ist alles OT.

  • Um mal auf die Frage des TE zurück zu kommen, nein wirst du vermutlich nicht. Wenn du aber nen toleranten TÜV Prüfer findest wirste es doch bekommen.
    Ein H Kennzeichen bekommst du nur mit zeitgemäßemTuning darunter fallen teile die ein Gutachten aufweisen was bis max. 10 Jahre nach der Erstzulassung des Autos erstellt wurden. Da keine LPG Anlage das vermutlich erfüllen wird wird die LPG Anlage wohl eher nicht ins H Kennzeichen fallen.


    Und um mal auf das Radio zu kommen das interessiert den TÜV Prüfer einen feuchten scheiß ob das teil 50 Jahre oder 1 Jahr alt ist.


    Dazu das Golf oder E30 nicht zu Kulturgut fallen sage ich lieber nix, allerdings würde mich interessieren warum die nicht dazu fallen? Immerhin sind das mittlerweile auch Fahrzeuge die man nicht mehr ganz so oft sieht auf der Straße. Aber ok für manche ist halt nur der E36 ein Kulturgut

    [CENTER]Mein Bewertungsthread:
    http://e36-talk.com/showthread.php?58838-Firefighter&highlight=Firefighter[/CENTER]


    [CENTER][/CENTER]

  • Hier steht es schwarz auf weiss: unter Punkt 3.2.3.1:


    http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre
    erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.


    Sprich eine nachgerüstete Venturianlage wäre ev. ok (wenn seit 20/30 Jahren verbaut sowieso), Sequentielle eher nicht. So lese ich das.


    Was die Einteilung in Kulturgut betrifft ist es doch wie schon mehrfach geschrieben, auch von compact323ti, Schönheit liegt im Auge des Betrachters und die Einteilung in Kulturgut ebenso. Wer mit den Golfs und E30 als damals kaufbare Neuwägen aufgewachsen ist sieht die vermutlich mehr als Nutzfahrzeug denn als Kultugut, wohingegen ein Jüngerer der den Führerschein nur als Plastik kennt da voll die krassen Oldtimer erkennen will.


    Ich persönlich schere mich im Übrigen nicht drum wer was gut findet, wer wo drauf H-Kennzeichen will oder kriegt etc., ich selber würde da viel viel viel mehr zulassen wenn ich das entscheiden dürfte. Ausser es wäre ein VW, die finde ich alle scheisse :P :D


    Ich kotze nur ab über die Prüforganisationen, die als Executive der Regierung und Autolobby alte Kärren aus dem Strassenbild entfernen will. Alte Kärren die nicht in den beschränkten Ereignishoriizont diverser Entscheidungsträger hineinpassen.

  • also hier in bayern gibt es kein H- Kennzeichen mit einem neuen autoradio cd-dvd und selbst die nötige HU muß ohne erkennbare mängel sein und da hat der tüvler absolut keinen spielraum noch so der kleine festgestellte mangel führt zur entziehung des H - Kennzeichens.
    das auto soll und muß möglichst original sein (kulturgut), da sollte man sich schon überlegen ob man nun wirklich ein H - kenz. haben will kann die HU ganz schnell ins geld gehen.


    ich lass für meinen 2002er regelemäßig ein wertgutachten machen aus unfalltechnischen gründen, kann ja immer mal vorkommen und da will ich nicht das es heißt wirschaftlicher totalschaden, das geht dann eben nicht und der wagen wird auf jedenfall repariert.