15€ weil TÜV abgelaufen ???

  • Hi,


    Mal ne kurze Frage, anscheinend hat mir letzte Woche am 7. eine nette Lady vom Ordnungsamt ein Strafzettel verpasst als ich kurz bei der Post war.


    Mein Tüv war Dezember abgelaufen, hab das verpennt und bin erst im Februar zur HU, hab leider ein paar Mängel gehabt.
    Die Frist ist am 22.03. Da ich keine Zeit hatte (Klausuren etc) hab ich erstmal nur die teile gekauft. Geplant war es eigentlich Montag alles fertig zu machen und Dienstag das Auto wieder vor zu führen.


    Nun gut, heute kam Post mit einer Strafe vom 15€ weil mein TÜV abgelaufen ist...


    Ich frage mich jetzt, ist das denn soweit in Ordnung ? WEIL Ich war schliesslich beim TÜV und bin gerade dabei die Mängel zu beheben, nicht ohne Grund bekommt man ja auch 1 Monat Zeit dazu.


    Geht jetzt nicht um die 15€, aber irgendwie ist mir das doch ein wenig zu Doof... Ich bin extra im Februar mitten im Stress zum TÜV gefahren damit ich wenigstens eine Mängelkarte habe, falls die Polizei mich anhält, das ich etwas zum vorzeigen hab.


    Hab da keine Probleme mit den Blauen Leuten gehabt, dann park ich mal für 5 Minuten ordentlich mit Parkscheibe und dann kommt da eine und Pappt mir da wegen abgelaufenem TÜV nen Strafzettel an......... Kümmern die sich denn jetzt mittlerweile um alles oder wie ????? Beim TÜV zahlt man ja auch extra Strafe wenn man überzieht... Das ist doch wieder doppelte Geld mache ??????????


    Regt schon irgendwie auf, auch wenn es nur 15€ sind ........


    Jemand schon mal ähnliche Erfahrung gehabt ?

  • Immer locker bleiben :) woher soll die Politesse wissen das du inzwischen beim tüv ect warst.


    Ich würd da mal anrufen und die sache schildern und evtl wollen sie ja sogar den mängelbericht sehen, den vorzeigen dann sollte die sache eig schon geklärt sein. ^^

  • Also soweit ich weiß hast du nach ablauf vom tüv einen Monat Zeit neuen drauf zu machen. Sprich wenn dein Tüv im Dezember fällg war, steht ja auch aufm Kennzeichen ^^,bekommst du bis ende Januar keinen Strafzettel wegen dem einen Monat frist. Und meines Wissens bekommst du wenn sie dich denn so erwischen nen Zettel auf die Scheibe :D hatte mal mit meinem damaligen Opel so ziemlich das selbe Prob und hab mich dann mit denen rumgeärgert um hinterher zu erfahren das die doch recht hatten :D

  • Ja wollte ich Montag eigentlich mal machen. Man ist vor dem Amt echt nirgendswo mehr in Sicherheit ^^ Demnächst Kontrollieren die noch den Reifendruck und gleichen das mit der Datenbank ab ob der auch ja Korrekt ist. Wenn nicht kriegt man direkt nen Strafzettel wegen zu wenig Luftdruck und den dadurch resultierenden mehr Verbrauch + Umweltschädigung. Je nach breite der Reifen könnten die Bußgelder bis zu 5000€ hoch sein megusta

  • Hallo


    Sei fro mit die 15€
    Hier in Niederlande ? € 130,- + € 7,- gebur , also 137€
    Und der amt schickt dir das , sobalt du zu spat bist .


    Und jeder jahr zum AU .


    So slecht ist es bei euch nicht


    schoner grube
    Hans

  • Das mit dem 1monat nach Ablauf des alten Zeitraumes scheint nicht mehr zu stimmen... war mit meinem Motorrad knapp 2monate drüber (Oktober sollte ich u Dezember habe ich) habe trotzdem die Plakette für Dezember in 2jahren bekommen...hab TÜVer gefragt u der sagte man hat 2monate straffrei u wird nicht 'rückdatiert'...

  • Wenn man viel zu tun hat und dazu noch Stress mit Klausuren dann vergisst man Sowas manchmal. Wenn das Auto dann auch noch nicht soo lange im Besitz ist, hat man den "Intervall" auch nicht drin ;)
    Gibt kein Grund warum ich freiwillig ohne TÜV durch die Gegend fahren will.


    Kommt auch immer so unverhofft die nächste HU... Man hat ja auch nur ganze 2 Jahre Zeit
    omg..

  • naja, hat schon alles seine richtigkeit.
    kannst natürlich nen netten brief schrieben und hoffen das sie es dir erlassen. müssen tun sie es nicht. denn zu spät warst du.
    ob du in der zwischenzeit beim tüv warst, ist irrelevant, da du ja trotzdem momentan ohne gültige HU fährst.


    das was motte schreibt stimmt so auch, das mit dem rückdatieren gibt es nicht mehr, dafür halt einen aufschlag bei 3 monatigem überziehen. das ist so, da nach ablauf dieser gnadenfrist eine "vertiefte untersuchung" durchgeführt wird bzw werden soll, bei der weitere prüfumfänge dazu kommen wie zb ne kurze probefahrt etc.

  • Schick' einfach die Mängelliste (evtl. reicht auch ne Kopie) mit dem Aktenzeichen des Verwarnungs-/Ordnungsgeldes an die zuständige Stelle oder begib' die persönlich zum Amt und reiche dort die Mängelliste und den Verwarnungsbescheid ein.
    Du hast ja nicht umsonst eine Frist auf der Mängelliste vom TÜV.


    Warum es nicht so abläuft, wie du es mit dem Zettel anheften denkst:
    1. Wir sind in Deutschland
    2. Dann wäre es ja kein zusätzlicher Anreiz das Auto zum TÜV zu bringen. Es gibt ja durchaus Leute, die solch' eine Masche ebend auch vorsätzlich benutzen. So lange ohne TÜV fahren bis mal was passiert.

  • also hier in bayern wird der tüv zurückdatiert (12/013 jetzt 12/15) so wars bei mir auch, wenn du auch beim tüv warst und mußt noch mal hin heißt das aber nicht ungestraft weiterfahren es steht nirgends das du so weiterfahren darfst.
    ist halt immer eine kulanzsache od. wie die es bei der rennleitung nennen "ermessensspielraum" und knapp vorbei ist auch daneben so ist halt mal.

  • Das was reactiv schreibt, mit der frist, stimmt so natuerlich nicht.


    Die frist die der tuev dir auferlegt um dein auto erneut vorzufuehren ist einzig und alleine relevant fuer dich und den tuev.
    das hat mit stvzo etc absolut nix zu tun. Desshalb ist man auch nicht nicht weiter ueberfaellig.


    und selbst der tuev macht ja auch nix wenn du zu spaet zur nachuntersuchung kommst. Ist er ja auch gar nicht berechtigt zu. Einzig ne neue volle hu musste halt machen, und zahlen. Nur die AU zaehlt dann noch, wenn dus nicht komplett verpennst ;)