Hallo!
Ich habe mal eine kurze Frage.
Beim Eintragen eines Sportfahrwerks wird vom TÜV ja eigentlich immer ein Achsvermessungsprotokoll verlangt. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Werte in der Norm liegen. (So kenne ich es zumindest aus der Vergangenheit mit anderen Fahrzeugherstellern)
Wie sieht das nun am E36 aus, wenn ich nach dem Einbau mit einem arg negativen Sturz zur Vermessung erscheine, dort dann ein Protokoll erhalte, aus dem hervorgeht, dass mein Sturz nun im Grunde jenseits von Gut und Böse ist und damit dann zum Tüv fahre und sage "so, trag mal ein".
Kann eine Eintragung dann nicht auch verweigert werden?
Und wie ist es, wenn ich den Sturz obendrein auch noch mittels seitenverkehrt verbauter M3-Domlager, vollkommen vorsätzlich ins Negative getrieben habe?
Gruß!