Kündigung / Urlaubsanspruch

  • Kennt sich jmd mit Arbeitsrecht aus?!


    Folgendes: Ich bin den ganzen April im Urlaub und will/muss mein Arbeitsverhältnis kündigen.
    Mein Urlaub für April wurde schon genehmigt.
    Meine Frage : Wenn ich jetzt die Kündigung einreichen würde (Kündigungsfrist 6 Wochen vor Monatsende) für 30.April steht mir der Urlaub dann noch zu , da genehmigt?
    Oder ist es sinnvoller auf Ende März zu kündigen, und es gibt bei meinem ersten Vorschlag nur unnötige Probleme !?


    PS: Ich habe 30 Tage Urlaub und 6 Tage habe ich schon im Januar diesen Jahres davon genommen (also theoretisch noch 24 Urlaubstage)

    Peace Timbo


    :Freak: BMW POWER



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    http://e36-talk.com/showthread.php?71017-Roter-Blitz


    Mein Bewertungsthread:
    http://e36-talk.com/showthread.php?69061-Timbo

  • Hi Timbo,
    Urlaubsregelung sieht wie folgt aus.
    Jahresurlaub 30 Tage (für 2014)
    entspricht für jeden Monat 2,5 Tage
    Wenn du selbst kündigst, verringert sich dein Urlaubsanspruch auf 10 Tage (Jan-April), abzgl. bereits 6 erhaltene, sind noch 4 Resturlaubstage.
    LG
    Peter

  • ok also wenn ich das richtig verstehe spielt es gewissermaßen keine rolle ob der AN vor kündigung mein urlaub genehmigt oder nicht ! er kann im nachhinnein , in meinem Fall noch auf 4 Tage Resturlaub abgezogen werden?!
    d.h. ich müsste für die restlichen tage unbezahlten urlaub beantragen oder kann man nicht so dreist sein und sagen genehmigt ist genehmigt ?

    Peace Timbo


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