Auto Verkauf: Kaufvertrag machen oder ohne?

  • Hallo zusammen :)
    da ich demnächst mein auto verkaufen werde und ein Käufer mir schon zugesichert hat, das er den wagen nehmen wird.
    Hätte ich ein paar fragen zum Verkauf, da es mein erster Verkauf wäre:


    Soll ich den Wagen gemeinsam mit dem typen abmelden und er meldet ihn sich dann an und gibt mir cash die kohle ohne einen Kaufvertrag ?


    Oder soll ich einen Kaufvertrag vorbereiten indem ich die Mängel, die ich ihm nannte nochmal schriftlich festhalte um mich vor einem "Rückgaberecht" abzusichern?


    Ich würde eher nen Kaufvertrag vorbereiten jedoch weiß ich nicht wie das dann ablaufen würde bezüglich Rückgaberecht, falls das auto auf einmal schrott geht z.b. ?


    wäre dankbar für ein paar erfahrene tipps ;)

  • Google nach privaten KfZ-Kaufverträgen (z.B. ADAC oder sowas).. Fertig.. Ob an- oder abgemeldet ist Dir überlassen, wenn angemeldet, dann genaue Uhrzeit,Datum und km-Stand in den Vertrag, denn ab da gehen sämtliche Versicherungssachen auf Ihn über, auch wenn er den Wagen noch nicht umgemeldet hat. In den meisten Verträgen steht auch drin, dass der Käufer innerhalb von 3-5 Werktagen den Wagen ab- oder ummelden muss..


    Hier z.B. http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

    Auslesen und löschen von Fehlerspeicher hier.. :P









    Hier mein Bewertungsprofil! http://e36-talk.com/showthread.php?35822-Im_666

  • Okay alles klar. Braucht die Versicherung das unbedingt schriftlich das das Auto verkauft ist? Weil nach Vorlagen hab ich natürlich auch schon gegoogelt und fand dort Vordrucke, die dann für KFZ Zulassungsstelle und Versicherung jeweils ein Vertrag hatten.

  • Ja werd ich aufjedenfall machen zumal der Käufer um die ecke wohnt und durch die Tüv Berichte eh meine Adresse haben wird...
    So kann ich mich dann ja auch absichern mit dem Vertrag.


    Gut alles klar vielen Dank !

  • ich gebe nur abgemeldete auto ab, hatte einmal das problem und der käufer verschwand mit dem auto ins ausland u. fuhr auf meine versicherung noch 7 monate bis das auto zur fahnudung ausgeschrieben wurde.
    auto ohne kohle gibt man nicht raus er gibt geld du das auto inklu. papiere kaufvertrag ist sehr empfehlenswert kannst dir ja im netz runterladen und ja alle bekannten mängel aufführen.
    und auch wichtig laß dir den führerschein u. ausweis zeigen ausweisnr. im kaufvertrag aufschreiben sollte er keinen führerschein haben bist du dran wegen gestatten des fahrens ohne fahrerlaubnis.

  • welcher e36 ist heute absolut mängelfrei?
    es reicht doch :gekauft wie besichtigt und probegefahren und rückgaberecht hast du beim kauf von privat sowieso nur dann wenn grobe mängel verschwiegen wurden und selbst dann wirds schwer denn der käufer ist in der beweispflicht das die /der mängel schon vor dem kauf bestanden hat.
    sowas zubeweisen wird ganz schnell sehr teuer.
    doch eins ist auch klar, mit der wahreheit über den zustand des fahrzeugs hat man am wenigsten probleme und es lebt sich einfach besser damit, keine möchte beim autokauf veschißen werden.

  • Naja fakt ist das ich ihm alles zum Auto gesagt habe. Die ganzen Fakten führe ich dann im Kaufvertrag auf und gut ist. Rückgaberecht sowie Sachmängelhaftung und Garantie werden sowieso Ausgeschlossen.


    "und auch wichtig laß dir den führerschein u. ausweis zeigen ausweisnr. im kaufvertrag aufschreiben sollte er keinen führerschein haben bist du dran wegen gestatten des fahrens ohne fahrerlaubnis."


    Danke für den Tipp sowas hab ich bisher noch nicht gehört !.

  • so einfach ist das auch nicht, mit dem "fahren ohne fahrerlaubnis". an die karre pissen kann man da nur sehr schwer. muss man einem schon nachweisen, dass da grobe fahrlässigkeit vorliegt. wenn er volljährig ist und sagt, "ich wart noch auf mein kumpel", bist du ja nicht verpflichtet, da stundenlang zu warten, bis der kumpel auch wirklich kommt. wenn man natürlich nem 14-jährigen den schlüssel in die hand drückt und sagt, "wartest kurz, bis dein dad wiederkommt", dann isses dummheit und klare fahrlässigkeit.


    es muss also schon was konkretes vorliegen, was den anlass dazu gibt, dass er was verbotenes tut, wenn man ihn denn jetzt fahren ließe, um sich hinterher fahrlässigkeit vorwerfen lassen zu können.
    zumindest is die rechtsprechung eigentlich ziemlich eindeutig.

  • was heißt rechtssprechung eindeutig? überläßt man jemanden sein auto ohne sich zuvergewissern das dieser auch eine gültige fahrerlaubnis hat ist für die rennleitung alles klar und wer ein auto kauft wird mit sicherheit eine probefahrt machen und das dann evtl. ohne fahrerlaubnis, es heißt ja auch gestatten des fahrens ohne fahrerlaubnis.
    was anderes ist es wenn das auto ohne probefahrt verkauft wird und man natürlich das datum mit uhrzeit einträgt ab wann der wagen den besitzer inkl. schlüßel u. papiere übergeben worden sind.
    ist zb. einem spezl von mir so gegangen er hat seinen wagen an einen 32 jahrigen mann verkauft und sich nicht vergewissert das dieser auch fahren darf er wurde dann einige std. später kontrolliert und konnte keinen führerschein vorlegen weil er keinen hatte soweit sogut nur der käufer gab auch bei der rennleitung an das er das auto probegefahren hat wie im kaufvertrag auch drinn stand.
    ergebnis: 3 Monate fahrverbot und 1200€ geldbuße hat sich für ihn nicht wirklich gelohnt fürs auto hat er 650€ bekommen mußte 3 monate fußtrambahn fahren und hat wegen der geldbuße noch minus gemacht.
    siehe hier aus wikepedia:
    Das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls mit Strafe bedroht. Wer es als Halter eines Kraftfahrzeuges in Kenntnis dessen, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, duldet, dass der Fahrer das Fahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar. Irrtümer werden durch den Fahrlässigkeitstatbestand nach § 21 Abs. 2 StVG aufgefangen. Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein (nur Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind), begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20.- € (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; Nr. 168 BKat)[1] geahndet wird.

  • @reiehn sechser, noö lag nichts anderes vor und ich habs ja selber miterlebt wie der richter noch sagte: sien sie froh Hr..... das sie mit einer so milden strafe wegkommen weil nichts passiert ist wie unfall sonst wären wir bei minimal 12 monaten führerscheinentzug sowie rest ob sie überhaupt geeignet sind ein kraftfahrzeug zu führen und unwissenheit schützt vor strafe nicht das sehen sie nun.