auto stillgelegt

  • So ich will euch mal den aktuellen Stand erzählen.
    270€ Strafe und 3 Punkte, für was? Ein legales Auto laut TÜV
    In Nürnberg wurde das Auto von der Dekra geprüft.
    Naja nachdem ich jetzt einspruch eingelegt habe geht alles vor Gericht.... to be continued

  • Krass. Was man hier so liest, da kriegt man ja schon nen Hals, obwohl man nicht betroffen ist. Nur gut, dass ich nicht auf solche Treffen fahre und das auch nicht vorhabe.


    Dann wünsche ich dir mal, dass dein Anwalt das alles regelt, wäre ja ne echte Sauerei, wenn du für ein legales Auto, noch Geld bezahlen müsstest. Diesen ganzen Aufwand hat ja nur der Krümelkacker von Polizist verursacht.

  • Hey,


    würde das weniger tragisch angehen:
    Rechtschutz/Anwalt einschalten, in Absprache mit diesem unabhängigen Gutachter bestellen. Keine Veränderungen bis Gutachter da war vornehmen und Polizist von Dienstaufsichtsbehörde etc. ordentlich eins aufs Nüsschen geben lassen.


    Hat ein Bekannter ähnlich durch, und...Punkte etc. pp was ihm "zugesichert" war ist alles nichtig. :)


    Dran bleiben! Kopf hoch dann wird das!


    LG,
    Mike

  • Wie sieht es eigentlich mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland aus? Dürfen diese dann auch so aus dem Verkehr gezogen werden?
    Beispiel, mein Fall (England). Hier gibt es weder TÜV noch Eintragungen. Nur Versicherung, und diese weiß von meinen Veränderungen Bescheid. Keine Mindesthöhe, nichts.
    Ich fahre bald NS2s 205 auf 8J und 215 af 9J und habe vor in Oktober nach Deutschland zu fahren.
    Würde gerne wissen was da die Rechtslage ist.


    Zitat von http://www.svr.nomos.de/?id=1496

    "Die Vorschrift des § 20 III FZV fordert nur allgemein den betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. Die Vorschrift sagt indes nichts darüber aus, welche Vorschriften im Zusammenhang mit dem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Anwendung kommen. Artikel 3 III des Übereinkommens über den Straßenverkehr (WÜ)2 i.V.m. Artikel 38 und 39 WÜ sowie die Anhänge 4 und 5 fi nden jedoch nach wie vor unmittelbare Anwendung in Deutschland.3


    Wird jedoch etwa im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle festgestellt, dass das in Rede stehende Fahrzeug nicht (mehr) betriebs- und verkehrssicher ist, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung. Ein Verstoß gegen § 20 III FZV jedenfalls ist nicht ordnungswidrig."


    Wenn ich den Absatz richtig verstanden habe, darf ich fahren, da das Auto in dem Land wo es angemeldet ist ja "verkehrssicher" geltet.
    Hoffe das stimmt.

  • Ich stelle mir im Moment dieselbe Frage.


    Mal ein kurzes Beispiel aus Österreich.


    Ich bin neulich von CZ nach A gefahren und habe an der Grenze tatsächlich erlebt, dass die Niederösterreichische Landesregierung dort einen Prüfstand aufgebaut hatte.


    Vorrangig ging es zwar um LKW aber auch Transporter wurden rangenommen.


    Ich hab mir das mal 20 minuten auf dem Parkplatz angesehen und siehe da: die sind dort im stande ne komplette Prüfung des Fahrzeugs durchzuführen.


    Und ich denke wenn da was tiefes lautes ankommt, gucken die sich das wohl auch an und verteilen Auflagen zur Weiterfahrt.


    Egal ob aus D, CZ oder PL.


    So kann das hier aber normalerweise nicht laufen.


    Dein Fahrzeug entspricht, auch wenn das in GB nicht so klar ausgedrückt bzw geregelt ist, den dortigen Bestimmungen.


    Da dürfte die Polizei eigentlich nichts machen, solange du keinen Wohnsitz hier hast.

  • So ich will euch mal den aktuellen Stand erzählen.
    270€ Strafe und 3 Punkte, für was? Ein legales Auto laut TÜV
    In Nürnberg wurde das Auto von der Dekra geprüft.
    Naja nachdem ich jetzt einspruch eingelegt habe geht alles vor Gericht.... to be continued


    ich kann dich verstehen, das es ärgerlich ist aber ich habe mir jetzt nochmal den start post durchgelesen und genau das was oben steht war er eben nicht. wenn 320mm eingetragen waren von radmitte zu kotflügelkante und nur noch 300mm gegeben waren ist das halt nicht mehr legal!

    Es bist nicht du wovor sie Angst haben, es ist das wofuer du stehst!


    hier mein Bewertungsthread! http://e36-talk.com/showthread.php?t=15969


    hier noch meine Fotostory




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  • ich wurde vor 2 wochen auch von den freundlichen angehalten und nachgemessen haben die auch. 320mm rundherum sind eingetragen und nach der messung hatte ich 275 vorne und 280 hinten, ich befürchtete auch svhon eine stilllegung aber die waren nochmal so gütig und meinten nachdem keine beschädigungen an den reifen zu erkennen sind darf ich weiterfahren. natürlich bekomm ich noch meine strafe aber zum Glück haben die den bock nicht mitgenommen :)


    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk 2

  • ich kann dich verstehen, das es ärgerlich ist aber ich habe mir jetzt nochmal den start post durchgelesen und genau das was oben steht war er eben nicht. wenn 320mm eingetragen waren von radmitte zu kotflügelkante und nur noch 300mm gegeben waren ist das halt nicht mehr legal!


    Es geht beim MIR NICHT um das Auto aus dem Start Post (den E36 Compact) sondern um den E93!!!