Mein Anwalt verlangt zuviel Honorar! Wie kann ich mich wehren ?

  • Moin Jungs. Ich habe echt ein Problem zum Haare rausreißen .


    Unstete Habe ich im Sommer letzten Jahres ein Fahrzeug bei eBay "verkauft".


    Die Käufer haben das Auto ohne jegliche Nachfrage in letzter Sekunde ersteigert. Für knapp 13,500€.


    Man konnte sich dann am Telefon nicht einigen über die Bedingungen. Anscheinend konnten die Herrschaften weder lesen mich schreiben.


    Naja nach ein paar Tagen hatte ich dann Post von einem Anwalt, dass ich 899,00 Euro zahlen soll. Weil die vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, weil ich mich irgendwie falsche aussagen gemacht hätte.


    Ich habe mir dann voll auf den Schlips getreten gefühlt, weil das Auto ja noch nicht mal abgeholt worden ist. Dann bin ich zum Anwalt gelaufen und wollte Mein recht haben. Nicht mehr das Auto verkaufen, aber wenigstens mein recht.


    Mein Anwalt hat diese Sache dann zurückgewiesen. Und verlangt für seine Arbeit jetzt aber selber knapp 900€ weil der Streitwert ja 13,500€ beträgt. Aber wieso beträgt der Streitwert 13,500€ wenn ich meinem Anwalt damit beauftrage die von den Gegnern verlangten 899€ zurück zu weisen ?


    Was soll ich machen? An wen kann man auch wenden? Mir kommt grad die Galle hoch, weil der mich wohl verarschen will!


    Ich habe eben ein schreiben erhalten. Indem er selber schreibt dass er mir geraten hat vom Kauf selber auch zurückzutreten und die 899 € zurückzuweisen. Das heißt für mich doch, dass es dann die ganze zeit in meinem fall nicht mehr um die 13,500€ geht. Wieso nimmt er dass dann als rechnugsgrundlage?

    Ihr wollt unter Umständen bei mir etwas kaufen?
    Für die Unentschlossenen- Ich besitze einen Bewertungsthread hier!


    http://e36-talk.com/showthread.php?58101-Xk66

  • Der Rechtsanwalt stellt seine Rechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG).


    Sprich mit ihm darüber und frage ob es sich um einen Fehler handelt. Vielleicht hat auch einfach nur seine ReFa Mist gebaut.
    Davon abgesehen sollte diese Rechnung an deine Gegenseite gehen, insofern du recht bekommen hast.
    Dir darf dabei kein Schaden entstehen.


    Was du machen kannst, frag einfach mal unverbindlich bei der Rechtsanwaltskammer (kurz RAK) nach.
    Diese Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ähnlich wie IHK und HWK.
    Ich würde an deiner Stelle allerdings die Kammer anrufen in deren Kammerbezirk auch den Anwalt Pflichtmitglied ist.
    Da musst du halt schauen, die RAKn sitzen in verschiedenen Bezirken und ich weiß nicht wo du her kommst.
    Schildere dort deine Problem mit der Vergütung bzw. frage nach ob dies so rechtens ist.
    Die Kammer hat ein großes Interesse daran das ihre Kammerzugehörigen ordnungsgemäß abrechnen.

  • Dein Text liest sich grausam.
    Zum Problem: Hattet ihr kein Vorgespräch, bevor du und dein Anwalt tätig geworden seid?
    Dort hätte man das Honoror ansprechen können. Ansonsten glaube ich, dass Nathan
    dir da weiterhelfen könnte.


    Gruß Max

  • Doch wir hatten ein Vorgespräch.
    In dem Vorgespräch hat mir mein Anwalt gesagt, dass ICH Unrecht hätte. Und ein angehen dagegen zwecklos sei. Da bin ich schon aus allen Wolken gefallen . Habe ihm dann gesagt, dass er bitte trotzdem gegen diese Kostenrechnung Vorgehen soll. Weil ich das nicht einsehe für einen nicht erfolgten autoverkauf, Geld zu Zahlen.

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  • Die gegnerische Seite will sein Geld übrigens trotzdem. Im Moment muss ich hält 899€ an die anderen Arschlöcher bezahlen . Und 900€ an meinen Anwalt.


    Ich habe ihn schon auf das Problem angespricheb. Es kAm prompt eine Email , dass das alles so richtig sei. Und ich das bezahlen soll

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  • Liest sich zeimlich haarsträubend, aber dazu müsste man deutlich mehr Informationen haben. Wie Saphirschwarz geschrieben hat, erstmal bei der Rechtsanwaltskammer melden. Ansonsten noch einen Rat bei einem anderen Anwalt einholen. Das erste Gespräch telefonisch ist kostenlos und bringt in der Regel schon viel Information.

  • Möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ein bischen blauäugig von Dir, oder?


    Du gehst zum Anwalt ohne Rechtschutzversicherung, der sagt Dir das du im Unrecht bist aber Du klagst trotzdem!?
    Auch ohne Details zu wissen, wirst Du das bezahlen müssen!
    Der Streitwert sind nicht die geforderten 899 € sondern 13.500€, beide Anwälte haben da jeweils Ihre Vergütung raus berechnet!


    Klassisches Eigentor würde ich sagen.

  • Hi,


    also mein Anwalt hat mir im ersten Gespräch sämtliche Kosten erklärt die anfallen könnten. Das betraf Anwalts- und Gerichtskosten.


    Bei deinem Streitwert geht es ja anscheinend um den Kaufvertrag von 13.500 Euro und davon möchte die gegnerische Partei dann prozentual 899 Euro haben. Dein Anwalt möchte natürlich auch sein Honorar haben und berechnet dann auch nach dem Streitwert von 13.500 Euro.


    LG
    Michael

  • mit sowas ädnliches haben meine eltern grad auch zu kämpfen...Du musst die summe vom gegnerischen seite verlangen lassen...und wenn dafür ein gerichtsausschluss her muss muss du sogar die sache vorm gericht abgeklärt werden,wenn die gegnerische seite die anwaltskosten NICHT übernehmen möchte! Wiegesagt so ähnlich geht es jetzt mit meinen eltern zwekcs einen großen wasserschadens in der wohnung und die hausverwaltung möchte keine anwaltskosten übernehmen...wird jetzt im gerichtsaal geklärt!



    Wichtig ist das du oder dein Anwalt die 3 mal mit frist ermahnt und wenn die nicht zahlen wird im gerichtsaal wiegesagt geklärt wer was zahlen muss...und es wird definitiv noch teurer!!!

  • Ihr überseht was, XK66 schrieb:

    Zitat

    In dem Vorgespräch hat mir mein Anwalt gesagt, dass ICH Unrecht hätte. Und ein angehen dagegen zwecklos sei.


    Es gibt nix was er über ein gericht einklagen kann, im Gegenteil, er muss zahlen!

  • halt stop:


    Kommando bitte mal an zurück!
    Der ein oder andere hier kennt mich wahrscheinlich nicht, aber ich gehöre nicht zu den Jungs die auf den Kopf gefallen sind.


    ICH habe ein Auto verkauft! Dieses Auto wurde von den Käufern NICHT abgeholt. Es ist somit bei denen KEIN Schaden oder dergleichen entstanden. Selbst die Telefonkosten habe ich übernommen, weil ICH IMMER angerufen habe.


    Ich hab dann auf die Sache geschissen und habe denen gesagt, dass die mich mal können, weil die voll frech geworden sind.


    WO LIEGT JETZT MEIN FEHLER???? ICH kriege jetzt eine Bestrafung dafür, dass jemand MEIN AUTO nicht gekauft hat?


    Hallo???!!! Wo leben wir denn?


    Ich habe meinen Anwalt damit beauftragt gegen diese Summe vorzugehen. Also wieso streiten wir dann noch um 13,500 euro? Ich beauftragte meinen Anwalt damit diese Kosten niederzuschlagen die dort von den anderen aufgerufen wird!



    Hat er auch gemacht, er schrieb, dass ich vom Kaufvetrag ebenso zuruücktrete, aber die Kosten nicht zahlen werde.


    Also jetzt bitte einmal beantworten. WAS habe ich falsch gemacht? Das kann doch nicht sein, dass man zum Anwalt geht und exakt die selbe Summe zahlen muss? Er hat einen Brief geschrieben und hat diese 899 euro angefochten. Und dafür dass er diese Summe angefochten hat, soll ich 900 euro zahlen?


    Dann hätte ich ihn ja gleich damit beauftragen können, den Kauf des Fahrzeugs durchzuziehen! das hätte dann ja das gleiche gekostet oder was?!!!


    Dann wäre das auto jetzt weg! und ich hätte 13,500 euro mehr auf dem Konto. Und nicht wie jetzt 1800 EUR weniger. weil mein Anwalt macht was er möchte..



    übrigens hat mein Anwalt gesagt dass ich keine Chance habe, weil in meinem Text stand


    " Gekauft wie gesehen, keine Garantie oder Gewährleistung und auch kein Rückgaberecht oder der gleichen. Das Fahrzeug wurde von mir nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Wie immer wird das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug oder zum Export angeboten. Weil ich kein Händler bin, der eine eigene Werkstatt besitzt in der er das Auto auf Garantie reparieren kann."



    LAut ihm ist das nicht genug. Und so darf man angeblich kein Auto verkaufen. Alles klar hab ich mir gedacht.....irgendwie muss er ja seine Miete da am schönen Hafen Hamburgs rausbekommen, also werden hier mal eben tatsachen verdreht.


    Ich bin voll am Ende, nicht wegen dem Geld, sondern einfach, weil das nicht angehen kann.


    Wir reden hier von einem sogenannten "ZUG-UM-ZUG" Geschäft. Mein Zug war, das Auto zu inserieren. Deren Zug war, es zu ersteigern, Mein nächster Zug war es, dass fahrzeug bereitzustellen wie vereinbart und DEREN NÄCHSTER ZUG hätte sein müssen, dass Fahrzeug abzuholen!


    Das ist hier aber definitiv ausgeblieben.



    EDIT: Übrigens bin ich sehr wohl Rechtsschutzversichert, das fahrzeug war aber zu dem Zeitpunkt nicht auf mich angemeldet. Und das wird nämlich dann nicht übernommen von der Rechtschutz

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  • Die ganze Sache ist übrigens ne Masche. Nicht kommen und dann Schadenersatz fordern.


    Und der Käufer hat ja auch kein Schaden, daher auch keinen Ersatzanspruch.
    Dein Anwalt will dich nur abziehen mM nach....

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