neue TÜV-Bestimmungen

  • das mit der probefahrt finde ich absolut nicht gut! mein auto, mag nicht, dass das jemand anderes fährt.


    Gilt nur für fahrzeuge die ab dem 1. aprill neu zugelassen werden ;)
    Kommt also bei deinem nicht in frage.


    Und der rest, naja wird sich zeigen.


    Ich war im april diesen Jahres, mit 2 Autos für die HU beim Tüv, also mit den bereits neuen Bestimmungen, ich kann nichts nachteiliges sagen, ausser das auf meinem Prüfbericht detailiert drauf steht was ned io war, zumindest bei dem einen FZ, der andere war ja erst 5 Jahre alt, und dementsprechend war alles top.

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    [RIGHT]Gruß Chris[/RIGHT]

  • Lest doch mal richtig Jungs, die Sache mit der Probefahrt gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. April 2013...


    Der Rest sieht aber ganz ok aus. Der Mängelbericht ist mir eigentlich egal, aber das mit der Plakette ist doch gut...



    Auch falsch^^ gilt ab diesem jahr neu zugelassene FZ also ab 04/12

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  • Wirst du mit leben müssen,
    Du tust ja grad so als ob der Typ beim standesamt vor der Hochzeit erstmal noch deine Frau ins bett fürt um zu testen ob mit ihr alles io ist^^


    Wenn du beim Tüv mit nem neuen FW ankommst fahren die schon seit jahren die Autos probe und bolzen die ein bis zweimal im kreis

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    • Offizieller Beitrag

    Wirst du mit leben müssen,
    Du tust ja grad so als ob der Typ beim standesamt vor der Hochzeit erstmal noch deine Frau ins bett fürt um zu testen ob mit ihr alles io ist^^


    wie oft sind autos schon in der grube gelandet wegen tüvern? genug.....wie oft fahren solche tüver mit extrem tiefergelegten autos? selten...gut dann öfter, aber trotzdem kann ich es nicht abhaben, wenn mein auto von jemanden anderen gefahren wird!


    davon abgesehen ist unsere tüv einfahrt sowieso kacke und nur im gescheiten winkel anzufahren, meinste das stört die? ratsch und hoch....nenene!

  • wie oft sind autos schon in der grube gelandet wegen tüvern? genug.....wie oft fahren solche tüver mit extrem tiefergelegten autos? selten...gut dann öfter, aber trotzdem kann ich es nicht abhaben, wenn mein auto von jemanden anderen gefahren wird!


    davon abgesehen ist unsere tüv einfahrt sowieso kacke und nur im gescheiten winkel anzufahren, meinste das stört die? ratsch und hoch....nenene!


    Bei der Probefahrt auf jedenfall auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, und ihn bitten die Ein/Ausfahrt vorsichtig zu nehmen, wenn er drauf scheisst und wie ne besenkte sau raus und rein fährt und irgendwas demoliert, muss der tüv dafür aufkommen, solange das FZ jedenfalls im STVO zulässigen bereich ist, wenn man natürlich mit einer viel zu tiefen karre vor fährt und sowas passiert, dürfte es glaub ich schwer werden da anstprüche geltend zu machen

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    [RIGHT]Gruß Chris[/RIGHT]

  • Was heißt viel zu tief? Wenn gewindefahrwerk eingetragen ist - ohne höhe, gibt es keine "zu tiefe" Karre. Es gibt ja auch kein Gesetz das heißt, das Auto muss bspw. 10cm hoch sein, nur eine richtlinie.

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  • Ein gewinde Fahrwerk muss aber mit höhe eingetragen werden, wenn das nicht passiert ist, ist die eintragung normalerweise nicht zulässung und wurde Falsch vom prüfer eingetragen.
    Ein polizist der dich im strassenverker prüft könnte theoretisch eine mängelkarte ausfüllen und dich erneut zum tüv schicken.
    Ein Fahrwerk wird ja auch immer komplett mit einer Rad/reifen kombi und deren et eingetragen, das bedeutet rein theoretisch das man seine winterpellen, wenn nicht die selbe rad/reifenkombi ist. NICHT ohne erneute Prüfung gefahren werden darf, klingt dämlich, ist aber wenn man es ganz genau nimmt so...

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    [RIGHT]Gruß Chris[/RIGHT]

  • Bei mir ist die Tiefe auch eingetragen.
    Aber vorne ist er jetzt 2cm tiefer und hinten 1cm höher.


    Allerdings ist bei mir keine Rad-Reifen kombination zu dem Fahrwerk eingetragen.

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  • Bspw. haben wir bei unserem Compact E46 H&R federn und Spurplatten verbaut, der tüv hat alles komplett eingetragen, mit dem hinweis, in verbindung mit folgender.... radreifen kombi.
    Ich habe ihn dann gefragt ob wir die winterreifen die schmäler und kleiner sind mit den platten fahren darf, aussage, nein, müssten wir erst erneut prüfen.. und das obwohl es serien räder sin :(

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    [RIGHT]Gruß Chris[/RIGHT]

  • Dann ist laut meinem DEKRA futzi dein FW nicht zulässig, und die abnahme fehlerhaft, du ristkierst deinen versicherungsschutz zu verlieren.


    Bei meinem Z waren H&R federn und hinten spurplatten eingetragen, auch ohne hinweis auf die geprüfte rad/reifen kombi, als ich tüv machen wollte, hat er mir erklärt das der TÜV da scheisse gebaut hat, und ich meine spommerräder ohne zulassung fahre, obwohl ja serienräder und die fw änderung sprich federn und platten eingetragen sind.
    Ich musste also nochmal komplett abnehmen lassen.
    Ärgerlich sowas, aber rechtlich richtig

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