2 StVO Fragen!

  • Moin Leute wollte mal 2 Sachen wissen und hoffe das mir jemand helfen kann;)


    1. Darf man sich die hinteren Seitenscheiben komplett Blickdicht machen? Sehe immer wieder Lieferwagen usw die die hinteren Seitenscheiben überfoliert haben, bei unseren Firmenwagen ist es auch so aber wie sieht's da rechtlich aus?


    2. Mich hat letztens n Cop bei ner Kontrolle wegen meinen Carbon Spiegelkappen angeredet und gemeint das sowas doch nicht erlaubt sei, konnte ihn dann davon überzeugen das es Folie ist (obwohl die Teile mit echt Carbon laminiert sind :D) nun zu meiner Frage ist es irgendwie verboten orginalteile mit carbon zu laminieren?
    Ist ja eigentlich nichts anderes als Folie, oder ist das irgendwo in der StVO geregelt?


    Besten dank schonmal :)

  • 1. ist erlaubt, solange die folie geprüft/genehmigt ist und eine nummer eingestanzt hat. (splitterschutz)
    2. echtcarbon in außenbereich ist mW unter gleichen voraussetzungen erlaubt (tüv/e-/kba-nummer, eben auch wegen splittern/brechen/verletzungsgefahr)

  • Die Folien gibt es mit dieser Nummer.... z.B. FoliaTec (Die ich überwiegend bevorzuge) haben die Nummern teilweise schon so eingearbeitet, dass Sie Passend am Fenstereck sichtbar für den Tüv sind :)

  • Du darfst deine hinteren Scheiben auch schwarz lackieren, SOLANGE Du einen rechten Aussenspiegel besitzt!! ;)


    so kannte ich es auch, lettzens gabs aber nen bericht im tv, wo ein tüv-prüfer sagte, das unveränderte splitterverhalten der scheibe müsse nachgewiesen sein..

  • mit folie brauchst die zulassung derselben, wie oben schon geschrieben.
    du kannst die auch komplett dicht machen, gibt genug, die im kombi die hinten fenster zuschweissen lassen. teilweise gibts die ja auch schon ab werk mit zugeschweissten fenstern.


    das mit dem carbon weiss ich nicht. strose könnte da wohl mehr zu sagen.