Zweitjob als azubi?

  • Ich hatte schon ma gegoogelt aber auch kein richtiges ergebnis bekommen.
    Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und bekomme 600€ monatlich, nun könnt im betrieb meiner mutter einen sog. Minijob auf 400euro basis anfangen. Eigentlich sind ja diese "mini jobs" als geringfügige beschäftigung steuerfrei, aber wie ist das wenn ich das als zweitjob mache?
    Kennt sich jemand damit aus und könnte sich eventuell dazu äußeern?


    Lg

  • Also ich habe mal gegoogelt und massenhaft Beiträge gefunden. Am Ende würde ich eh jedem dazu raten ein Anruf beim zuständigen Amt zu tätigen oder das Amt persönlich zu besuchen.


    Was du dir eigentlich nur anschauen brauchst ist das: http://www.cecu.de/steuerfreies-einkommen.html


    Eventuell zusätzlich nochmal hier schauen http://www.azubi.net/viewtopic.php?f=1&t=3459

    [CENTER][SIZE=2]"Verflucht sei der Acker, um deinetwillen. Dornen und Disteln, soll er dir tragen und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. Bis dass du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden."[/SIZE]


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  • Wenn deine Eltern Kindergeld bekommen und du einen Einkommen über dem Limit (ca. 8000€ im Jahr) hast, haben deine eltern keinen Einspruch auf Kindergeld, war nähmlich bei mir der Fall

  • Wie aber schon gesagt, da spielen viele Faktoren eine Rolle.Daher wirklich übers Amt abklären, ist das sicherste.
    Davon abgesehen solltest du als erstes mit deinem Betrieb sprechen. Wenn dein Ausbildungsbetrieb sagt, "nö, du sollst dich auf deine Ausbildung konzentrieren!", dann hast du ohnehin die A-Karte gezogen. Würde dir auf jeden Fall Lauferei ersparen.
    An der Stelle geht es einfach darum und das ist auch später im normalen Beschäftigungsverhältnis so, dass du Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschriebene Ruhezeiten hast. Wenn diese mit deinem Nebenjob kollidierenkannst du es knicken. Nichts anderes ist es wenn du Urlaub hast, dann kannst du auch nicht einfach einen zwei Wochen Nebenjob machen und dir da mal eben was dazu verdienen, denn dein Urlaub ist, ähnlich wie deine Freizeit, zur Erholung gedacht. Fällt diese Erholungsphase flach leidet über kurz oder lang dein eigentlicher Betrieb. Und davor versucht der Gesetzgeber den Arbeitgeber zu schützen... Bzw. der Gesetzgeber versucht dich vorm Burnout zu schützen.

  • du musst du defenitief angeben....hab das auch machen müssen ( zumindest in rlp ist es so) dein chef also der von der lehre muss zustimmen.
    desweiteren muss der 2. job immer hinter dem 1. setehen...heißt du kannst nicht sagen , du musst früher gehen weil beim 2. job so viel anliegt.

  • Nee ich hab erstma nur nen befragungsbogen von der polizei bekommenxD wird wohl nur auf umme 400€ hinauslaufen^^ aber das is ja nen anderen thema xD
    Zweitjob nur weil ich mir auch ma nen urlaub bzw nen neues auto leisten möchte ^^ und das geld mir schon lieber selbst zusammen arbeiten will:)

  • Die 168€ dürft ich nur dazu verdienen wenn ich arbeitslosengeldempfänger wär, ich glaub der AG bezahlt dann einen pauschalpreis für KV RV AV UV an die knappschaft darum bleibts bei den 400eus