Korrupte Polizei?

  • stimmt so aber nicht...
    beamte dürfen geschwindigkeiten durchaus schätzen auf dieser basis verwarnungen aussprechen...


    im gegensatz dazu dürfte es schwer werden, beweise für die korruption vorzubringen.... am end ist man dann der dumme..


    ich muss dazusagen, ich bin kein anwalt und ich weiß das auch nur vom hörensagen, allerdings oft genug und überzeugend gehört, dass ich mir rausnehme das so zu schreiben. woher weßt du das? hast du dazu i-welche quellen?
    eventuell war es ja dann eine schätzung der beamten und es führte zu dem besagten verwarngeld von 20 EUR welches er jetzt zahlen soll?!


    geh hin .. nimm dir ein zeugen mit oder kamera tonbandgerät oder oder oder.. verlang ne quittung.. schau wie sie reagieren.. bekommste ne quitung ist alles gut.. wenn nicht geh an die öffentlichkeit...


    das halte ich auch für sinnvoll, mach es einfach so ;)


    mfg


    mfg

  • nur mal ein paar auszüge von beendeten verfahren über das schätzen von geschwindigkeiten


    • OLG Hamm v. 02.10.1973:
      Die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsschätzung ist ausgeschlossen, wenn der Beobachtende wenig verkehrsgeschult ist oder er die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ohne jeden Vergleich mit der Geschwindigkeit anderer Fahrzeuge der gleichen Fahrtrichtung und losgelöst von anderen nachprüfbaren Bezugstatsachen (hier einer gleichzeitigen Radarmessung) geschätzt hat.
    • OLG Düsseldorf v. 10.02.1988:
      Geschwindigkeitsschätzung durch Zeugen sind nicht beweiskräftig.
    • BayObLG v. 20.10.2000:
      Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.
    • OLG Karlsruhe v. 19.06.2008:
      Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen. Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält. Der diesbezüglichen Schätzung eines Gemeindevollzugsbeamten dann besondere Verlässlichkeit zugemessen werden, wenn dieser in der Überwachung des fließenden Verkehrs besonders geschult und erfahren ist.

    quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSSchaetzung.php

    Es bist nicht du wovor sie Angst haben, es ist das wofuer du stehst!


    hier mein Bewertungsthread! http://e36-talk.com/showthread.php?t=15969


    hier noch meine Fotostory




    e36-page-header-forum.jpg

  • jo.. und zum schätzen braucht man nichtmal beamter sein.... denen glaubt man aber eher, weil sie zu wahrheitsgemäßen aussagen per diensteid verpflichtet sind und bei falschaussage ihren job inkl pension riskieren....

  • Sowas ist heutzutage leider (wobei es manchmal für einen persönlich auch von vorteil sein kann :D) mehr oder weniger normal...


    Wenn du eine rechtschutzversicherung hast würde ich nicht zahlen, solange sie keine messung haben können sie dir keine erhebliche überschreitung nachweisen. Wird dann halt auf ein kleines bußgled hinauslaufen, aber nicht auf punkte/nachschulung.

  • seh ich genauso.
    wenn keine messung vorliegt, und die des nur geschätzt haben, dann lass es doch drauf ankommen!
    vorrausgesetzt natürlich du hast ne rechtsschutz.

  • Die Polizei darf, zumindest hier bei uns in RL-P, bei einer Ordnungswidrigkeit Bargeld bis zu einer Höhe von 35 € annehmen. Hab zwar letztens im Fernsehen auch ne "Doku" gesehen, wo behauptet wurde, dass die Polizei das nicht darf, ist hier zumindest nicht so. Es werden vom Dienstherrn dafür Verwarnungsblöcke ausgegeben, die Abrisse bis zu 35 € beinhalten.


    Du schreibst selber, du wärst zwischen 90 und 100 gefahren. Der Polizeibeamte, der dich angehalten hat, weiß dies auch, da er ja hinterher gefahren ist. Ein Ablesen des Tachometers ist sehr wohl möglich und hat auch Bestand vor Gericht, von dem Wert werden allerdings hohe Toleranz-Werte (ich meine 20%) abgezogen, was für dich bedeuten würde, dass es immer noch Punkte und ein Bußgeld geben würde.


    Sollte dir bei der Zahlung der 20 € nicht wohl sein, weil du denkst, der Kollege könnte sich das Geld einstecken (solls immer wieder mal geben und wird dann auch in der Presse berichtet), geh auf die Wache und bezahl die 20 € bei nem anderen. Kannst ja sagen, dass du deine Verwarnung bezahlen wolltest, die der "Anhalter" dir angeboten hätte. Somit wärst du auch auf der sicheren Seite. Und nicht vergessen, Blockabriss mitnehmen.


    Den Betrag von 20€ hat sich der Kollege bestimmt aus der Lameng heraus ausgedacht, Polizisten haben da so was, das nennt sich Ermessen. Dadurch können im Bußgeldkatalog festgelegte "Preise" abgeändert werden.


    P.S.: Auf den 200m bis zur nächsten Ampel haste durch deinen Fahrstil bestimmt einiges an Zeit herausgeholt.


    P.P.S.: Ich glaub, manche Leute sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen es nach sich zieht, eine solche Korruption zu betreiben.


    Das geht von Gehaltsabstufungen bis zu Uniform aus, kein Ruhegehalt.