Plan für Verkehrssünderdatei: Führerschein schon bei acht Punkten weg
Das Zentralregister für Verkehrssünder in Flensburg wird radikal umgebaut. Statt bei 18 Punkten soll der Führerschein künftig schon bei acht Punkten weg sein.
Hamburg - Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge bis 2013 das Flensburger Zentralregister für Verkehrsverstöße reformieren. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plane eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine nicht näher genannte Quelle. Demnach sollen "grobe" Verkehrsverstöße, wie etwa zu schnelles Fahren in Ortschaften, künftig generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. "Schwerwiegende" Delikte, wie das Fahren über eine rote Ampel, sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten sanktioniert.
Der Führerschein muss den Plänen zufolge schon bei acht Punkten in Flensburg abgegeben werden - nicht mehr wie bisher bei 18 Punkten. Nach Informationen der Zeitung erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine "Ermahnung", bei sechs Punkten gebe es eine letzte "Verwarnung". Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis. Zudem sollen die Einträge künftig einzeln verjähren: Ein-Punkt-Delikte nach zwei und Zwei-Punkte-Delikte nach drei Jahren. Bislang erfolgte kein Abbau, wenn in der Verjährungsfrist weitere Punkte hinzukamen. Außerdem sollen laut "Bild" die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung kräftig angehoben werden.
Schon im vergangenen April waren erste Pläne bekannt geworden, wonach das Verkehrsministerium das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten will.
Nun berichtet die "Bild"-Zeitung, dass die Reform schon für das kommende Jahr geplant sei. Ramsauer wolle noch diesen Monat Einzelheiten vorstellen, hieß es in beiden Berichten. Bis dahin soll geklärt sein, wie die alten Punkte in das neue System übertragen werden. Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen angefangen.
Das Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrtbundesamtes gibt es seit 1958. Darin werden die Delikte und die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch gesammelt.
Quelle: spiegel.de