Schwammige Definitionen in Kaufvertrag?

  • Hi,ich hab mal eine ganz kurze Frage:


    Ist es einem gewerblichen Autohändler erlaubt schwammige Definitionen wie "Fahrzeug mit Mängeln verkauft" zu verwenden ? Fällt ein reparierter ,aber verschwiegener, Unfallschaden auch unter diese Definition oder muss sowas klipp und klar drinstehen?


    Danke, Moritz

  • Und wie gehts dann weiter ? Da wurde jetzt schon Geld reingesteckt (kleine Reperaturen),wenn man jetzt den Verkauf rückgängig macht hat man ja einen Verlust. Oder muss der Verkäufer die Beseitigungskosten für den Unfallschaden übernehmen?


    Grüße

  • Wenn ein Verkäufer einen Wagen mit Mängel verkauft, so müssten diese wohl auch explizit genannt und aufgeführt werden!
    Pauschalisieren dürfte er es im Grunde wohl nicht.


    Anders schaut es auf jeden Fall bei einem Privatverkauf aus:
    Deklariert ein privater Verkäufer das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so muss der Käufer damit rechnen, daß der Wagen erhebliche Mängel aufweist (AG München 231 C 2536/08).

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • ´habe das selbe problem, im kauffvertrag steht fahrzeug ohne gewährleistung, obwohl händler, die kiste hat aber einen Verschwiegenen Unfallschaden der unsachgemäß repariert wurde und nun steht wasser im kofferraum.
    Gruß

  • Zitat von vilden92

    ´habe das selbe problem, im kauffvertrag steht fahrzeug ohne gewährleistung, obwohl händler, die kiste hat aber einen Verschwiegenen Unfallschaden der unsachgemäß repariert wurde und nun steht wasser im kofferraum.
    Gruß



    ein händler darf dir als privat person gar kein auto ohne gewährleistung verkaufen.
    Also zählen 2 jahre gewährleistung.
    Ist aber auch schlimm wenn du was bei nem teppichhändler kaufst wollen die immer die gewährleistung ausschließen, was garnicht geht, deswegen hab ich dort auch nicht gekauft, obwohl der wagen eventuel ein gutes angebot gewesen wäre.

  • Mir ist das scheissegal ob Gewährleistung gibt oder nicht. wir reden hier meist über Autos die 15 Jahre alt sind, oder noch älter. Was willste da noch gewährleisten? Ich kauf immer ohne, wenn was zu machen ist, wirds halt gemacht, an unseren Kisten ist nichts mehr so teuer. Und warum soll der Händler etwas gewährleisten, er weiss doch auch nicht wie der Vorbesitzer mit dem Karren umgegangen ist. Warum soll er für etwas bezahlen, woran er keine Schuld hat. Und dann wird hinterher wieder gemeckert, och ich hab son geiles Auto gefunden, genau wie ich es haben will, aber er verkaufts mir nicht, weil er gewährleistung geben muss, er wills lieber in Export schieben.

  • und der einzige grund wieso man bei einem händler kauft ist doch die gewährleistung, ergibt doch keinen sinn sonst bei einem zu kaufen, man schmeißt doch nicht freiwillig anderen leuten geld in rachen.


    zudem wenn ich will kann ich auch händler/export karren beziehen.


    aber aus erfahrung würde ich lieber von privat kaufen (kommt natürlich auf die person an) als bei einem gebrauchtwagen händler.
    Von den hab ich eh die nase voll, egal ob deutscher händler oder teppichhändler, wobei die deutschen händler bis jetzt immer die gewährleistung gegeben haben und nicht ausschließen, bescheißen aber trotzdem.


    es geht auch nicht um kleinigekeiten oder verschleißteile, aber wenn man sich nen auto kauft und dann nach 10km der motor abraucht, wäre ich aufjedenfall froh die gewährleistung zu haben.

  • Gewährleistung ist auch nicht mehr so ein großes Problem.
    Wenn man einen Übergabeprotokol zB. Klima geht ja ankreuzen usw. und der Käufer unterschreibt ist es für die Händler auch kein Problem mehr.
    Wenn die meisten Leute die Gewährleistung erklärt bekommen schauen sie erst mal.
    Dann kann er kommen und sagen des geht net...
    Bei Unfall schreibt "der Händler" nicht ausgeschloßen. Woher soll des der Händler wissen außer der Vorbesitzer hat im Vertrag stehen Unfallfrei..
    Bei schlechten Fahrzeugen wird zum Schlachten oder so geschrieben oder im Kundenauftrag verkauft.. und vieles mehr aber des kann man net erzählen:)

  • der verkäufer (händler) hat das recht 3mal die mängel auf eigene kosten auszubessern...von daher wird das was du reingesteckt hast, vorerst miese sein


    die diskussion von teppich und bauernverkäufer sollte man unterlassen...was mir bauernverkäufer schon andrehen wollten ohje