Hi,ich hab mal eine ganz kurze Frage:
Ist es einem gewerblichen Autohändler erlaubt schwammige Definitionen wie "Fahrzeug mit Mängeln verkauft" zu verwenden ? Fällt ein reparierter ,aber verschwiegener, Unfallschaden auch unter diese Definition oder muss sowas klipp und klar drinstehen?
Danke, Moritz