• So, vielleicht weiß ja einer mehr als ich, denn ich werde aus der ABE (frisch von Herrn Bovensiepen bekommen) nicht so recht schlau - ich hab mir gebrauchte Alpina Felgen 7,5 x 15 besorgt, nur leider steht der 328 nicht mit drin - es geht in der Auflistung nur bis 325. Die, wie gesagt, ganz neue ABE ist von 1994 datiert, da gabs noch keinen 328. Wie ist das rechtlich? Desweiteren steht unter Auflagen, daß ich bei Montage von 225/55/15 GEGEBENENFALLS bördeln muß. Dazu hab ich aber keinen Bock. Was heißt nun gegebenenfalls? muß ich probieren, ob sie passen? Muß ich nun alles eintragen lassen, wenn in der ABE steht,daß es nicht nötig ist?
    so viele Fragen.....
    Gruß aus Freiburg
    depechemodel

  • Wenn der 328 nicht drinsteht, dann darfst du die Felgen auch nicht auf nem 328 fahren. Kannst höchstens mal schauen ob du ne neuere ABE bekommst, bei der der 328 drinsteht.


    Wegen dem eintragen oder abnehmen ist das meines wissens so, dass es im Gutachten drinsteht, was man machen muss. Wenn du es eintragen lässt bist du aber auf der sicheren seite.

  • Hallo, habe einen 318 TI Compact Bj.:12/1995 und vor kurzer Zeit vorne 30mm und hinten 30mm tiefergelegt. Dann kamen 18 Zoll Dezent T Felgen mit 225/40/18 Reifen von Good Year F1 drauf. Bei BMW wurde mir gesagt, dass ich bördeln muss, denn sonst würden die Felgen mit der Bereifung nicht passen. Aber es hat geklappt. Die Federn sind von Eibach und die Bilder kannst du dir in der Galerie anschauen. HU-TS 916 ist das Kennzeichen. Alles wurde vom TÜV problemlos eingetragen. Die Felgen kann man, falls diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind oder das Fahrzeug in der ABE nicht eingetragen ist, leider nicht verwenden. Es wird sonst teuer.:D :( ;)