Scheinwerfer folieren

  • Ich wage mal zu bezweifeln ob das überhaupt jemand eintragen würde...


    Prinzipiell sollte das überhaupt nicht erlaubt sein.


    Seine Frontscheibe darf man ja auch nicht tönen...




  • Wenn man ein Teil am Auto hat, was eine ABE hat, dann ist ja alles gut.
    Wenn du daran aber was veränderst erlischt die ABE.


    Ist das so schwer?
    Es ist illegal die Scheinwerfer zu verändern. Du darfst keine 100Watt Leuchtmittel da reinschrauben und du darfst nicht einfach die Farbe verändern...


    Du darfst genauso wenig bei deinen Tieferlegungsfedern einfach mal eine Windung wegflexen weil die dir zu lang sind...

  • Du kannst sie mit tönungsspray Abdunkeln das ist weniger auffällig und du kannst den tönungsgrad selber wählen aber das ist auch nicht erlaubt.


    Folie würde ich von abraten das ist zu auffällig (hab ich auch mal gehabt) .


    Aber wie die vorredner geschrieben haben ist eigentlich jede veränderung an schweinwerfer ect nicht erlaubt und die betriebserlaubnis deines fzgs erlischt