Zollfragen

  • Mahlzeit die Herren, ich habe mir heute einen e36 angesehen, der als letzten Vorbesitzer einen englischen Soldaten hatte lt. Aussage des Verkäufers. Er hat mir dazu den alten, entwerteten deutschen Brief gezeigt, nachdem ist der Wagen 2001 in D abgemeldet worden. Als nächster Besitzer prangt ein englischer Stempel drauf mit ein paar Bemerkungen und das war´s.


    Lt. Verkäufer braucht man damit nur beim Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheingung mit dem entwerteden Brief abholen und kann dann den Wagen wieder in D zulassen.


    Ich kenn mich damit gar nicht aus, wer kann mir dazu was sagen?

  • Danke. Ist geklärt. Ich zitiere hier mal aus dem Treff:


    "Man braucht nur eine normale frische HU vom TÜV, den alten Kfz-Brief, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, die Versicherungszusage und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer."

  • wenn ich micht nicht irre ist hier mit normaler hu nix, zumindestens war es bis vor einigen jahren so das ein fahrzeug das länger als 12 monate od. nicht in deutschland zugelassen war der 21ger fällig war und da gehts dann schon genauer zur sache ist dann nicht so einfach den tüv zufrieden zustellen.