Geblitzt, aber Gesicht nicht zu erkennen, hab ich da ne Chance?

  • wenn keine person sagt sie wars muss de halter zahlen... dann kommen bearbeitungsgebühren dazu und es wird nur teurer...



    Schwachsinn ... es kann passieren das der jenige zur Polizei geladen wird und direkt ne aussage machen muss aber mehr auch nicht.
    Stell dir mal vor die würden so handeln wie du es beschreibst und jemand klaut dir dein Auto fährt 10 Menschen tod und flüchtet.
    Man bekommt wie schon erwähnt wurde wenn man Pech hat irgendwann ein Fahrtenbuch, das wars aber auch schon.
    Eventuell kann es auch passieren wenn es oft passiert und keiner es gewesen war, dass die Polizei nach Bildern von Familienangehörigen schaut.

    [CENTER][SIZE=2]"Verflucht sei der Acker, um deinetwillen. Dornen und Disteln, soll er dir tragen und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. Bis dass du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden."[/SIZE]


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  • Um das mal zu sortieren:


    geringere Gesetzesverstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Verwarngeldern oder Bußgeldern geahndet.
    Im ruhenden Verkehr (Parkverstöße, abgelaufene HU, offensichtliche Fahrzeugmängel) gibt es die Halterhaftung. Da spielt es keine Rolle, wer das Auto irgendwo abgestellt hat. Der Halter ist verantwortlich.
    Nach Verstößen aus dem fließenden Verkehr wird grundsätzlich der Fahrer belangt. Kann der Wagen nicht angehalten werden, werden durch die Bußgeldstelle (auch die Polizei gibt ihre Anzeigen dorthin ab) Ermittlungen eingeleitet. Der erste, weil einfachste Schritt ist, den Halter schriftlich zu befragen. Gibt er den Verstoß zu und zahlt, ist die Sache erledigt.
    Benennt er den tatsächlichen Fahrer, laufen die Ermittlungen gegen ihn weiter.
    Gibt der Halter an, er wisse nicht, wer gefahren ist (obwohl er als Halter die Auskunft geben können muss), kann er sofort oder spätestens im Wiederholungsfall die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt bekommen.
    Wenn der Fahrer aber weiss, wer gefahren ist und diese Person zu einem Kreis gehört, der ein Zeugnisverweigerungsrecht begründet, kann er sich darauf beziehen, auch mehrmals, ohne dass ein Fahrtenbuch auferlegt wird.


    Allerdings kann die Bußgeldstelle Ermittlungen beim Einwohnermeldeamt (Ausweisfotos) oder im Wohnumfeld tätigen und das Foto Nachbarn des Halters zeigen, um an die Personalien des Fahrers zu kommen. Oft wird aber auch die Polizei in Amtshilfe tätig.



    Größere Vergehen sind im Strafgesetzbuch aufgeführt und werden ausschließlich von der Polizei bzw. später von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Zu der großen Auswahl gehören beispielsweise Unfallflucht, Fahren unter Alkohol, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Urkundenfälschung und einiges mehr. Hier wird schon ein noch höherer Aufwand betrieben, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.



    EDIT:
    Achso, die oben erwähnte Verfolgung Unschuldiger setzt entweder die Absicht oder den Willen hierzu voraus. Dieses Tatbestandsmerkmal kann ja nicht erfüllt sein, wenn ich noch nicht weiss, ob der Halter mit der Person auf dem Foto identisch ist und erstmal nur einem Anfangsverdacht nachgehe.

  • also sehe ich das richtig, dass:
    wenn mein gesicht unkenntlich auf dem blitzerfoto ist kann ich angeben, ich möchte keine angaben zum fahrer machen? und dann kann man mir kein fahrtenbuch auferlegen?
    es wird dann also davon ausgegangen, dass ein verwandter von mir (zeuignisverweigerungsrecht) gefahren ist und schlimmstenfalls in der nachbarschaft oder einwohnermeldeamt mit dem (unkenntlichen) foto gefahndet?


    mfg

  • Ja richtig, im Wesentlichen ist das so. Du brauchst weder Dich noch Verwandte zu belasten. Näheres findest Du hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht



    Nur werden Bilder mit wirklich unkenntlichen Gesichtern eigentlich nicht verschickt.


    Ob man aus der Angabe, dass Du keine Aussage machen möchtest, aber automatisch gleich annimmt, dass ein Verwandter mit dem Auto unterwegs war, bezweifle ich. Eher wird mit der Teilerkennbarkeit in Deinem Umfeld ermittlet.


    Und ich kann mir vorstellen - aber das weiss ich nicht -, dass der von Dir vermeidbare Aufwand, wenn Du es selbst warst, als erhöhte Gebühr in Rechnung gestellt wird.


  • Im ruhenden Verkehr (Parkverstöße, abgelaufene HU, offensichtliche Fahrzeugmängel) gibt es die Halterhaftung. Da spielt es keine Rolle, wer das Auto irgendwo abgestellt hat. Der Halter ist verantwortlich.


    Wobei man als halter nicht das eigentliche bußgeld sondern nur die bearbeitungskosten sowie auslagen bezahlen muss..



  • ok, aber wenn mein gesicht wirklich völlig unkenntlich ist, weil ich mich meinetwegen grade geduckt habe, gebe ich an, ich möchte von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen und dann wird wohl nichts mehr passieren, oder?


    schön :)
    dann kauf ich heut gleich noch paar würfel und gebammel für meinen spiegel :grin234:

  • wenn du sagst du weißt nicht wer gefahren ist bzw verweigerst
    die aussage, bekommst früher oder später men fahrtenbuch. der gesetzgeber ist doch nicht blöd, da gibt es keine lücken.
    aber trotzdem immer wieder schön zu lesen, das alle denken sie haben eine gesetzeslücke gefunden und wären vll sogar die ersten die diese entdeckt haben... lol

  • Ja richtig, im Wesentlichen ist das so. Du brauchst weder Dich noch Verwandte zu belasten.



    Auch wenn die Aussage aufgrund des Verwandtenstatus verweigert wird, kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wär ja noch schöner.


    P.S.: Fahrtenbücher werden sehr selten auferlegt.


    P.P.S. Durch die Ermittlungen der Polizei steigen die Bearbeitungskosten nicht.

  • ok.. also kann mans 1-2 mal machen :D
    was issn eigtl. sos chlimm an nem fahrtenbuch? kostet das was?


    mfg

  • beim fahrtenbuch musst du jede kilometerveränderung eintragen, wer gefahren ist, wieviel km ....


    das darfst dann jede woche bei der polizei zur kontrolle (wahrscheinlich abstempeln lassen oder so) vorzeigen...


    viel spaß !

  • ok ok war ja keine meinung , nur ne frage :D