Beiträge von Yannicks Opa

    Habe meine Frage heute Morgen schon im "Der allgemeine "Kurze Frage" - Thread!" gestellt, aber mangels passenden Titels geht sie da wohl unter. Deshalb hier der zweite Versuch:



    Der 316i Compact (E36) meiner Tochter wird zu heiß. Ich habe nun festgestellt, dass der Elektrolüfter des Wasserkühlers nicht anspringt und möchte gerne zunächst probeweise den Thermoschalter überbrücken. Nur: wo sitzt der? Vom Lüfter aus geht ein Kabelstrang an die linke Unterseite des Kühlers. Den weiteren Verlauf kann ich nicht ertasten und möchte mich bei dem Regen jetzt auch nicht drunterlegen. Denn auf der Beifahrerseite gibt es oben am Kühler einen weiteren Schalter mit drei Adern: grün, grau und braun. Ist das vielleicht der richtige und wenn ja, welche zwei der drei Kabel verbinde ich zum Überbrücken? Und läuft der Lüfter, wenn die Zündung eingeschaltet ist, oder muss der Motor dafür laufen?

    Der 316i Compact (E36) meiner Tochter wird zu heiß. Ich habe nun festgestellt, dass der Elekrolüfter des Wasserkühlers nicht anspringt und möchte gerne zunächst probeweise den Thermoschalter überbrücken. Nur: wo sitzt der? Vom Lüfter aus geht ein Kabelstrang an die linke Unterseite des Kühlers. Den weiteren Verlauf kann ich nicht ertasten und möchte mich bei dem Regen jetzt auch nicht drunterlegen. Denn auf der Beifahrerseite gibt es oben am Kühler einen weiteren Schalter mit drei Adern: grün, grau und braun. Ist das vielleicht der richtige und wenn ja, welche zwei der drei Kabel verbinde ich zum Überbrücken? Und läuft der Lüfter, wenn die Zündung eingeschaltet ist, oder muss der Motor dafür laufen?

    Danke für die Anleitung. Bin gerade gut damit klargekommen. Zur Veranschaulichung hier noch zwei Fotos. Auf dem ersten Bild zeigt der dicke Pfeil, welche Sperre runter gedrückt werden muss und der dünne, wie der Bügel umgeklappt wird. Das gilt für alle drei Stecker da hinten.





    Dann habe ich das KI oben in das Lenkrad gezogen und das Ganze nach links weggedreht. Ging fast ohne Hakeln.


    Grundsätzlich hat der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht, egal ob Gewerbetreibender oder Privatmann. Der Privatmann kann die Gewährleistung aber im Gegensatz zum Gewerbetreibenden ausschliessen. Das sollte er schriftlich tun, sinnvollerweise im schriftlichen Kaufvertrag.


    Kann er den Gewährleistungsausschluss nicht nachweisen, haftet er bei gebrauchten Waren ein Jahr lang für die Mängel. Im ersten halben Jahr nach dem Eigentumsübergang muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Im zweiten Halbjahr gibt es die sogenannte Beweislastumkehr. Da muss der Käufer nachweisen, dass der aufgetretene Mangel schon bei Übergabe existierte, um Ansprüche durchsetzen zu können.

    Ja, hab ich auch irgendwo gelesen, kann aber mangels Erfahrung kein Urteil dazu abgeben. Wie oben gesagt, ich habe vorher noch nie von dem Igel gehört.


    Das Ding, was im Auto meiner Tochter verbaut war, war ein Behr-Teil mit einer BMW-Nummer drauf und einem Datumsstempel von 11/2001. Da der E36 von 1995 ist, dürfte das Originalteil somit nur sechs Jahre gehalten haben, das Behr-Teil jetzt zehn.

    Das Gebläse im E36 meiner Tochter hat gelegentlich funktioniert, meistens aber nicht. Das Display zeigte aber immer die einzelnen Stufen an. Wenn das Gebläse lief, konnte man alle Stufen normal durchschalten, bis es ohne erkennbare Ursache wieder ausging. Über die Suche hier im Forum bin ich dann auf den Igel gekommen, von dessen Existenz ich bisher noch nie gehört hatte.


    Entgegen dem Rat einiger hier habe ich kein Originalteil gekauft, sondern bei Ebay für 44 Euro ein Neuteil von ATP. Schließlich sind da auch zwei Jahre Garantie drauf. Das Ding kam schnell hier an, und heute morgen habe ich es verbaut. Eine richtige Anleitung habe ich allerdings im Forum nicht gefiunden, nur eher grobe Angaben. Deshalb setze ich mal ein paar Fotos rein.



    Anfangen sollte man nur, wenn man einen 15er-Torx zur Verfügung hat! Ohne geht´s nicht. Also:


    die Endstufe ist vom Fußraum auf der Fahrerseite zugänglich. Zunächst muss die Verkleidung unter dem Armaturenbrett ab. Die ist mit drei Kreuzschlitzschrauben befestigt, von denen die oberen beiden von einer kleinen Kappe verdeckt sind. Die dritte ist untendrunter.




    Links ist die Verkleidung mit zwei Halteklammern befestigt. Zum Lösen die Verkleidung zwei Zentimeter in Richtung Lenkrad ziehen. Dann kann man sie zur Tür hin ausklinken.




    Rechts ist die Verkleidung hinter der Mittelkonsole eingehakt. Hier muss man sie ein paar Zentimeter in Richtung Gaspedal drücken. Hab ich vergessen zu fotografieren.


    Die letzte Befestigung ist eine Haltelasche hinter dem Bremspedal. Diese vorsichtig nach unten drücken, dann lässt sich die Verkleidung komplett rausnehmen.




    Jetzt liegt der Igel schon frei, sofern das der richtige Ausdruck ist. Um ihn zu sehen, muss man schon mit dem Kopf unters Armaturenbrett tauchen. Zum Lösen des Steckers drückt man die beiden daran befindlichen Zungen zusammen und kann ihn dann abziehen. Für die beiden Schrauben benötigt man Torxwerkzeug. Ich habe einen Bit mit der Bezeichnung "T15" verwendet.




    Und so sieht es aus, wenn der Igel nicht zu Hause ist:




    Für die ganze Geschichte habe ich als Ungeübter eine knappe Stunde gebraucht. Ich denke, beim nächsten Mal geht´s deutlich schneller und wenn man weiss, was zu tun ist, lässt sich das in 20 Minuten schaffen.

    Ich bin wegen verschiedener Fahrzeuge, um die ich mich kümmere, in mehreren Foren unterwegs. Als ich vor rund zwei Jahren eine Halle gesucht habe, hab´ ich´s einfach in die jeweilige Signatur geschrieben. Aus dem B-Kadett-Forum kam dann ein Angebot, einen halben Hallenanteil von jemandem zu übernehmen, der das Schrauben drangab und sein Rentenalter in Tunesien verbringen möchte.

    hahahah alles ahnungslos hier! :D




    EINS DREI EINS ZWEI !!! :D



    Geilst Du Dich jetzt an deinem Wissen auf oder was sagt uns dieser Beitrag?


    EDIT:


    okay, ich hab´s gerafft: ACAB - hirnlos. Wenn die Cops nicht auch für Deine Meinungsfreiheit eintreten würden, könnstest Du das gar nicht ungestraft schreiben. Um den Widerspruch zu verstehen, braucht man aber eine IQ oberhalb der eigenen Körpertemperatur - meine Meinung.

    Grundsätzlich denke ich auch, dass die Bussgeldbehörde nur auf einen Anruf hin nicht davon absehen wird, den Fahrzeughalter schriftlich zu befragen, wer mit dem Auto unterwegs war. Alter Beamtengrundsatz: "Da könnte ja jeder anrufen ..."


    Aber wenn Dein Kumpel nichts unternimmt, ist die Chance tatsächlich bei 0 Prozent. Ich würde einfach mal die 1%-Wahrscheinlichkeit nutzen, anrufen und mich als Fahrer outen. Möglicherweise kann er anschließend ja auch persönlich vorsprechen und sich ausweisen. Dann gäbe es meines Erachtens keinen Grund mehr, den Halter zu befragen. Einfach versuchen.

    Beruf: ich lebe ganz gut von Gesetzesverstößen aller Art. Viele Ladendiebstähle, Schlägereien, hier und da mal ein Banküberfall, sehr selten Mord, Verkehrsunfälle (gerne auch getürkte), meistens aber unnötige Streitereien unter eigentlich friedlichen Mitmenschen. Bin seit 1974 Polizist, und so wie ich das sehe, länger als die meisten hier alt sind.


    Nebenbei habe ich ein Gewerbe angemeldet und schraube an alten Opels und auch gerne am E30 meiner Frau und am E36 Kombi meiner Tochter.


    Was mir auch Spaß machen würde: 40-Tonner im Fernverkehr oder ein Autogeschäft für heckgetriebene Fahrzeuge der 70er und 80er Jahre.


    Status: noch knapp acht Jahre Beamter, dann Rentner.


    Wo: zwischen Düsseldorf, Wuppertal und Essen.

    Ja richtig, im Wesentlichen ist das so. Du brauchst weder Dich noch Verwandte zu belasten. Näheres findest Du hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht



    Nur werden Bilder mit wirklich unkenntlichen Gesichtern eigentlich nicht verschickt.


    Ob man aus der Angabe, dass Du keine Aussage machen möchtest, aber automatisch gleich annimmt, dass ein Verwandter mit dem Auto unterwegs war, bezweifle ich. Eher wird mit der Teilerkennbarkeit in Deinem Umfeld ermittlet.


    Und ich kann mir vorstellen - aber das weiss ich nicht -, dass der von Dir vermeidbare Aufwand, wenn Du es selbst warst, als erhöhte Gebühr in Rechnung gestellt wird.

    Um das mal zu sortieren:


    geringere Gesetzesverstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Verwarngeldern oder Bußgeldern geahndet.
    Im ruhenden Verkehr (Parkverstöße, abgelaufene HU, offensichtliche Fahrzeugmängel) gibt es die Halterhaftung. Da spielt es keine Rolle, wer das Auto irgendwo abgestellt hat. Der Halter ist verantwortlich.
    Nach Verstößen aus dem fließenden Verkehr wird grundsätzlich der Fahrer belangt. Kann der Wagen nicht angehalten werden, werden durch die Bußgeldstelle (auch die Polizei gibt ihre Anzeigen dorthin ab) Ermittlungen eingeleitet. Der erste, weil einfachste Schritt ist, den Halter schriftlich zu befragen. Gibt er den Verstoß zu und zahlt, ist die Sache erledigt.
    Benennt er den tatsächlichen Fahrer, laufen die Ermittlungen gegen ihn weiter.
    Gibt der Halter an, er wisse nicht, wer gefahren ist (obwohl er als Halter die Auskunft geben können muss), kann er sofort oder spätestens im Wiederholungsfall die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt bekommen.
    Wenn der Fahrer aber weiss, wer gefahren ist und diese Person zu einem Kreis gehört, der ein Zeugnisverweigerungsrecht begründet, kann er sich darauf beziehen, auch mehrmals, ohne dass ein Fahrtenbuch auferlegt wird.


    Allerdings kann die Bußgeldstelle Ermittlungen beim Einwohnermeldeamt (Ausweisfotos) oder im Wohnumfeld tätigen und das Foto Nachbarn des Halters zeigen, um an die Personalien des Fahrers zu kommen. Oft wird aber auch die Polizei in Amtshilfe tätig.



    Größere Vergehen sind im Strafgesetzbuch aufgeführt und werden ausschließlich von der Polizei bzw. später von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Zu der großen Auswahl gehören beispielsweise Unfallflucht, Fahren unter Alkohol, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Urkundenfälschung und einiges mehr. Hier wird schon ein noch höherer Aufwand betrieben, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.



    EDIT:
    Achso, die oben erwähnte Verfolgung Unschuldiger setzt entweder die Absicht oder den Willen hierzu voraus. Dieses Tatbestandsmerkmal kann ja nicht erfüllt sein, wenn ich noch nicht weiss, ob der Halter mit der Person auf dem Foto identisch ist und erstmal nur einem Anfangsverdacht nachgehe.

    Ich frag´ mich zwar, warum man ein abgelaufenes Kennzeichen nach dem Markieren der Löcher wieder anschrauben muss, aber im Grunde sehe ich das wie Strose. Die Täuschungsabsicht wird man nicht nachweisen können, es sei denn, Du hast Dich saudumm geäußert.


    Das Foto würde mich auch interessieren. Sind die Farbnebel, womöglich noch blaue, blöderweise nur an den Zahlen und Buchstaben hängen geblieben?

    ..., dies dient allerdings nur der besseren Erkennbarkeit und dazu der Eigensicherung.



    Bei Maßnahmen im Straßenverkehr auch sinnvoll, gerade bei der neuen blauen Uniform, die insgesamt ziviler erscheint. Allerdings wirkt die Mütze nachts bei Einsätzen wie Alarmauslösungen oder Einbrüchen mit vermuteten Tätern am Ort eher wie eine Zielscheibe. Es ist also eine Frage der Situation.


    Wie Strose schon sagt, wird die Maßnahme ohne Mütze nicht unrechtmäßig. Ich kann sogar in privater Kleidung einschreiten, wenn ich mich entsprechend ausweise. Oder ganz ohne Klamotten, wenn zwei sich am FKK-Strand streiten. Ich möchte jetzt nur nicht darüber nachdenken, wie ich dann den Dienstausweis unterbringe.

    Wenn´s eine Gefälligkeit war und kein regulärer Auftrag, wird die Haftpflichtversicherung des Betriebs zu Recht eine Übernahme ablehnen, weil kein Geschäftsvorgang vorliegt, sondern die Arbeit im privaten Rahmen durchgeführt worden ist.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte der Wagen in der Werkstatt überprüft und ggfls. instand gesetzt werden. Das ist kein Verleihen, sondern ein Auftrag. Solange Du das Auto nicht wiederbekommen hast, ist die Werkstatt in der Garantenstellung. Die hat dafür zu sorgen, dass kein Schaden entsteht und ist, wenn doch einer eintritt, schadenersatzpflichtig. Ob sie den Schaden dann selbst bezahlt oder eine Betriebshaftpflichtversicherung im Rücken hat, spielt für Dich als Kunden keine Rolle. Ebenso irrelevant ist, ob Du das Auto dem Chef selbst oder einem Mitarbeiter gegeben hast, es sei denn, der Mitarbeiter wollte die Arbeiten ohne Wissen oder Duldung des Chefs ausführen.


    Und Schwarzarbeit liegt erst vor, wenn Erlöse nicht versteuert werden. Hier ist aber (noch) kein Erlös geflossen, also liegt auch keine Steuerhinterziehung vor.


    Konkrete Auskünfte bekommst Du bei Deiner Versicherung (auch wenn Du keine Kaskoversicherung abgeschlossen hast) oder bei der Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks. Die gibt es in jeder größeren Stadt, und sie ist ziemlich neutral.


    Und noch ein Gedanke, ohne irgend jemandem etwas zu unterstellen: hast Du einen Zweitschlüssel, so dass Du vergleichen kannst, ob Du wirklich Deinen eigenen Schlüssel wiederbekommen hast?

    Also, um mal weiter zu theoretisieren:


    angenommen die Zeugen hätten das Kennzeichen nicht abgelesen und nur jemanden gesehen mit einer blau-weiß gestreiften Jacke, lila Helm und schwarzen Moped. Ein anderer hätte die Beschreibung mitgehört und sagt, er weiss, wo jemand wohnt, der ungefähr so aussieht. Dann könnte die Polizei denjenigen aufsuchen. Aber nur der vage Anfangsverdacht würde ohne weitere Hinweise keine Gefahr im Verzuge begründen, um die Wohnung zu durchsuchen. Mehr als Befragen wäre nicht möglich.