Rechtliche sache

  • Das geht je nach Dringkleichkeit (Gefahr im Verzug) auch mündlich und wird dann schriftlich nachgereicht. Das ist nicht so wie im Fernsehn. Denn wenn der Täter bisher nicht damit gerechnet hat, dass eine Anzeige erstattet worden ist, ist er durch den Besuch des Sheriffs vorgewarnt. Dann kann er nicht erst am nächsten Tag mit dem schriftlichen Durchsuchungsbefehl wiederkommen. Bis dahin sind die Spuren mit Sicherheit beseitigt. Vielleicht möchte der zunächst mal Tatverdächtige ja das Moped nicht zeigen, weil das Kennzeichen am falschen (schwarzen) Fahrzeug eines Kumpels hängt. Vielleicht ist er gerade dabei, es neu zu lackieren, vielleicht noch dies, vielleicht noch das, vielleicht ... Gefahr im Verzug könnte schon begründbar sein.


    Aber das wird jetzt alles zu hypothetisch. Deshalb hatte ich oben geschrieben, dass zu viele Konstellationen denkbar sind, um sie aufzuführen. Ich möchte das auch nicht weiter ausbreiten, sondern wollte nur eine Antwort mit etwas HIntergrund geben.

  • Naja, aber so könnte man doch in jedem fall ohne durchsuchungsbefehl in die wohnung oder? Ich meine man kann alles verschwinden lassen und mir fällt jetzt kein beispiel ein, in dem man das nicht so begründen könnte. Ich war der meinung, die polizei hätte dann entweder garnicht kommen dürfen oder hat pech.

  • Erstmal Herzlichen Glückwunsch zum 2000. Beitrag!


    Wenn die Polizei Pech hätte, hätte ja auch unser Rechtsstaat Pech und damit jeder Bürger. Stell Dir mal vor, Du wärst der Geschädigte, dem die Polizei zu seinem Recht verhelfen sollte. Ich denke, Deine Einschätzung der Rechtslage wäre dann eine andere.

  • Ist übrigens ein DuSu-Beschluss, kein Befehl, dass der Richter ausstellt.


    Zur Nachtzeit geht das übrigens auch ganz ohne Beschluss, wenn kein Richter erreichbar ist. Muss aber dann noch nachgereiht werden (macht dann die Staatsanwaltschaftmit dem Gericht aus).


    Allerdings sind die Hürden für eine DuSu zur NAchtzeit doch ziemlich hoch.

  • Hehe danke :P Wär mir jetzt garnicht aufgefallen mit den Beiträgen^^
    Nein meine einschätzung wär die gleiche, ich wäre nur etwas verärgert über die polizei, dass sie den täter "vorgewarnt" haben.
    Ich meine so hat doch der durchsuchungsbeschluss (danke strose^^) keinen sinn mehr...wenn die polizei in ne wohnung will, gehen sie einfach hin, sagen "hey, wir haben den verdacht dass du da was angestellt hast und da du jetzt beweise verschwinden lassen könntest, dürfen wir auch rein".


    Ich bin kein jurist und das ist nur meine einschätzung, aber irgendwie frage ich mich halt schon in welchem fall da noch ein gerichtlicher beschluss benötigt werden würde..

  • Der Beschluss wird ja auf jeden Fall eingeholt, entweder hat man ihn schon dabei bei einer Durchsuchung (es handelt sich dann um geplante Durchsuchungen in Strafverfahren/Zeitlagen), oder er wird nachgereicht (bei Sofortlagen).

  • Das meine ich (mit dem nachreichen wusste ich nicht dass das geht, aber man lernt ja nie aus :)).
    Nur in dem fall hat der polizist ja scheinbar keinen beschluss gehabt sonder ist praktisch auf gut glück vorbei gegangen und hat die wohnung mit zustimmung des bewohners betreten. Und genau das ist der punkt, weswegen ich der meinung bin, er darf nicht einfach fotos machen.


    Vor allem, es ist nicht das tatobjekt. Wo ist hier die grenze?
    Ein weißes moped schließt ja ein schwarzes nicht aus, er könnte auch beides haben. Genauso wie auto und moped
    Dürfen also auch von einem auto fotos gemacht werden?
    Wenn von dem auto, wovon noch alles?

  • Also, um mal weiter zu theoretisieren:


    angenommen die Zeugen hätten das Kennzeichen nicht abgelesen und nur jemanden gesehen mit einer blau-weiß gestreiften Jacke, lila Helm und schwarzen Moped. Ein anderer hätte die Beschreibung mitgehört und sagt, er weiss, wo jemand wohnt, der ungefähr so aussieht. Dann könnte die Polizei denjenigen aufsuchen. Aber nur der vage Anfangsverdacht würde ohne weitere Hinweise keine Gefahr im Verzuge begründen, um die Wohnung zu durchsuchen. Mehr als Befragen wäre nicht möglich.

  • "Achtung, Achtung, eine Durchsage an alle Gäste: Genitalien!"

    [CENTER][SIZE=2]"Verflucht sei der Acker, um deinetwillen. Dornen und Disteln, soll er dir tragen und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. Bis dass du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden."[/SIZE]


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  • Nich das der Dorfcop den Zeugen das Foto deines moppeds zeigt u. 2/3 bestätigen dass es das mit diesem Kennzeichen war.


    Dann kann man in noch so großer Runde gefeiert haben.
    Ich hoffe aber trotzdem für Dich da? alles ein gutjes Ende nimmt.

  • Wo ist denn hier das GRUNDSÄTZLICHE Problem, um damit Haufenweise Datenmüll zu produzieren?


    Du hast den Polizisten in deine Wohnung gelassen und das Moped gezeigt, da du dir guten Gewissens keiner Schuld bewusst bist und sogar ein ALibi hast. Schonmal darüber nachgedacht, was mit Blitzerfotos, Aufnahmen von Videowagen oder Verkehrsüberwachungsvideos passiert? Dann lieber ein Foto vom legalen Moped bei einer lokalen Dienststelle ...

  • Brauchst Dir keine Sorgen machen! Das verläuft 100%ig im Sand.


    Fotos hätte er bei Dir zuhause aber ohne Dein Einverständnis nicht machen dürfen!


    Er hätte Dich auf der Straße fotografieren dürfen, als Du, wie Speedy da alle Fußgänger umheizen wolltest. :icon_lol: