angehalten....

  • so brauch mal euren rat:
    ich wurde von der polizei angehalten soweit alles gut. führerschein, fahrzeugschein und mappe mit abe`s rausgegeben.
    tante geht ins auto und studiert 10 min alles....
    kommt der polizist und guckt in meine radkästen vorne und erklärt mir, er müsse mich normalerweise sofort abschleppen. er fragt mich ob ich denn nichts merken würde ??? ich frag was n is ? da zeigt der mir allen ernstes mittig am kotflügel (innenseite) nen kleinen riss im lack. DA SETZEN SIE IMMER AUF IHR AUTO IST ZU TIEF... ich meinte nur momentmal; ich hab letzten monat tüv gemacht ohne probleme.
    nach ein bisschen bla bla hier und bla bla da meint er: ausnahmsweise dürfte ich damit nach hause fahren.
    meine frage WILL DER MICH VERARSCHEN ??? was isn da los ? kann der mich abschleppen lassen, wahrscheinlich noch auf meine kosten, weil da nen kleiner lackplatzer is ???
    kennt sich da jemand von der rechtlichen seite aus ?
    greetz

  • Wenn der Polizist an deinem Fahrzeug eine Gefährdung für dich oder andere feststellt, die beim Aufsetzen ja gegeben ist, kann er dein Auto aus dem Verkehr ziehen.
    Das du neulich damit beim tüv warst spielt dabei keine Rolle, da der tüv ja nur den Zustand zum Zeitpunkt der HU bescheinigt.
    Ob nun der abgeplatzte Lack vom Aufsetzen oder vom fiesen Rost herrührt ist von hier natürlich nicht zu beurteilen.


    Evtl. Unsicherheit der Beamten?


    solltest aber mal prüfen ob du aufsetzt oder ob dein Auto unter deinem Po wegfault...


    Grüße

    Dunkel die andere Seite ist, sehr dunkel...


    Halt den Mund Yoda und iss deinen Toast!!!

  • um festzustellen ob du aufsetzt kannst die stelle ja mit Farbe überpinseln... sollte wieder nen Riss/Kratzer an der Stelle sein wird er wohl aufsetzen

  • Gewindefahrwerk??
    Wenn ja kann es sein das er vermutete das Du ihn nach dem Tüv tiefer gemacht hast als es eingetragen ist.
    Bei Gewindefahrwerken ist ja noch die sg. Show und Messen tieferlegung möglich.
    Diese ist nicht im Öffendlichen Strassenverkehr zulässig.
    Wenn der Wachtmeister also meint es wäre die Show und Messen tieferlegung vorhanden (betonung:Meint) ist es ihm möglich das Fahrzeug abzuschleppen und einem Sachverständigen vorzuführen.
    Ohne das Du die Chance hast es wieder auf max.zu stellen.
    Hatte mal ein ähnliches Problem mit meinem Alfa

  • die rennleitung kann dich abschleppen lassen das ist sein ermessensspielraum, den er ausnutzen kann für od. gegen dich, sollte er sich dann nachweislich geirrt und dich zu unrecht abgeschleppt haben, kannst du die rennleitung verklagen aber ob du im endeffekt erfolg haben würdest na ja.
    die rennleitung nennt das ermessenspielraum ich nenns ne sauerei, denn entweder ich hab was falsch gemacht od. nicht.
    klar ist, die rennleitung wird immer den längeren arm haben und wir können es ausbaden.

  • eine kleine andekdote zur rennleitung:
    ein spezl von mir lieferte sich ca. 1983 mit seinem 1802 ca. 150 ps ein rennen mit polizei DKW (Audi) wohlgemerkt im tiefsten winter, sein Problem keinen führerschein. wegen bezin mangel auf einem parkplatz abgestellt der organisierte schnittlauch fand den wagen und stellte ihn sicher, er bekam 15 monate knast wegen fahren ohne fahrerlaubnis/ wiederstand gegen vollstreckungsbeamte/verkehrsgefährdung na ja gut.
    schnittlauch mußte auto wieder rausgeben nur das problem sie wußten nicht mehr wo er abgeblieben ist, so stand er dann bis zum auffinden über ein jahr total voll salz rum. ein anbilck zum heulen na ja schadenersatz nach endlos klagen gabs NICHT.


  • Ohne dies nachzumessen .. so denke ich zumindest.. ist seine Meinung .. die des GRÜNEN was für Ar*** :)
    Die Meinung muss / sollte er zumindest belegen können ;)

  • einfach nich ins klischee fallen mit seiner karre reicht auch schon um solchem ärger aus dem weg zu gehen :P

    [COLOR="DarkGreen"][SIZE="5"]Liebe Grüsse :)[/SIZE][/COLOR]


    [COLOR="Purple"]Max Power hat zwei blinde Kinder aus einem brennenden Fahrzeug gerettet.
    Max Power kann fliegen, unter Wasser atmen und mit etwas Übung auch Spagat.[/COLOR]

    _________________________________________
    [SIZE="1"]wer das liest hat gute augen^^[/SIZE]

  • wenn er aufsetzten würde würden ja auch am reifen spuren zusehen sein schleifspuren das hätte ich ihm dan gleich mal gezeigt.


    und wenn er sagt ausnahmsweise dürfen sie.... blödsinn entweder isses verboten oder nicht!!!!


    entweder darfte fahren oder halt nicht das sagen die oft....ausnahmsweise weil se nix in der hand haben die aber verunsichern.....


    mich habense auch angehalten lettzens haben mich gefrGT OB ALELS EINGETRAGEN IST HAB ICH GESAGT JA und er nix kontrolliert. und gemein ok ist ja auch nicht viel verändert.


    naja xenon und räder sind nicht eingetragen.....

  • Zitat von nannte320

    eine kleine andekdote zur rennleitung:
    ein spezl von mir lieferte sich ca. 1983 mit seinem 1802 ca. 150 ps ein rennen mit polizei DKW (Audi) wohlgemerkt im tiefsten winter, sein Problem keinen führerschein. wegen bezin mangel auf einem parkplatz abgestellt der organisierte schnittlauch fand den wagen und stellte ihn sicher, er bekam 15 monate knast wegen fahren ohne fahrerlaubnis/ wiederstand gegen vollstreckungsbeamte/verkehrsgefährdung na ja gut.
    schnittlauch mußte auto wieder rausgeben nur das problem sie wußten nicht mehr wo er abgeblieben ist, so stand er dann bis zum auffinden über ein jahr total voll salz rum. ein anbilck zum heulen na ja schadenersatz nach endlos klagen gabs NICHT.


    Na und? Das geschieht ihm recht...
    Schade um das auto, aber nicht um ihn..


    Mfg

  • Zitat von Jolly Joker

    Falsch! es reicht die Annahme.....oder anders Gefahr in vollzug.
    So lernt man es auf der Polizeischule


    na ja... wenn´s denn so ist.... ;)
    demnach könnte man JEDES Fahrzeug stilllegen (aus dem Verkehr ziehen) da ja ne Annahme vollkommen ausreichend ist :wunder:

  • Zitat von moppenolli

    Hat Jolly Loker etwa die Polizeischule besucht??



    eher nicht oder nicht aufgepasst, denn es heißt gefahr im verzug und das kann bei einem auto nicht gegeben sein!


    nur bei personen.


    und die annahme reicht oder dringender verdacht aber das geht schonwieder in den straftatbereich

  • Im grunde schon richtig!
    Aaaaber es muß schon eine begründung vorliegen.
    In dem Fall vom Threadersteller war es eben die "annahme" der Wagen sei "zu" tief.
    Von Stillegung war aber auch nicht die rede.
    Es geht da ersteinmal um die durchsicht eines anerkannten und wenn was gefunden wird ggf. um die Stillegung.
    Dies endscheidet dann aber nicht das Streifenhörnchen sondern der Inginöör.
    Der weitere weg geht dann direkt von ihm an den zuständigen Staatsanwalt bzw. erst an die Bußgeldstelle und je nach vergehen dann an die Staatsanwaltschaft.
    Es gab da auch mal debatten in den Motorrad Foren.
    Da hieß es mal , dass sie Polizei keine Motorräder mehr einziehen dürfen wenn sie zu laute Auspuffanlagen haben.
    Das erwies sich dann aber als Stammtisch laberei.
    Es ging dort in erster Linie um die weiterfahrt.
    Fakt ist.........wenn ein Fahrzeug keine gültige ABE aufweist ist das führen eines solchen Fahrzeug in der (mittlerweile) Europäischen Union untersagt.
    Da, und das ist das schöne,wird aber noch in den EU Staaten drüber Diskutiert.
    Und einiges "gutes" diesbezüglich haben wir schon vom vereinigten Europa.
    Minimalblinker an Krads ist eine sache davon..........ich bin mir nicht 100% sicher aber die LED Technologie am Auto (Rücklichter z.B) haben wir auch der vereinigung zu verdanken.
    Ich warte ja noch auf durchgängige 80mm Rohr Auspuffanlagen für unsere getunten Auddowagens;-))Nix mehr mit Schalldämpfung.

  • Zitat von Christionslater

    eher nicht oder nicht aufgepasst, denn es heißt gefahr im verzug und das kann bei einem auto nicht gegeben sein!


    nur bei personen.


    und die annahme reicht oder dringender verdacht aber das geht schonwieder in den straftatbereich



    Vielleicht ein Wortdreher! Kann man auf die Waage legen.....muß man aber nicht!
    Und Gefahr im verzug kann auch bei einem Auto gegeben sein.
    Da Fahrzeuge auch als "Waffen" genutzt werden können.
    Stichwort Trunkenheit am Steuer-Fahren unter einfluß von Drogen.
    Aber es ist ja auch einfacher einem das Wort zu drehen als etwas sinnvolles beizutragen:klatsch:
    Auch wenn ich bei meinen Ausführungen jetzt nicht zu 100% richtig liege so kann davon wenigsten abgeleitet werden


    Nein ich war nicht auf der Polizeischule.mein Bruder war dort und der berät mich in solchen fragen seit Jahren gut.
    0 Punkte in Norddeutschland

  • ebenso null punkte, und nie was von der polizeischule erfahren.
    wissen reicht also auch, vermutungen kann ich hier auch hinklatschen...
    nur weil die keine ahnung haben heisst das nich das sie jedes fahrzeug vorrübergehend konfiszieren dürfen...wär ja noch schöner.
    ein begründeter verdacht reicht aus, aber ob n kleiner lackabplatzer am koti da reicht wage ich eher zu bezweifeln.

    [COLOR="DarkGreen"][SIZE="5"]Liebe Grüsse :)[/SIZE][/COLOR]


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  • Nein das geht auch nicht. Zumindest würde das keiner tun, denn da würden sich die Polizistense seeeeehr weit aus dem geöffneten Fenster lehnen.


    Es gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und nur wegen eines Lackabplatzers ein Auto abzuschleppen... Ohne Nachmessen vor Ort (um zu prüfen ob das FW runter geschraubt wurde) ne heikle Sache. Es sei denn, er hat ein sehr gutes Schätzeisen auf der Nase.
    Aber ohne Schadenbild kann man kaum eine Aussage treffen.


    Bitte in eigener Sache: Ich spüre, dass einige Disskusionsteilnehmer sich im Forum persönlich angegriffen fühlen und eine gewisse Grundzickikeit herrscht. Vertragt euch doch. Das Forum gibts ja, damit jeder seinen Senf dazu geben kann.


    Und in vielen Fällen gibt es ja auch mehrere richtige Meinungen... :Küblböck:


    Ich bleib dabei, wie vom Fredmeister geschildert hört es sich für mich nach Unsicherheit an...


    Möge die Macht mit uns sein...

    Dunkel die andere Seite ist, sehr dunkel...


    Halt den Mund Yoda und iss deinen Toast!!!