Wann zur Zulass.St.nach Abnahme Teilegutachten

  • Hallo,


    habe bei mir eine Schrick Brücke vor 2 Wochen eintragen lassen.


    Laut Unterlagen und Prüfer muss ich unverzüglich die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen.


    Bekommt man hier eine Strafe wenn man das nicht sofort macht sondern erst nach 2 Monaten?
    Möchte gerne noch meine Nockenwellen eintragen aber das schaffe ich erst in ein paar Monaten. Alles zusammen wäre sinnvoller meiner Meinung nach als 2 mal Zahlen.


    Gruß
    Torsten


    100% Sauger, nur tote Motoren werden zwangsbeatmet!
    328i Cabrio with Schrick Aktuell im Aufbau!
    316ti Hightec Winterfahrzeug ;)
    Mustag 3,7 USA cruising
    i3 Steckdosenheld

  • Solltest Du in eine Kontrolle geraten kann es natürlich sein, daß Du eine Strafe erhälst.
    Manche Beamte aber sind da etwas kulanter als die Vorschriften vorgeben, worauf Du Dich aber natürlich nicht verlassen solltest.
    Unverzüglich besagt ja schon ohne Verzug!

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • Der vorbesitzer von meinem auto hat mir ne 1 jahr alte bestätigung vom Tüv mitgegeben, das das Fahrwerk abgenommen wurde.


    Naja wo ich ihn dann angemeldet hab, hab ichs mit reintragen lassen :)

  • Eine Untersuchung nach § 19.3 verlangt keine unverzügliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere, hier reicht das mitführen des positiven Untersuchungsprotokolls.
    Bei einer Untersuchung nach § 19.2 schaut es schon wieder anders aus, denn hier muss unverzüglich die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Die Baugruppen machen also den Unterschied aus, welche dann die Untersuchungen nach den einzelnen Paragraphen bestimmt.

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  • Vor einer Kontrolle habe ich weniger Angst. Wer keinen E36 kennt weiss nicht das da was anders ist. Der Vorbesitzer hatte die schon 3 Jahre ohne Tüv drauf und der Tüv selber hat nichts gemerkt.


    Mache mir eher Gedanken ob die Zulassungsstelle was sagen kann bzw. die Versicherung.


    Der Prüfer meinte, alles was mit Leistungssteigerung zu tun hat "unverzüglich" geändert werden sollte. Deswegen halt die Frage.


    Naja, jetzt kommt es halt drauf an wann ich Zeit für die Nockenwelleneintragung habe. Je nachdem wie lange das dauert mache ich es halt vorher schon.


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  • "Unverzüglich" ist wirklich ein dehnbarer Begriff. Da eine Leistungssteigerung versicherungstechnisch relevant ist, würde ich damit sicherlich keine 3 Monate warten, im Falle eines Unfalls könnte sich sonst deine Versicherung quer stellen.

  • Na ja so dehnbar ist der Begriff nicht!


    Die Legaldefinition von unverzüglich: Ohne jedes schuldhafte Zögern.


    Das ist doch relativ eindeutig, oder?


    Ob die bei der Zulassungsstelle das genau so sehen wie der Prüfer ist natürlich nicht so klar und ich schätze von keinem aus diesem Forum zu beantworten...


    Ruf doch einfach mal da an. Meistens sind das auch Menschen... :Küblböck:

    Dunkel die andere Seite ist, sehr dunkel...


    Halt den Mund Yoda und iss deinen Toast!!!