Brief für Eintragungen?

  • Eintragung in den Fahrzeugschein kostet wohl um die 12 euro...meinte mein TÜVer zu mir....muss die Tage auch ma hin....

    ...323ti...Bilstein B8...Eibach Sportline...Domstreben VA+HA...M3 3.0 Querlenker...e46 M3 Stützlager...Powerflex Tonnenlager...M-Kontur 7x17 mit Bridgestone Potenza RE070...ESD 2x70 versetzt...3,45er Sperrdiff...300mm Bremse VA...Schaltwegsverkürzung Z4 2,5l...

  • Zitat von kear

    oha wo wird denn für 12 euro eingetragen? :)



    ...in den Fahrzeugschein!
    Also ein umtragen der Tüvabnahme in die Zulassungsbescheinigung Teil II beim STVA.

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • Zitat von exist13884

    jenau! dat meine ich!



    Dazu muss man aber den Brief auch mitnehmen....

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


    [SIZE="5"][COLOR="Lime"][FONT="Impact"]"Ich hatte schon mehrere Dreier -aber noch nie einen Pokal danach..."[/FONT][/COLOR][/SIZE]

  • Ja den Unterschied zwischen Eintragen und Abnehmen checkt nie einer...


    Und man muss fast garnix eintragen, nur abnehmen... ;)


    Und nein den Brief brauch man nicht... Da wird nix mehr eingetragen... Könnte ja auch finanziert sein und bei der Bank liegen...

  • Und...haste ihn gebraucht...ich mach mich morgen auf den Weg zu denen....
    freue mich schon auf die Warterei....

    ...323ti...Bilstein B8...Eibach Sportline...Domstreben VA+HA...M3 3.0 Querlenker...e46 M3 Stützlager...Powerflex Tonnenlager...M-Kontur 7x17 mit Bridgestone Potenza RE070...ESD 2x70 versetzt...3,45er Sperrdiff...300mm Bremse VA...Schaltwegsverkürzung Z4 2,5l...

  • Zitat von ChevChelios

    Nein, musste nicht!


    Chev, das ist so nicht ganz richtig.


    Eine ganz normale Eintragung (zB Felgen) wird ganz normal beim TÜV (in anderen Bundesländern auch DEKRA oä) vorgenommen. Hierzu erhält man einen Abnahmebericht der entweder während der Fahrt mitzuführen ist oder deren Inhalt in die Papiere umgetragen wird.
    Hierzu müssen Fahrzeugbrief und -Schein bzw Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I+II vorgelegt werden.


    Bei einer Kombinationsabnahme hingegen ist es nicht mehr ausreichend, die Abnahmebescheinigung mitzuführen -hier MUSS der Inhalt in BEIDE Teile der Fahrzeugpapiere beim STVA ein- bzw umgetragen werden.


    In der Regel wird nach Änderung des Fahrzeugbriefes bzw der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I ein neuer Fahrzeugschein bzw eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil II erstellt.

    [FONT="Impact"][SIZE="5"][COLOR="Red"]"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."[/COLOR][/SIZE][/FONT]


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  • Die wollten den Brief NICHT sehen!!!

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