Unterbodenbeleuchtung??

  • Hey leute,


    für diese Frage jetzt bitte nicht schlagen :(


    ich würde mir vielleicht eine Unterbodenbeleuchtung einbauen, weis aber nicht so recht......


    Wie schaut das jetzt gesetzlich mit den Dingern aus?


    Ich habe mal gehört das man diese haben darf bzw. verbauen darf wenn man Sie bei der Fahrt nicht anschalten kann... ist dem so oder ist das auch nur Quatsch??


    Also gibt es einen Legalen weg diese Teile anzubringen bzw. sich eintragen zu lassen?


    Muss ich vielleicht die Teile an die Zündung koppel so das die nicht mehr angehen wenn ich die Zündung an mache?


    Würde mich über Antworten freuen :)


    Lg


    Steffen

  • Da kann ich dir leider auch nur sehr wage antworten.
    ISt eine Angelegenheit mit der ich mich noch nicht wirklich beschäftigt habe weil ich es als absoluten Schwachsinn erachte.


    Meine aber auch gehört zu haben das du die Dinger dran bauen darfst, sie aber während der Fahrt nicht funktionieren dürfen.


    Unterm Strich: ziemlich sinnfrei und wenn du mich fragst passt das auch nicht zu einem BMW.
    Wenn ich irgendwo einen stehen sehen würde der den Asphalt illuminiert müsste ich wahrscheinlich erstmal lachen und danach wäre es mir peinlich das es ein BMW ist.


    Aber da ist ja jeder frei in seiner persönlichen Gestaltung... ;)

  • aha, VW-Tuning :)


    also Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung



    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.



    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:



    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs


    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren


    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können


    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend



    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

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    [FONT="Comic Sans MS"][SIZE="4"][CENTER][COLOR="Blue"]Meine Fotostory[/COLOR][/CENTER][/SIZE][/FONT]

  • also ich habe an meinem Auto in der Front solche "Blitzer" in blau, könnt ihr euch so vorstellen wie die Blitzer an jedem Krankenwagen oder Feuerwehrauto am Kühlergrill. Sind 4 Stück die Versteckt sind und man nur sieht wenn man diese einschaltet. Hat nen Recht guten effekt. Als mich dann mal die Cops anhielten haben die ja komplett mein Auto mit Eintragungen geprüft und beim öffenen der Motohaube ist denen natürlich dieser Kabelschlauch aufgefallen und haben dann diese Blitzer gefunden. Die haben ewig Telefoniert und wussten nicht so recht was sie dagegen machen sollen. Dann haben die meine Lichtanlage durchgeschalten (Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht und Nebler) um zu testen ob die Blitzer mit diesem Schalter iwie angehen. Ich habe also nen Eigenen Schalter eingebaut dafür und daher konnten die mir keine Strafe aufdrücken.

    Wenn ich Hulk wäre, dann wäre ich auf der Autobahn immer Grün


  • ich hatte auch immer alles an extra spielereien über nen eigenen schalter laufen.
    hatte sogar so ne leicht erreichbare, aber nicht sichtbare quick-clip-steckverbindung um das zu trennen, falls die bei der kontrolle mal auf die idee kommen sollten auf den "externen" schaltern rumzudrücken. ging schon gleich gar nix mehr.


    aber zum thema u-boden-bel.:
    ich kann jetz keine quelle angeben, aber ich hab vor 2 jahren oder so mal einen text bei irgendeiner von den zahlreichen verkehrsforen o.ä. gelesen.
    in dem hiess es ganz klar, dass unterbodenbeleuchtungen nicht zulässig sind.


    u.a. gings darum um die abnahme beim tüv, bzw. um die erteilung einer neuen prüfplakette. mit nem tüv-mann hab ich da drüber auch mal gequatscht.
    da es ja so gescheite leute gibt, welche die röhren oder was auch immer vorher abmontieren und danach wieder dranbasteln.
    in den "durchführungs"-bestimmungen vom tüv (er hats mir gezeigt) steht drin, dass fahrzeugen, bei denen halterungen am unterboden ersichtlich sind, die dem anbringen von unterbodenbeleuchtungen dienen könnten bereits die erteilung einer neuen plakette zu verweigern ist!

  • tjo komisch bei uns fahren recht viele mit unterbodenbeleuchtung rum und das schon lange... vlt einfach nur glück...auf der anderen Seiten fahren bei uns Typen rum die nur ihr blaues Standlicht anhaben und die Nebler :P glaube die Cops bei uns recht..naja wie soll man es sagen, exzeptionell ist glaube das Wort ohne die Beamten beleidigen zu müssen :=)

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  • kommt immer drauf an, wen man wann erwischt.
    ich bin hier aufgrund meines ausserirdischen kennzeichens ein rotes tuch gewesen. erst als ich einen der beamten hier vorn kadi gezerrt hab, war schluss damit. zumal ich ich mir ja nix vorzuwerfen hab/hatte, war ja alles eingetragen und legal.
    auch beim tüv gibts solche und solche, ich weiss auch, dass ich samt angebauter unterbodenbeleuchtungsanlage zu meinen tüv-mann fahren kann und würde trotzdem mein stempel kriegen.
    wo es hier in der ecke ganz schlimm is, das is weimar, da kontrollieren die schon seit jahren wie die wahnsinnigen und suchen aber auch ewig, um was zu finden. also tiefer breiter schneller is absolut unnormal in weimar damit zu fahren. wer da einmal quer durch kommt ohne kontrolliert worden zu sein, der is gut oder hatte einfach nur glück. die sind da wie die guppies.

  • Zitat von CalmLikeABomb

    in den "durchführungs"-bestimmungen vom tüv (er hats mir gezeigt) steht drin, dass fahrzeugen, bei denen halterungen am unterboden ersichtlich sind, die dem anbringen von unterbodenbeleuchtungen dienen könnten bereits die erteilung einer neuen plakette zu verweigern ist!



    das kann dann aber nur eine interne richtlinie gewesen sein.
    denn, die montage der UBB ist nicht verboten, die inbetriebnahme jedoch schon.
    es gibt eine EG-Verordnung zu diesem Thema:
    anbauteile eines fahrzeuges müssen durch einfache mittel in betrieb genommen werden können. ist dies nicht möglich, gelten sie als nicht vorhanden.
    sprich ich kann mir die UBB anschrauben, darf sie aber nicht anschließen.


    das ganze bekommt insbesondere beim TÜV und den nebelscheinwerfern bedeutung.
    es heisst ja, was am auto ist, muss funktionieren. gibt ja einige, die aus optikgründen NSW einsetzen, aber die mühe scheuen, alle kabel zu verlegen udn die teile anzuschließen.
    hier sagt der TÜV gerne "durchgefallen" und beruft sich auf die oben genannte aussage "was dran ist muss funktionieren".
    dem steht aber die übergeordnete EG-Verordnung entgegen, denn nicht angeschlossene NSW lassen sich nicht mit einfachen mitteln in betrieb nehmen.

  • es gibt ja röhren mit nem gutachten auf bruch und den ganzen mist! das darf dann am auto montiert sein! und irgendwo hab ich mal gelesen das sich die dinger einer auf die handbremse geschaltet hat (nur bei gezogener handbremse gehen sie an) und angeblich auch so eingetragen!! wie gesagt, nur gelesen nicht gesehen!

  • Naja ein Feund bin ich auch nicht von solchen Dingern, ist irgendwie bisschen assig. Aber jedem das seine, und sollte auch so respektiert werden.


    Um beim Tüv und der Rennleitung nicht in Schwierigkeiten zu kommen, würde ich die Dinger mit einem Öffner Relais und einem Schalter betreiben.
    Das heißt bei eingeschalteter Zündung ist die Stromzufuhr unterbrochen und bei ausgeschalteter Zündung geschlossen.
    Da kann dann der HU-Prüfer oder ein Uniformierter gerne am Schalter schalten wie se wollen - iss nich wenn Kl.15 an ist.


    Das Bohren in den Unterboden und die Gefahr beim Wagenheber oder dem Hebebühnenarm ansetzen wäre mir die ganze Sache nicht Wert.


    Mein Tipp: Lass es sein und tune Dein Auto mit cooleren Dingen als mit Leuchtstäben.

  • es gibt auch noch die schöne möglichkeit die UBB auf denn türkontaktschalter zu legen das sie nur an geht wenn die türen offen sind bzw nur eine offen ist, ob das legal ist oder nicht ist ne andere frage ich weis nur das der tüv in nürnberg da nichts dagegen gesagt hat als mein ehemaliger kollege dort vorgefahren ist, doch was der tüv für ok hält müssen unsere grün-weißen bzw blau-weißen freunde noch lange nicht dulden


    mfg
    pat

  • Zitat von wartune

    .
    Unterm Strich: ziemlich sinnfrei und wenn du mich fragst passt das auch nicht zu einem BMW.
    Wenn ich irgendwo einen stehen sehen würde der den Asphalt illuminiert müsste ich wahrscheinlich erstmal lachen und danach wäre es mir peinlich das es ein BMW ist.


    dazu noch 316i....die 316er fallen sowieso im straßenbild am stärksten auf...liegt wohl daran weil fast jeder 316i ein assi-tuning-316i ist^^

  • ich hab ja schon verstanden:(


    Also Was würdet Ihr mir für Außen und Innen "Tuning" empfehlen??^^


    Ich würde gerne viel aus bzw. in meinem Auto umbauen, bin noch AZUBI hab also nicht ganz so viel geld....


    Könntet Ihr mir da was empfehlen an Zeug?? :)


    Und jetzt bitte nicht mehr lustigmachen über meine Frage :)