Hey leute,
für diese Frage jetzt bitte nicht schlagen
ich würde mir vielleicht eine Unterbodenbeleuchtung einbauen, weis aber nicht so recht......
Wie schaut das jetzt gesetzlich mit den Dingern aus?
Ich habe mal gehört das man diese haben darf bzw. verbauen darf wenn man Sie bei der Fahrt nicht anschalten kann... ist dem so oder ist das auch nur Quatsch??
Also gibt es einen Legalen weg diese Teile anzubringen bzw. sich eintragen zu lassen?
Muss ich vielleicht die Teile an die Zündung koppel so das die nicht mehr angehen wenn ich die Zündung an mache?
Würde mich über Antworten freuen
Lg
Steffen