Darf man jede Originalfelge fahren?

  • Hallo!


    war heute beim freundlichen und hab da nen bissl smalltalk betrieben.
    Kamen irgendwie drauf zu sprechen, dass man jede originalfelge auf nem E36 fahren darf.
    Jetzt aber konkret: Ich hab serienmäßig nur 15 Zoll Felgen im Schein. Dürfte ich rein theoretisch auch zum Beispiel 17 Zoll BMW Felgen ohne weiteres fahren?


    ABER: Ich hab nen anderes Fahrwerk verbaut. Dieses is aber in meinem Schein ohne Beschränkungen oder Auflagen eingetragen.


    Wer soll da noch durchblicken???

  • schwieriges thema.
    allgemein sagt man, dass mit dem neuen schein jede ab werk erhältliche felge gefahren werden darf.
    warum weshalb wieso auch immer, scheint es hier dennoch einige ganz wenige ausnahemn zu geben, zumindest hat sich neulich der TÜV bei einem bekannten von mir so dermaßen quer gestellt, dass wir uns von BMW direkt eine freigabebestätigung geholt haben, mit der es uns der TÜV dann endlich eingetargen hat.
    aus meienr sicht jedoch völlig unnötig gewesen, denn es waren handelsübliche E36-felgen udn eine reifengröße, welche auf der Freigabeliste aufgeführt ist.

  • ...der :) meinte bei mir, die 7,5x17 Radialstyling dürfte ich ohne Probleme und ohne Eintragung fahren. Ich sollte im Handschuhfach die Original-BMW-Felgen-Auflistung für den E36 dabei haben, damit hätte ich bei den Grünen und beim TÜV keine Probleme. Also hat er mir diese Auflistung ausgedruckt, ab ins Handschuhfach - fertig. Hatte noch nie Probleme.
    Also rauf mit den 17Zöllern! :Tasty:

  • net ganz, weil die freigaben und abe´s sich leider meist auf originalzustand beschränken. also serienhöhe und bla.


    ich hatte das gleiche problem, nur mit meinen spurscheiben. die haben ne abe. aber die erlischt dummerweise, sobald man andere fw usw. verbaut. ich habs trotzdem drauf mir wurscht. das gleiche mit den felgen. wenn in der abe nix bzgl. fw-höhe drinsteht, dann darfst die auch fahren. ansonsten ab zum tüv und eintragen. is alles etwas verworren.

  • Ich blick da langsam nicht mehr durch mit den ganzen Eintragungen...
    Vorallem weil der eine das sagt und der andere wieder was anderes...
    Ich find es ja gut, dass man nicht alles einfach dran schrauben darf aber manchmal wird es echt übertrieben.
    Für eine Anhängekupplung gibts ne ABE und man muss die nicht abnehmen lassen. Aber die Scheinwerferblenden muss man abnehmen lassen...
    Wenn die Kupplung abreißt weil ich zu blöd war die richtigen Schrauben zu benutzen oder so dann ist es nicht so schlimm, wie wenn ich "weniger" sehe weil die Blenden 5mm weiter nach unten gerutscht sind.

  • Also bei dem Link kann man ja unter Auflagen einsehen, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man nicht die im Schein eingetragene Größe verwendet und man die Felgen dann eintragen muss.


    Jetz is das ja mal wieder ne andere Geschichte mit den neuen scheinen, da steht ja nicht alles drin, aber das is wieder ne andere diskussion.


    Aber so ganz legal isses net, einfach ne andere Größe zu fahren!

  • ...man kann alle fahren die in der abe des fahrzeugs stehen. ob im schein eingetragen oder nicht. zur not einfach abe ausdrucken.........

    Wer ... nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    C.G