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Urteil
Auto-Teilkasko zahlt nicht bei Vandalismus
Mainz. Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Mainz.
Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen (Aktenzeichen: 3 S 210/07). Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Mainz. Es hatte die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Teilkaskoversicherung abgewiesen. Einer oder mehrere Täter hatten die Hülle des Verdecks eines Cabrios aufgeschlitzt. Außerdem wurde die Seitenscheibe eingeschlagen. Der Kläger behauptete, die Täter hätten zunächst versucht, über das Dach in den Wagen einzusteigen. Daher müsse der Diebstahlsschutz der Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Verdeck übernehmen.
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Die Versicherung sowie das Amts- und das Landgericht sahen die Sache anders. Der Schnitt habe nur die äußere Hülle des Dachs betroffen und sei nicht als Einstiegsversuch zu werten. Daher fehle der nötige Zusammenhang mit einem Diebstahlsversuch. Vielmehr handele es sich offenbar um reinen Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung müsse nur den Schaden am Seitenfenster zahlen. (dpa)
Weitere Infos zum Urteil: www.justiz.rlp.de unter "Rechtsprechung"
Quellennachweis: http://www.fr-online.de/in_und…icht-bei-Vandalismus.html