Bruttolistenpreis ??

  • Hallo zusammen,
    ich habe mich schweren Herzens durch meine Arbeit von meinem Touring getrennt und einen neueren E46 gekauft. Da ich Unternehmer bin, läuft dieses Fahrzeug als Firmenwagen. Für die Berechnung benötige ich allerdings den Bruttolistenpreis. Also den Preis, den man (in meinem Fall) 2004 für dieses Fahrezug ausgegeben hat.
    Bevor ich bei den Freundlichen um Hilfe bettel und wahrscheinlich für diese Auskunft teuer bezahlen muss wollte ich Euch mal fragen.
    Habt Ihr Anregungen oder Hilfen für mich, woher ich diese Info bekommen kann ????
    Früher konnte man sein Datum auf dem Rechner bei Konfigurator einfach zurückstellen und es klappte ohne Probleme, jetzt hat das BMW jedoch verhindert.
    Schönen Dank im Voraus für Eure Hilfe und allen BMW-Freunden ein Frohes Fest und einen guten Rutsch........


    m3launch

  • Zitat von Milky compact

    Wieso 1% Regelung? Kommste denn mit Fahrtenbuch nicht günstiger? IMHO kann man auch mit dem FA den privaten Fahrtenanteil "aushandeln".... schon mal mitm StB geplaudert?



    Bei einem angenommenen Neupreis von 35.000 Euro und einem angenommenen Höchststeuersatz des TE hat er netto eine Belastung von ca. 150 Euro im Monat für den Wagen. Dafür hat er dann alle Kosten in der Firma, egal wieviel er fährt und spart sich das lästige Fahrtenbuch.

    • Offizieller Beitrag

    na das ist aber großzügig gerechnet:


    35.000 1% sind 350,00, da private Nutzung wird der TE auch die Strecke Wohnsitz-Firma fahren, also 0,03% Regelung obendrauf, mach bei 20 km eine Strecke 40kmx35000x0.03% ca. 420,00, sind 770,00 Einkommen monatlich, allerdings können die Fahrten zur Firman als Werbungskosten gelten gemacht werden (allerdings sind die ESt Vorauszahlungen erst mal zu zahlen und die Werbungskosten können erst ein Jahr später geltend gemacht werden, und das setzt überhaut voraus, dass sich ein zu versteuerndes Einkommen ergibt...)


    Lohnt sich also nur für Leute, die sich arg an der 51% betrieblichen Nutzung befinden....

  • Zum Glück habe ich eine Steuerfachausbildung genossen und kann Euch mal aufklären, bevor hier mehrere Vorschläge zustande kommen:
    Das Auto wird zu 100% als Firmenwagen gewählt (Privatfahrten sind somit auch betrieblich)
    Nach der 1%-Methode wird vom BLP 1% ausgerechnet und auf volle Hundert abgerundet. Steuerpflichtig sind dann 80%. Auf die 80% wird die MwSt gerechnet. Diese ist dann der Privatanteil.


    350000,-
    350,- (1%)
    280,- (80%)


    19% x 280,- = 53,20 € (Steuerpflichtiger-Privatanteil)


    Also für 53,20 € im Monat sind alle Kosten, die das Fahrezug betreffen (Sprit, Reparatur, etc) abzugsfähig. Bei einer Tankrechnung von ca 300,- hätte man diese Kosten schon raus. Hinzu kommen dann noch zusätzliche Reparaturen oder Anschaffungen. --> Also in meinem Fall ziemlich lohnenswert.


    Zusätzlich wird dann auch noch bei einem Kauf mit ausgewiesener MwSt. die MwSt. erstattet. (Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle)


    Hoffe, ich konnte Euch aufklären...

  • Zitat von Milky compact

    ich will Dir nicht zu nahe treten *reusper*


    das ist die Seite der Umsatzsteuer, was ist mit der ESt?, USt. für das Auto ist IMHO nur zur Hälfte als Vorsteuer erstattbar, es sei denn der Leistungsbezieher ist z.B. ein Mietwagenunternehmen


    Du tritts mir dabei nicht zu Nahe, nur verstehe ich dein Problem nicht. Beim BLP und meinem Problem geht es nur um den Ust. Aspekt. Und die USt wird wird als VorSt. zu 100% erstattet. (Erstattung hat seitens des FA auch schon stattgefunden und ist als Geldeingang auf meinem Konto verbucht und ich bin auch kein Mietwagenu.)


    Die ESt wird zum Jahresende berücksichtigt. Sie wirkt sich zum Bsp. zu meinem Vorteil mit der AfA des Fahrzeuges aus. Nachteile entstehen dadurch dem U jedenfalls nicht !!!!!!

  • Hm, da musst du irgendwas in den falschen Hals bekommen haben. Ich habe für meine Eltern letzten Monat als 2. Weitwagen einen neuen Golf5 gekauft und auch dort die volle VorSt. erhalten...... (Vielleicht soll da ja bald ein neues Gesetz kommen !?)

  • VorSt für alle Kosten sind 100% abzugsfähig. Wichtig für die 1%-Regel ist der Bruttolistenpreis am Tage der Erstzulassung für das Fahrzeug. Mit dem FA kann man nichts aushandeln... ist ja kein Basar und dann bräuchten wir keine Gesetze. 1%-Regel oder Fahrtenbuch. Je nach Preis und Privatfahrten kann sich ein FB lohnen. Fakt ist nur dass es ein riesiger Aufwand ist und nur bei kleinen Mängeln verworfen werden kann. Lohnt sich nur bei wirklich teuren Autos :)


    Bezüglich der USt auf den Eigenverbrauch hat M_Touring recht, 53,20 beträgt die USt darauf. Wie er sagte ist bei USt-pflichtigen Kosten (Tanken, Reparaturen, etc.) i. H. von 300 Euro wieder alles ausgeglichen. Ähnliches gilt bei der ESt. Der Netto-Eigenverbrauch in dem Beispiel beträgt 350 Euro. Sofern da Kosten i. H. von 350 Euro auftreten, ist das mit der steuerlich negativen Auswirkung auch erledigt. Bei Kosten von mehr als 300 Euro hat das ganze sogar eine positive Auswirkung in der Einkommensteuer.


    Ach so, einfach beim Freundlichen anrufen, der sagt dir den BLP, sogar gratis :)


    Grüße

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


    [FONT="Arial Black"]Fahre wie der Teufel und du wirst ihn bald treffen. (Robert Lembke)[/FONT]

  • Naja, die Freundlichen in meiner Nähe scheinbar nicht. War gestern vor Ort da und keiner konnte mir helfen. Mir kam das Personal dort jedoch auch sehr unqualifiziert und nicht wirklich hilfsbereit herüber, trotzdessen ich sogar behauptete, das Fahrzeug dort gekaift zu haben.
    Ich habe jedoch schon über PN hilfe bekommen. Vielen Dank nochmal......

  • Mit den letzten 7 Stellen der Fahrgestellnummer kann ich dir den BLP auch besorgen. Ausm Steuerbüro immer relativ simpel :)

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


    [FONT="Arial Black"]Fahre wie der Teufel und du wirst ihn bald treffen. (Robert Lembke)[/FONT]