Darf man Co2 Waffen als Sportszweck mit im Auto haben ?

  • Hallo Freunde,


    ich habe mir eine Co2 Waffe zugelegt und wir gestalten mit ein paar Freunden im Privatem Gelände eine Veranstaltung und schießen alte CDs, Holzplatten und was uns eben in die Hand kommt :D


    Meine Frage wäre, ob es verboten ist die Waffe im Auto mitzunehmen, weil ich nach der Arbeit nicht nach Hause fahren möchte um die Waffe zu holen. Deshalb würde ich das Koffer einfach im Kofferraum (die Waffe ungeladen und das Koffer mit einem Schloss geschlossen) verstauen.


    Ich bin mir nicht sicher deshalb wollte ich mal hier nachfragen. Zum einen ist es eine Spaßpistole die aber auch verletzen kann und zum einen ist es keine echte Waffe.


    Vielen Dank schonmal

  • ich glaube im Kofferraum ist es erlaubt sowas mit zu schleppen. wie willst du es denn sonst transportieren?


    Ich habe mich das vor paar Tagen schonmal gefragt als ich eine Machete aus meinem Zimmer in meine neue Wohnung Transportiert habe.


    Als dekozweck in der wohnung.....und im Auto zum transportieren. bin mir nicht ganz sicher, aber anders könntest du die waffe ja nicht transportieren.


    Wenn du später nachhause fährst, dann transportierst du sie ja genauso

    Ihr wollt unter Umständen bei mir etwas kaufen?
    Für die Unentschlossenen- Ich besitze einen Bewertungsthread hier!


    http://e36-talk.com/showthread.php?58101-Xk66

  • Das WaffG erlaubt in § 12 das "nicht schussbereite und nicht zugriffsbereite von einem Ort zu einem anderen Ort Befördern"
    Nicht schussbereit ist denke ich eindeutig. Was nicht zugriffsbereit genau meint müsste man mal im Internet oder in einem Gesetzeskommentar nachschauen. Wahrscheinlich durch eine dem Zugriff entgegenstehende Vorrichtung gesichert. (Schloss)

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  • Ich meine mal gehört zu haben das man dazu auch nen kleinen Waffenschein braucht.


    Ich wiederhole mich nur ungern, aber: Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; § 12 III Nr. 3 WaffG


    Einen Waffenschein bedarf es, egal ob bei "echten Waffen" oder "co2 Waffen" nur für das Führen!! (Führen meint das zugriffsbereite oder schussbereite "Beisichhaben" einer solchen Waffe im öffentlichen Raum)


    ....und das meine ich nicht gehört zu haben, sondern weiß es aus dem Gesetz gelesen zu haben ;) nichts für Ungut


    edit: Für Druckluftwaffen gibt es keinen kleinen Waffenschein, somit ist das "Führen" immer untersagt. Der kleine Waffenschein ist auf Signal und Schreckschusswaffen begrenzt.

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  • Du darfst sie transportieren. Allerdings darf sie nicht zugriffsbereit (im Koffer oder ähnlichem verschlossen) und nicht schussbereit (Magazin ungeladen und Munition getrennt von der Knarre). Wie und wo du den Koffer transportierst ist egal. Allerdings darfst du sie nicht im Auto oder so liegen lassen. Der Transport ist nur zwischen Wohnung und Schießstätte oder Laden (zum Kaufen bzw. Reparieren) zulässig.

  • Hauptsache die ist so verstaut, dass sie nicht Griffbereit ist. Also wenn du irgendwo hin fährst reicht das wenn du die in nem Koffer packst und den abschließt. So machen wir das mit unseren Luftpistolen auch immer wenn wir zu Wettkämpfen fahren (bin Sportschütze)


    Wichtig ist halt, dass die irgendwo mit nem F in nem Fünfeck gekennzeichnet ist, dann ist die auch legal


    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du noch so ein Fähnchen in den Lauf (von dort wo man lädt) packen, klappt bei dir denk ich mal nicht da du eine CO2 und wahrscheinlich eine Softair mit den BB's hast


    Man sollte auch nur auf Privateigentum damit schießen und die "Projektile" dürfen diesen Platz auch nicht verlassen.

  • Hi!


    Für die Zukunft kannst Du Dir einfach einen "Kleinen Waffenschein" beantragen ... kostet so um 50€ und macht weiter keinen Aufwand. Dann darfst Du in jedem Fall damit rumfahren. Nur schiessen darfst Du damit nicht. Ausser auf Privatgrundstücken. Und die müssen "umzäunt" sein.


    Gruss, Xumo

    "Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." [Kurt Marti]

  • Ne, der kleine Waffenschein gilt nicht für Luftgewehre, Luftpistolen, Softair, RAM-Waffen, etc. Also nicht für Waffen, wo ein Projektil rauskommt (mit Ausnahme von Signalwaffen)
    Abgesehen von diesen gilt er nur zum Führen von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen mit PTB-Zulassung.


    Korrekt!


    Führen = jederzeit zugriffsbereit. D.h. Koffer mit Schloss ist die sicherste Maßnahme, theorethisch (!) reichts aus, wenn die Waffe im Kofferraum liegt. Dieser ist ja im Grunde ein verschlossenes Behältnis. Aber Koffer ist das Beste, vorallem kann man schlicht bei ner Kontrolle nachweisen, dass man auf Nummer Sicher geht. Kommt immer gut an.

  • Hi!


    Für die Zukunft kannst Du Dir einfach einen "Kleinen Waffenschein" beantragen ... kostet so um 50€ und macht weiter keinen Aufwand. Dann darfst Du in jedem Fall damit rumfahren. Nur schiessen darfst Du damit nicht. Ausser auf Privatgrundstücken. Und die müssen "umzäunt" sein.


    Gruss, Xumo



    liest du eigentlich die Posts vor Deinem ? Ich weiß manchmal garnicht, warum ich mir soviel Mühe beim Posten gebe und sogar die gesetzliche Quelle dazuschreibe

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  • Hallo,


    ich entschuldige mich, war Unterwegs und konnte nicht zurück schreiben. Also ist es erlaubt, dass ich die Waffe ungeladen, nicht schießbereit und am besten in einem Koffer die verschlossen ist zu schließen. Sollte ich trotzdem mal bei der Polizei nachfragen ?


    MfG