Bearbeitungszeit Verwaltungsgerichte

  • Hey leute. Ich hab einfach mal ne Frage an die wissenden...


    Ich hab im Moment ein Verfahren gegen meinen Landkreis zu laufen. Das Eilverfahren haben die ganz frech abgeblockt. Jetzt läuft das Verfahren halt ganz normal weiter.
    Wie lange haben die Zeit um zu antworten? Ich hab ja immer 2 wochen...

    • Offizieller Beitrag

    Der Anwalt leiht Dir aber nur seinen Briefkopf d.h., er schreibt, was Du ihm inhaltlich vorgibst bzw. mit ihm abstimmst. Was steht denn auf der Kopie seines Schreibens, mit dem von der Gegenseite was auch immer gefordert (?) wird?


    Ein paar Infos mehr für eine bessere Einschätzung wären noch vonnöten. Reichst Du Klage ein? Bist Du der Beklagte? Welcher Art ist die Klage? Seid ihr im vorgerichtlichen Klärungsprozess? Schiedsverfahren? Welche Behörde ist die Beklagte/Klagende? ...

  • Ich bin Kläger, der Landkreis ist die Beklagte. Das ganze ist ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht des Landes. Im Schreiben selbst fordern wir das Gericht auf, Akten eines parallelen Verfahrens zu sichten. Wir haben das zusammen abgestimmt, soweit richtig. Allerdings nur Grundlegend, da wir schon wissen worauf wir hinauswollen.


    Daher hatte er speziell wegen diesem Schreiben nicht mit mir gesprochen.


    Gibt es denn grundsätzlich eine Frist, die die wahren müssen um zu reagieren? Auch wenn ich keine gesetzt habe?
    Fu.... das hätte ich früher wissen müssen....

  • ...Fristen können immer auf Antrag verlängert werden, solange es das Verfahren nicht verzögert. Und das wird (fast) nie der Fall sein...


    Da seh ich grad nicht durch. Kann dran liegen das ich nicht viel schlafe in letzter zeit.


    Ist es nun mir, als Kläger, nun möglich dem Verwaltungsgericht eine Frisr für die Beantwortung meiner Argumentation zu setzen? Das die das mit mir machen können ist ja klar.


    Du bist Anwalt, oder?

  • Bei mir gehts es gegen den Landkreis vor einem Landesverwaltungsgericht.
    Das ganze Verfahren läuft schriftlich.
    Eine Anhörung der beiden Seiten erfolgte auch schriftlich.


    Der witz ist, das der Landkreis sich ständig selbst ins Knie schießt. Aber das Gericht scheint es nicht zu interessieren das sich bei erfolgreichem Ausgang für mich die Kosten einer etwaigen Schadenersatzforderung gegen den Landkreis unnötig erhöhen.


    Mich würde es nur interessieren ob ich mit ner zeit bis zum nächsten Schreiben rechnen kann.


    Wie lange hat das Gericht zeit?

    • Offizieller Beitrag

    @Rockii: Du kannst (leider) weder dem Gericht noch der Gegenseite eine Frist setzen. Selbst wenn das Gericht aufgrund der Verfahrensleitung der Beklagtenseite eine Frist setzen sollte, konnte diese einen Antrag auf Verlängerung stellen, diesem Antrag ist beim ersten Mal immer stattzugeben. Die einzige Möglichkeit eine Frist nicht zu verlängern wäre, wenn durch die Verlängerung das Verfahren verzögen werden würde. Das wird so gut wie nie der Fall sein, denn bis zur mündlichen Verhnadlung vergehen Jahre...(hier in Berlin so 3-5 Jahre).