Moin,
ich hätte im Oktober zum TÜV gemusst, bin jetzt im Dezember erst da gewesen. In diesem Rahmen wurden zwei erhebliche Mängel festgestellt,die ich innerhalb eines Monats beseitigen muss.
Ich wollte die Mängel nun beseitigen und im Januar wieder hin zur Nachprüfung.
Ich wäre dann ja mit der Plakettenzuteilung den dritten Monat überfällig. Muss ich da dann diese erhöhte Gebühr bezahlen (Aufschlag 20 %) oder bezieht sich das nur auf den Termin der ersten Vorführung?
Ich habe gelesen, dass der Wagen dann einer intensiveren Prüfung unterzogen wird und daher der Aufschlag fällig wird.
Ich habe meine Karre aber schon vorgestellt, wenn mir dabei auch nicht die Plakette zugeteilt wurde.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Danke vorab.