ausnahmsweise 3. Einkommen, wie besteuert?

  • Mahlzeit Leute,



    habe eine kleine Frage, bin noch bis zum 14. August Bufdi als Rettungssanitäter, das ganze war als Überbrückungsjahr gedacht da ich im letzten Jahr keine Ausbildung bekommen habe. Dieses Jahr bekam ich dann endlich meine zweite Ausbildung als Kfz-Mechatroniker, und diese fing Heute an, am 1. August. Da ich aber noch bis zum 14. als Bufdi angestellt bin, habe ich mir solange Urlaub genommen, war auch alles abgesegnet. Nebenher arbeite ich am Wochenende noch an einer Tankstelle als Aushilfe, das heißt, ich hab diesen Monat 3 Einkommen, als Bufdi, als Auszubildender, und als Aushilfe, ich weiss das ich als Aushilfskraft steuerbefreit bin, aber wie sieht es dann mit dem 3. Einkommen aus? Darf ich da ordentlich draufzahlen?



    Edit: Den Urlaub habe ich mit genommen damit ich meine Ausbildung zeitig anfangen konnte. Damit man das auch verstehen kann :D .


    Mfg


    Chris

  • So pauschal kann man das nicht sagen. Fakt ist, man kann neben einem Hauptjob noch einen Minijob haben der mitPauschalabgabe belegt wird. Sobald ein dritter ins Spiel kommt wirds etwas schwieriger. Der Bufdi wird in August mit deiner normalen Steuerklasse abgerechnet. Der neue Azubijob wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Der Lohnabrechnungsstelle der Tankstelle musst du auch Bescheid geben. Der Minijob muss für Augustgeprüftwerden. Kann sein, dass der für den einen Monat auch versteuert und versichert werden muss.

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


    [FONT="Arial Black"]Fahre wie der Teufel und du wirst ihn bald treffen. (Robert Lembke)[/FONT]

  • Das hängt halt vom Verdienst des zweiten Jobs ab. Ab dem dritten Job ist es dann eigentlich so, dass der zweite und dritte auf Steuerklasse 6 versteuert werden.

    Kaum is er da, schon is er wieder wech! :bmw:


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  • Jepp. Geht auf Lohnsteuerklasse 6.
    Aber das Entscheidende ist, dass Alles was über die Steuerkarte geht zusammengefasst wird und bei der nächsten Lohnsteuererklärung entsprechend deiner normalen Lohnsteuerklasse berechnet wird.
    Also zahlst Du duch Lohnsteuerklasse 6 erstmal viel bekommst es aber dann entsprechend deiner regulären Lohnsteuerklasse zurückerstattet.