Fmw Tuning hat will mich verklagen...

  • hallo


    Ich hatte mir im dezember ein nierenblech bestellt bei fmw, was ich aber nicht gebraucht hab , da ich ein anderes bekommen hab.


    nach 3 monaten kommt von dieser firma dass, ich jetzt das nierenblech bezahlen soll weil ich es ja bestellt hätte.
    sonst würden sie vor gericht gehen... ( ich habe eine E-mail geschrieben dass ich es nicht brauch)


    Man muss dazu sagen das ich es per vorkasse gemacht hab, also nie bezahlt und die ware nicht erhalten hab.



    weiß jemand was man da machen soll???



    gruß

  • Nochmal klartext: Du hast bei der Firma ein Nierenblech bestellt per Vorkasse. Du hast es aber nicht bezahlt, sondern denen geschrieben, dass Du es doch nicht haben möchtest.


    So weit richtig?


    Und nun wollen die dich verklagen? ;)


    Hahahaha die können gar nichts!

  • Die können Garnix! Denn bei Vorklasse wird erst versendet wenn die Zahlung eingegangen ist ;)

  • Ich meine mich zu erinnern das es bei onlinekäufen so ist das man gesetzmäßig ein 14 tägies Umtauschrecht nach Warenerhalt hat, aber wie das vor dem Warenerhalt aussieht weiss ich nicht...

  • Ich denke auch, dass die dir eigentlich nichts können, du hast dein Geld und die ihre Ware, also ist nichts passiert.
    Aber mit der Bestellung ist ja eigentlich ein Kaufvertrag zustande gekommen und ich denke, ab da zählen die 14 Tage. Wenn du nun erst später gesagt hast, ne ich will nicht mehr, kann es sein, dass sie auf die Abnahme des Teils bestehen. Wenn du aber davor vom Kauf zurück getreten bist, können die dir gar nichts.


    PS: Alle Angaben ohne Gewähr. ;)

  • Also die Frist für das Widerrufsrecht beginnt erst, wenn du die Ware erhalten hast.
    Da der Versand vom Verkäufer getragen werden muss, wenn der Warenwert über 40€ beträgt, würde ich es mir in dem Fall auch einfach schicken lassen und dann direkt bei erhalt schreiben, dass du die Teile ja sowieso nicht haben wolltest und sie die wieder abholen sollen. Ist natürlich der größte Blödsinn, aber wenn die so kommen sind sie selber schuld.


    Hab grad mal in den Shop geguckt, AGB haben die nicht, insofern ist wahrscheinlich wirklich schon ein Kaufvertrag zustande gekommen (oft steht ja in den AGB dass dieser erst zustande kommt, wenn bezahlt und das Paket zugestellt wurde)...aber in dem Fall wird das eh nicht vor Gericht gehen, ich würde es auch drauf ankommen lassen.

  • Mein Gott...., ruf doch da einfach mal an und kläre den Sachverhalt direkt mit dem Entscheidungsträger am Tel.
    Wenn die Sache dann aufgeklärt ist und auch aus deren EDV verschwunden ist,
    lässte Dir das via Schreiben von denen bestätigen und fertig.
    Sowas ist in 5 Minuten ganz einfach erledigt.


    Hatte ein ähnliches Problem mit einem anderen Lieferanten.
    Mit einem Telefongespräch war die Sache aus der Welt.


    Man kann aber auch aus Langeweile ein riesen Spektakel daraus machen.

  • Das stimmt, anrufen kann mehr bezwecken.


    Im Zweifelsfall Empfehle ich vorher BGB § 355 anzuschauen "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen"
    Und dann solltest du selber erkennen ob du was falsch gemacht hast, denn da steht genau ab wann die Widerufsfrist begint zu zählen und wieviel Tage es sind (14).


    Jedenfalls kann es bei einem Telefonat hilfreich sein entsprechenden Paragraphen zu erwähnen (Falls das gegenüber uneinsichtig ist), jedoch sollte man vorher sichergehen das man auch im Recht ist, drum sag ich lesen schadet nicht der Paragraph ist in 15min gelesen und Verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht aber auch was von Rechtswirtsamkeit und Fristen drin, das heißt, dass die Vertragskündigung innerhalb eines Zeitraumes nach Vertragsschluss nachweisbar zugegangen sein muss. Das wiederum ist bei einer eMail nur sehr schwer möglich und die Rechtsprechung hat hierzu noch keine eindeutige Meinung.


    Ein Vertrag ist vermutlich zustande gekommen, er wurde halt (bisher) nur nicht exekutiert. Dadurch, dass Du die Vorkasse nicht geleistet hast, ist der Vertrag nicht aus der Welt.


    Wie oben schon angemerkt: Ruf' da an, sag was von der eMail und wann Du die geschickt hast usw. Wenn Du das in angemessenem Ton vorbringst, sind die meisten nicht so und stornieren das Ding. Zur Not druck' die eMail aus und faxe sie an eine Nummer, die Du im Telefonat erfragst. Wenn auf Erfüllung bestanden wird: Zahlen, nehmen und zurückschicken.
    :)

  • Ich sag ja nur das er den lesen soll um festzustellen ob er wirklich im Recht ist, denn mit den bisherigen Informationen die er gegeben hat kann man kaum was dazu sagen. Denn in dem Artikel steht auch drin das von dem Verkäufer eine Widerrufsbelehrung erfolgen soll, hat er die bekommen oder nicht, weiss man nicht. Normal steht sowas bei online Geschäften in der "Bestätigungs"-Mail unten drunter, manchmal steht da auch die gesamte AGB des Shops in der es auf jedenfall steht. Mindestens aber muss eine verlinkung zur AGB da sein. Ich empfehle ihm selber das zu prüfen, sich die Widerrufsbelehrung durchzulesen falls vorhanden, ansonsten den Paragraphen durchlesen, wenn er im recht ist kann er anrufen und ein riesen Fass aufmachen, andernfalls kann er nur bitte bitte sagen.


    So oder so ein Telefonat ist immer am besten, nur es kann nicht schade sich vorzubereiten und vorher zu wissen ob man nun im Recht ist oder ob man eher nach eine Gefälligkeit des Unternehmens bitten muss.

  • Ich hab jetzt auf der seite nochmal nachgelesen und da steht zum Wiederrufsrecht:


    "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)"


    Also heißt ich bezahle es, bekomme es und schick es gleich wieder zurück!


    Schwachsinn aber so ist das anscheinend :)


    Werde aber am montag vorher nochmal bei FMW anrufen und fragen ob wir uns das ganze nicht ersparen können!

  • das sowieso :)


    ich meine, es kostet die ja geld...son nierenblech ist nicht unbedingt billig zu verschicken.


    mir solls gleich sein

  • Die werden wegen den paar Euro für nen Nierenblech nicht klagen - rechnet sich doch nicht, da ist schon der Anwalt teurer als das Teil wert ist. Anrufen ist ne gute Idee, ansonsten nur nicht einschüchtern lassen. Du hast dein Geld, die haben ihre Ware und es handelt sich bei dem Teil wohl kaum um eine Einzelanfertigung noch werden die es extra für dich selbst wo bestellt haben (hoffe ich). Insofern ist es zumindest fraglich, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Beim nächsten Mal Verträge immer schriftlich per Einschreiben kündigen, im Ernstfall ist ne E-Mail nichts wert !!! Hab ich selbst durch mit Buhl Data (WISO Sparbuch). Per E-Mail gekündigt, angeblich nie angekommen, 1 Jahr lang nen Abo am Arsch. Weil ganz im klein gedruckten Stand das man an die E-Mail Adresse in denen die automatische Vertragsverlängerung angekündigt wird nicht antworten kann (das stand gaaaanz unten in 6-Punkt Schrift, ein Schelm wer böses dabei denkt).

  • ich frag mich halt warum die nach 3 montaen erst auf den gedanken gekommen sind. es war nie eine E-mail im postfach ...


    klar hätte ich nach ein paar tagen schreiben können das ich das teil nicht mehr brauch.
    Aber ich hab es schlicht und einfach vergessen, das ich da bestellt hab.


    ich bin aus allen wolken gefallen...wie anzeige? was wo?


    ich werde anrufen und dann sehen was sie möchten.. denn laut IHREN agb s kostet es nur sie geld!!!