E36 320 Verkauft und neue kaüfer hatte unfall....

  • Ich versteh das nicht. Er hat das Auto für Betrag X genommen. Und jetzt gibt es Nachlass. Ich hatte auch Probleme mit dem letzten Autoverkauf aber bin stark geblieben obwohl wir schon über ein Nachlass geredet haben.
    Der Käufer ist einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen nach Paragraph 440 (bin mir nicht sicher ob das der richtige ist, k muss ich zu Hause reinschauen). Dem zu Folge kann der Käufer dem Verkäufer nichts. Außer wenn es wirklich nicht genannte Mängel gibt.
    Schon bei der Verarsche es hätte einen Unfall gegeben wäre ich stur geblieben.
    Es gibt viele solcher Leute die es so versuchen den Preis im Nachhinein zu drücken.


    Bei mir ging es um drei lila Scheine mehr mit durchhängenden Dachhimmel. Käufer kam mit einem Kumpel, welcher sagte es sei kein Problem das wieder zu richten. Zwei Tage später rief er an, er wolle Geld zurück oder das Auto stehe wieder vor meiner Tür. Gut habe meinen Anwalt angerufen und das geschildert. Meinte ich solle ihm sagen, wenn er das Auto auf meinen Parkplatz stellt wird es abgeschleppt auf seine Kosten. Hat er wütend den Hörer aufgeworfen. Dann schrieb er mir mehrere beleidigende SMS. Habe ihm sogar angeboten ihm meinen Sattler zu empfehlen, der den Himmel wieder richtet für einen schmalen Taler. Nein er wolle es bei sich machen lassen. Der dortige Sattler meinte, um den Himmel rauszumachen, müsse eine Scheibe raus. Soll 1250€ kosten. Habe mir das ganze gesülze von ihm angehört. Als die SMS schlimmer wurden, habe ichdie Sache zu meinem Anwalt gegeben. Der schrieb ein nettes schreiben an den Käufer, seitdem ist Ruhe und nie wieder etwas gehört. Die Kosten für das Schreiben musste der Käufer übernehmen. War knapp ein lila Schein.
    Hatte nichts reingeschrieben vonwegen Gekauft wie gesehen oder so etwas ähnliches. Da ja alles in Ordnung war mit dem Wagen ausser dem Himmel.
    Deswegen versteh ich nicht, wieso man nicht Standhaft bleibt bei so etwas. Du hast das Auto nach besten wissen beschrieben und es hat sich ein Käufer gefunden.


    Das ist die heutige Masche von Käufern welche Privat ein Auto kaufen.
    Nen Kumpel hat einen Porsche verkauft, welcher vor dem Verkauf mit beisein vom Käufer auf Kosten meines Kumpels von Porsche durchgesehen wurde, auch versucht am Preis zu drücken aufgrund von irgendwelchen Mängeln. Der Käufer ist mit Vollgas vom Grundstück gerauscht und behauptete als er daheim war, der Kühler sei undicht, die Bremsen seien undicht usw.. Mein Kumpel hat von allem Kopien gemacht, was der Käufer nicht wusste, auch vom Check beim Porsche wo sogar die Scheibenstärke der Bremsen draufstanden usw. Hat dem Käufer nichts genützt als er versuchte per Anwalt noch was rauszuholen, weil ohne er es nicht geschafft hatte.
    Da es dabei um einen Streitgegenstand von 19500€ ging, waren die Anwaltskosten richtighoch für den Käufer.


    Man muss sich im klaren sein bevor man ein Auto kauft, dass da auch mal etwas gemacht werden muss.

    BMW E36 318i Limo in Uniblau
    BMW E36 320i Touring in Arktissilber (Teilgeschlachtet :/ )
    BMW E36 316i Compakt in Dakargelb :love:

  • interessant zu sehen, wie bei handelsgeschäften die sonst oft abgelehnte ferndiagnose durchgeführt wird.


    ich finde jedenfalls die regelung nicht so verkehrt, ich habe allerdings auch keine große erfahrungen mit 'maschen' ....
    wenn der käufer sich mit 250 ois zufriedengibt und der vk damit einverstanden ist (was ggf auch seine gründe haben kann), dann fänd ich das wesentlich angenehmer als die aussicht auf einen ellenlangen streit - am besten noch unter zuhilfenahme und bezahlung von juristen...


    aber das ist nur meine persönliche meinung. ich kenne jedenfalls weder k, noch vk, noch das auto, um irgendwem jetzt 'grobe fehler', betrug oder idiotie unterstellen zu können... und wenn sich 2 erwachsene so einigen wollen und können, dann sollten sie es imho auch...
    heisst nicht, dass nicht doch falsches spiel getrieben wurde. aber das bertrifft eben beide seiten. dazu braucht man sich nur den verlauf dieses threads anschauen.
    erst wurde der vk 'verdächtigt', ein defektes auto 'vorsätzlich' verkauft zu haben, am ende wird er als dumm hingestellt ;)

  • Klar, er kann machen was er will mit seinem Geld...
    Er ist dazu sicher nicht verpflichtet nacherfüllung zu leisten, deshalb sind die 250€ rausgeschmissenes Geld;)
    Und wie gesagt, wer einmal nachgibt macht es nochmal und ich bin mir fast sicher dass der Käufer irgendwann nochmal kommt und nochmal Geld möchte...
    Wie gesagt, ich hab solche fälle auch schon selbst geht und im Bekanntenkreis ebenfalls...
    Bis jetzt hab ich noch niiie was zurückgezahlt und meine Bekannten auch nicht, irgendwann löst sich der Fall komischerweise in Luft auf und keiner will mehr was;)
    Er soll machen was er will, ich würde nix zurückgeben, nicht einen Cent...

  • nein habe keinen rechtschutz


    bete das er auch keine hat.


    meiner meinung nach war es auch ein schuldeingeständniss... und denke auch das en langer rattenschwanz wird... nachher zahlst du ihn noch das auto ;) aber das muss jeder für sich entscheiden...


    würde ich auch behaupten!


    Zum Schluss, immer scheiße wenn man von losern gearscht und dann noch unterversichert ist, hilft Dir nix, ist aber Fakt.

  • Ich hätte dem auch keinen Pfennig zurück gegeben, wenn er wirklich in einer Werkstatt war dann soll er dir das Schriftlich schicken, und wenn ich der Käufer wäre und es wirklich um Mängel in dem Umfang handelt hättest den Wagen zurück bekommen. Bei defekter Kupplung, kaputtem Kühler und defektem Steuergerät reichen 250€ auch nirgends hin. Ich denke der hat dich sauber vera..... Genau aus dem Grund mach ich sowas nur mit richtigne Kaufverträgen, und hab eine Rechtsschutz.

    [CENTER][COLOR="Red"][SIZE="3"]Gott fragte ein paar Steine "wollt ihr Schwaben werden". Die Steine antworteten "dafür sind wir nicht Hart genug".[/SIZE][/COLOR][/CENTER]

  • @Verkäufer,



    bitte mal back to the basics:


    mal schreibst du wir, dann später ich...


    Wer hat den Wagen denn nun bitte verkauft?


    Du als Privatperson und du hast kein Gewerbe im KFZ.Bereich angemeldet, du als Privatperson - bist aber in irgendeiner Form im KFZ.-Gewerbe tätig oder beteiligt?


    Du als KFZ-Händler, wir bedeutet eine GBR mit einem Geschäftspartner - oder "meine" Freundin und ich? Davon hängt nicht ganz unwesentlich ab, was hier rechtlich eigentlich ansteht.


    Ohne die exakte Ausgangskonstellation zu kennen ist alles andere hier nur Spekulation rund um die Glaskugel.


    P.S. irgendwie verstehe ich das Ganze nicht wirklich, es gibt doch nun wirklich Vordrucke genug, vom ADAC bis zum Download bei mobile, autoscout und wo auch immer, aber das hilft dir nun auch nicht wirklich mehr


  • Du als Privatperson und du hast kein Gewerbe im KFZ.Bereich angemeldet, du als Privatperson - bist aber in irgendeiner Form im KFZ.-Gewerbe tätig oder beteiligt?


    Sollte es der Fall sein, das der Verkäufer im KFZ.-Gewerbe tätig oder beteiligt ist, sollte man das schnellstens einstellen... oder schon einmal Insolvenz beantragen ....


    Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand bei solchen Fragen ein Gewerbe in der Branche betreibt

  • davolki - und genau das ist einer der Gründe, weshalb der Gebrauchtwagenhandel genau so ist, wie er sich im Moment darstellt...
    Ich kann das statistisch nicht untermauern, denke aber das über 50 % aller "Teilnehmer" auf Grund Ihrer Herkunft oder Ausbildung keinerlei Fachkenntnisse oder auch nur genügend Bildung mitbringen um z.B. AGB zu lesen und zu verstehen