E36 320 Verkauft und neue kaüfer hatte unfall....

  • Hallo bin neu jetzt bei ihrem forum,ich hoffe mal dass ihr mir behilflich sein könnt.
    es geht um meinen alten e36 320 coupe den ich heute abgemeldet habe und verkauft habe,der käufer kam mit einem kurzkennzeichen und ist nach heim gefahren ca.120 km und kurz davor ist er in einer kurve in einem haus geknallt mit 40 km seine erläuterung,zum glück ist ihn nichts passiert,der waagen sei schrott.er meine dass es an der ABS läge.habe ich selber etwas mit dem thema dann zu tun oder geht dass mich nichts mehr an??????? bitte um hilfe

  • naja....
    wenn wirlich was mit dem abs war und du nichts beim verkauf davon gesagt hast
    dann war der verkauf ja schon betrug.dann könnte da schon was auf dich zukommen.


    wenn mit dem abs alles ok war dann gehts dich nichts mehr an.
    wenn du einen kaufvertrag hast steht normalerweise auch drinne das mit dem kauf/verkauf des fahrzeugs jegliche haftung auf den käufer übergeht.
    selbst wenn er kein kzkz hat sondern mit deinem kz gefahren wäre.

  • hast den als bastlerfahrzeug verkauft bzw unter auschluss jeglicher haftung?.... man muss dir erstma nachweißen das abs nicht ging, bzw in der zeit wo der wagen den besitzer gewechselt hat kann auch manipuliert worden sein. Sofern das aber vertraglich festgelegt ist, was ich oben geschrieben habe sollte es kein problem sein.


    ich würde mal sagen es geht dich nichts an es ist dem käufer sein pech wenn er zu schnell fährt und die karre in die planke haut.

  • ich bedanke mich erst mal für die direckte antwort,also mit dem abs hatte ich bislang keine probleme,nur halt was ich und ein paar andere leute gesehen haben ist es dass er schon beim herausfahren auf die strasse wie ein bescheuereter gefahren ist,und ich kann mir echt nicht vorstellen dass er auch 40 km gefahren ist,weil nach seiner erläuterung am telefon soll der waagen schrott sein und ca 20.000 euro schaden am haus.

  • Und selbst wenn das ABS defekt sein sollte, ist das noch kein Grund, einen Unfall zu bauen, früher ging es doch auch ohne. Normalerweise fährt man ja auch nicht so, dass man die Karre nur mithilfe des ABS kontrollieren kann.
    Also wie schon von den anderen geschrieben: Sein Auto, sein Problem.

  • Hmmmhmmmmhmmmmm, ja nein, jaein...
    Typische Aussage eines Anwaltes: Normalerweise ja, in der Regel schon, aber.... sollte jedoch.... ;)


    Um es klar auszudrücken: Du bist nicht automatisch aus der Haftung raus. Wenn du ihn im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug und Schrott verkauft hast okay. Aber mal im Ernst, ich lese das hier im Forum immer wieder. Ich habe bis jetzt noch NIE ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Und ich persönlich würde auch niemals ein Auto kaufen wo der Verkäufer schon einräumt, "könnte alles Schrott sein aber das ist dann nichtmehr mein Problem!"


    In deinem Fall wird es wohl darauf hinaus laufen das die gegnerische Seite einen Anwalt einschaltet. Dieser ordert dann einen Sachverständigen der sich die Sache ganz genau anschauen wird. Findet der Beweise dafür das du das Fahrzeug mit einem "versteckten Mangel" verkauft hast wirst du erstmal Probleme bekommen.
    Wird allerdings bei der Untersuchung klar, das der Käufer einfach Mist gebaut hat, bist du natürlich raus.
    Auch beim vesteckten Mangel müssen wir unterscheiden ob du Gewerbetreibender (und vom Fach bist) oder Privatverkäufer bist (und keine Ahnung von der Thematik hast). Wenn dir die Gegenseite Vorsatz nachweisen kann bist du am Allerwertesten. Wenn nicht ist alles schick.

  • Hmmmhmmmmhmmmmm, ja nein, jaein...
    Typische Aussage eines Anwaltes: Normalerweise ja, in der Regel schon, aber.... sollte jedoch.... ;)


    Um es klar auszudrücken: Du bist nicht automatisch aus der Haftung raus. Wenn du ihn im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug und Schrott verkauft hast okay. Aber mal im Ernst, ich lese das hier im Forum immer wieder. Ich habe bis jetzt noch NIE ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Und ich persönlich würde auch niemals ein Auto kaufen wo der Verkäufer schon einräumt, "könnte alles Schrott sein aber das ist dann nichtmehr mein Problem!"


    In deinem Fall wird es wohl darauf hinaus laufen das die gegnerische Seite einen Anwalt einschaltet. Dieser ordert dann einen Sachverständigen der sich die Sache ganz genau anschauen wird. Findet der Beweise dafür das du das Fahrzeug mit einem "versteckten Mangel" verkauft hast wirst du erstmal Probleme bekommen.
    Wird allerdings bei der Untersuchung klar, das der Käufer einfach Mist gebaut hat, bist du natürlich raus.
    Auch beim vesteckten Mangel müssen wir unterscheiden ob du Gewerbetreibender (und vom Fach bist) oder Privatverkäufer bist (und keine Ahnung von der Thematik hast). Wenn dir die Gegenseite Vorsatz nachweisen kann bist du am Allerwertesten. Wenn nicht ist alles schick.


    So siehts aus. War dir bewusst das das ABS nicht regelt wars grob fahrlässig. War es dir nicht bekannt und davon kann man eigentlich ausgehen, denn wie oft setzt bei einem schon das abs ein?


    Ich würde erstmal garnichts machen bis was vom anwalt kommt. Danach auf zum anwalt und abgeben.


    Gruß Marc

  • erstmal müsste ja mal herausgefunden werden, warum der unfall wirklich passiert ist....
    nur wegen einer vermutung würde ich noch nix unternehmen....
    und wäre ich 'frischer bmw-pilot' der seine erste ausfahrt gleich durch übermut beenden musste, würde ich auch versuchen, die schuld vom rechten fuß richtung technik zu schieben....



    sagt was ihr wollt... auch ohne abs kann man ein auto gut zum stehen bringen... vorausgesetzt, man fährt nicht wie ein vollpfosten auf der letzten rille ;)

  • Er schrieb mich heut morgen an und sagte : Bringe dir später dein auto wieder war in der werkstatt - steuergerät-Kupplung-Kühler usw alles defekt davon hast du nix gesagt . Dadrauf hin habe ich ihn angerufen,und meinte ob er mich verarschen will erst mal sagt er habe unfall gebaut lag am auto dadrauf hin meint er dass es spass war,aber er sei heut morgen in werkastatt... bis noch gestern bin ich täglich mit dem auto gefahren und hatte auch net ein problem.und ausser mir ist auch mein couseng täglich gefahren.mir waren auch keine mängel bekannt deswegen steht es net im kaufvertrag drin,der käufer will jetzt geld wieder haben,muss ich es wieder abnehmen oder wie kann ich vorgehen ? danke

  • Wir hatten nur reingeschrieben das ich den waagen für 2900 euro an Herrn .... verkaufe. also als bastlerfahrzeug teilspender oder als mängel frei wurde nicht rein geschrieben. aber wie ich es so im forum gelesen habe,habe ich ein problem oder ???

  • hinterher ist man halt immer schlauer. :D


    wenn er jetz doch keinen unfall hatte und die sachen tatscählich kaputt sind, kannste dir überlegen, ihn zurückzunehmen oder dir nen anwalt zu nehmen.


    ich hab auch schon mal nen e30 zurückgegeben, nachdem sich der 'sommer- und garagenwagen' als durchgefaulte mistmöhre entpuppt hat.
    hab dem vk betrug unterstellt, da man gesehen hat, dass im schwellerrost schonmal rumgebohrt wurde... und das muss dem während der 3 jahre in dessen besitz auch aufgefallen sein.


    wenn du dir aber keiner schuld bewusst bist und ehrlich warst, dann verhandel vllt nochmal über den preis oder such dir nen rechtsbeistand. kosten wird aber beides...
    zurücknehmen kann unterm strich die günstigere variante sein.

  • Trotzdem kann er nix dafür... Sobald der andere das Geld bezahlt hat und er im Besitz des fahrzeugs ist ist er Besitzer des Fahrzeuges und dafür verantwortlich;)
    Ich kann ja ein Auto kaufen, dann merk ich dass mir das Auto doch net gefällt und dann zerschieß ich ein steuergerät und bring das Auto zurück... Hallo??
    So nen ähnlichen Fall hatte ich bereits zweimal, das ist anscheinend mittlerweile normal weil die Käufer im nachhinein wollen dass man ihnen noch etwas Geld zurückgibt...
    Auf keinen Fall darauf eingehen, einfach abwarten...
    Und vorallem, niemals entgegenkommen, nicht mal 5€, sonst wird das nachher evtl als schuldanerkennung gewertet wenns blöd läuft:D
    Glaubs mir, warte einfach ab und lass dich nicht verrückt machen, ich hab echt das Gefühl dass es jeder macht mittlerweile...

  • also in dem vertag haben wir nur hin geschrieben dass ich dass auto an herrn... für 2000 euro verkauft haben,aber wie ich es vom forum gelesen habe müsste ich eine gewährleistung hinschreiben,muss jetz auto wieder zurück nehmen ???