Grundsätzlich denke ich auch, dass die Bussgeldbehörde nur auf einen Anruf hin nicht davon absehen wird, den Fahrzeughalter schriftlich zu befragen, wer mit dem Auto unterwegs war. Alter Beamtengrundsatz: "Da könnte ja jeder anrufen ..."
Aber wenn Dein Kumpel nichts unternimmt, ist die Chance tatsächlich bei 0 Prozent. Ich würde einfach mal die 1%-Wahrscheinlichkeit nutzen, anrufen und mich als Fahrer outen. Möglicherweise kann er anschließend ja auch persönlich vorsprechen und sich ausweisen. Dann gäbe es meines Erachtens keinen Grund mehr, den Halter zu befragen. Einfach versuchen.