rückleuchten zum teil lasieren

  • ich hab gerade eine diskussion mit meinem vater. und zwar hat er an seinem wagen seine rücklichter zum teil lasiert. er hat das licht angemacht und alles lasiert was nicht leuchtet. er behauptet es wäre legal, ich bin aber der auffassung, dass es nicht so ist. das licht ist als komplettes bauteil geprüft und jegliche veränderung is illegal.


    wer hat jetzt recht???

  • du !!!


    ganz einfach,


    jede bauliche veränderung an der lichttechnischen anlage muss auch abgenommen werden.
    und zwar mittels lichttechnischem gutachten.
    auch rückleuchten fallen da drunter.


    so ein lichttechnisches gutachten gutachten kostet um die 2500€ pro lichteinheit, also 5000€ für beide seiten.
    und 80% der zu prüfenden leuchten fallen schon von vornherein durch. ;)

  • Ist verboten, Bauliche Veränderung, auch wenn im Außenbereich des Lichtaustritts.

    [CENTER][SIZE="1"][ '92 320i Coupe ][ full black ][ simply lower ][ loud pipes ][ non-m-bumper ][ 263 tkm ][/SIZE]



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  • wird aber wohl trotzdem keinen interessieren wenns nur da lasiert ist wo kein licht kommt. ausser du hast nen übertrieben pingeligen tüv-prüfer / polizisten.


    ich bin auch mit komplett lasierten durchn tüv gekommen

    Fotostory: [KLICK] [COLOR="red"][SIZE="1"](Nichtmehr aktuell!! Befindet sich im Umbau und ist abgemeldet)[/SIZE][/COLOR]


    Handel-Bewertungsthread: [KLICK]

  • dito, der tüv mensch hat sogar gedacht das wär original :haha:

    [COLOR="DarkGreen"][SIZE="5"]Liebe Grüsse :)[/SIZE][/COLOR]


    [COLOR="Purple"]Max Power hat zwei blinde Kinder aus einem brennenden Fahrzeug gerettet.
    Max Power kann fliegen, unter Wasser atmen und mit etwas Übung auch Spagat.[/COLOR]

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    [SIZE="1"]wer das liest hat gute augen^^[/SIZE]

  • Die achten meistens nur drauf,ob die auch genügend Licht durchlassen. Sofern die da Rot sehen, wenn du bremst, reicht denen das für gewöhnlich schon. :)
    Hatte beim compact und jetzt auch beim CAbrio schwarze Rückleuchten und deret wegen wurde ich noch nie angehalten. Nur der Vater von Freund, GTÜ-Prüfer, mahnt mich immer an. MAl gucken, ob ich zu demnoch zur HU gehe. ^^

  • Durch den TÜV kommen ist eine Sache, bei einem Unfall ist das aber was ganz anderes.


    Da wird dann geschaut, Rücklichter manipuliert --> keine BE für das Fahrzeug --> kein Versicherungsschutz --> BÄÄM (und das auch wenn ihm einer drauf fährt)

  • Zitat von davolki

    Da wird dann geschaut, Rücklichter manipuliert --> keine BE für das Fahrzeug --> kein Versicherungsschutz --> BÄÄM (und das auch wenn ihm einer drauf fährt)


    so einfach geht das nicht. wenn das nur da lasiert ist, wo kein licht durch kommt und damit auch nicht den unfall verursacht hat, kann die versicherung nicht einfach so mal den versicherungsschutz erlöschen lassen

    Fotostory: [KLICK] [COLOR="red"][SIZE="1"](Nichtmehr aktuell!! Befindet sich im Umbau und ist abgemeldet)[/SIZE][/COLOR]


    Handel-Bewertungsthread: [KLICK]

  • naja, ist wie schon gesagt eine bauliche Veränderung also würde da ein Gutachter ran müssen, was das alles dann aber kostet ist auch was... nur weil ich sagen würde das da kein licht durchkommt, heißt das noch lange nicht das die Versicherung das dann auch so sieht...

  • Zitat von virus90

    so einfach geht das nicht. wenn das nur da lasiert ist, wo kein licht durch kommt und damit auch nicht den unfall verursacht hat, kann die versicherung nicht einfach so mal den versicherungsschutz erlöschen lassen


    Selbstverständlich. Du kannst davon ausgehen, das die Versicherung nicht zahlen wird, wenn sie es nicht muss. Nebenbei wird auch das geprüfte Splitterverhalten der Rückleuchtengläser bei einem Unfall durch die Lasur verändert.


    Zamma Foto!

  • Wenn nur die für die beleuchtung nicht relevante bereiche lasiert wurden ist es aber zumindest ohen lichttechnsiches gutachten eintragbar. Verhält sich dann so wie bei einer motorhaubenverlängerung oder rückleuchtenmasken


    "Ich bin damit durch den TÜV gekommen" sagt garnix aus. Ich hab auch gerade eine neue plakette bekommen mit schwarz überlackierten seitenblinkern, deshalb sind die noch lange nicht zulässig.

  • gibts da mal nen foto?


    vllt. isses ja zulässig, weil es gibt ja auch sowas hier:


  • Es ist defenitiv nicht zulässig. Da immer noch eine bauliche Veränderung eines geprüften Bauteil vorliegt. Diese Blenden für Scheinwerfer und Rückleuchten sind ja geprüfte Bauteile, und verändern ja nicht die Scheinwerfer und Rückleuchten als geprüfte Bauteile.

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