Hey,
will evtl ein Abgemeldetes Tüv Abgelaufenes Fahrzeug kaufen.
Steht bei mir um die Ecke (~50km)
Darf ich das Abschleppen? Brauch ich ein Anhänger schein oder LKW schein...?
gruß
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Hey,
will evtl ein Abgemeldetes Tüv Abgelaufenes Fahrzeug kaufen.
Steht bei mir um die Ecke (~50km)
Darf ich das Abschleppen? Brauch ich ein Anhänger schein oder LKW schein...?
gruß
wenn der wagen abgemeldet ist, darfst du ihn nicht abschleppen
zum abschleppen brauchst du auch kein anhänger oder lkw-führerschein
nö darfst nicht abschleppen wenn es abgemeldet ist
Haben mal nen firmenauto abgeschleppt (abgemeldet) ganze 1,5km, naja chef durfte dann erstmal zu fuß gehen.
abschleppen darfst du es nicht aber du darfst es schleppen!
Das bedeutet du benötigst einen LKW Führerschein oder die alte Klasse 3 dann kannst du das machen allerdings benötigt der Hintermann mindestens Klasse C (der neue PKW Schein).
Zitat von elitelimitedabschleppen darfst du es nicht aber du darfst es schleppen!
Das bedeutet du benötigst einen LKW Führerschein oder die alte Klasse 3 dann kannst du das machen allerdings benötigt der Hintermann mindestens Klasse C (der neue PKW Schein).
das würde ich mal genauer jetz wissen wie das geregelt ist wo steht das genau?
ich z.b. hab die klasse BCE und mein vater auch. was darf ich jetz oder was dürfen wir?
nein darfste nicht!!!! hab mich freitag erkundigt.. da ich selbst in der situation war.... und der PKW schein ist 3 oder B..... du darfst das abgemeldete fzg nichtmal auf öffentlichen straßen parken.. und dann abschleppen??? unsinn!!!
was ist wenn einer drauf fährt?? oder du nen spiegel abfährst oder schlimmeres?? wer soll dafür aufkommen?? das zugfzg?? nene lass mal lieber
deswegen frgate ich ja wenn es stimmt was der eliminator sagt muss es ja irgendwo stehen
nurnoch schwarz auf weis mus man was haben um es wirklich glauben zu können.
so wie joker es sagt, ein abgemeldetes auto darf man aus versicherungstechnischen gründen nicht abschleppen...gründe hier für wurden ja schon genannt
habe den class2 auch extra angemeldet um ihn abzuschleppen und dachte mir lieber zahl ich monatlich etwas an die versicherung anstatt abschleppkosten und stellplatzgebühren bis er gerichtet ist
5 Tageskennzeichen (so denn Auto fahrbereit ist) oder übern Bekannten rote Kennzeichen.. dann hst auch gleich die Probefahrt inklu
hab heut in der autobild einen artikel über genau diese situation gelesen^^
dort stand, darfst ihn nur auf nem trailer oder nem abschlepper bewegen nicht auf eigenen rädern! rechtsquelle stand aber keine drin (oder ich kann mcih net mehr erinnern^^!
Schleppen (§ 33 StVZO)
Schleppen ist die Betreiben eines betriebsfähigen Kraftfahrzeugs als Anhänger oder das Abschleppen über den Rahmen des Nothilfegedanken hinaus (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 StVZO: „…Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden
Ach und das noch...
§33 Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
1.Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
3.Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
4.Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
5.§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6.Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7.Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
aha... ok
:-S
E36 Talk Forum für alle BMW E36 Besitzer oder solche, die es werden wollen!