Unfallwagen gekauft,was nun ?

  • nach einem halben jahr bist du in der beweislast dem verkäufer zweifelsfrei nachzuweisen, dass der wagen einen unfall hatte. somit geht dies erstmal alles zu deinen lasten....gutachten, anwalt, prozess....alles mit unklarem ausgang.
    und wenn dann doch festgestellt wird, dass da mal was war....wird die zeit, in der du den wagen schon besitzt, preislich angerechnet, somit reduziert sich dein theoretischer schaden noch weiter und es dürfte unterm stich, außer viel aufwand, nix übrig bleiben.

  • Beweislastumkehr nach nem halben Jahr bei dem 1Jahr gesetzlicher Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge. Heisst, Du musst dem Händler nun den Fehler nachweisen, was i.d.R. entweder sehr aufwendig ist. Im ersten halben Jahr muss er nachweisen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, um den Garantiefall abzuwenden.


    Guck mal in Dein Kaufvertrag, wenn da drinsteht "gekauft wie gesehen" kannstes gleich knicken.

  • also erstmal gibt es kein "gekauft wie gesehen" von einem händler.


    zudem wenn dem händler bewusst war das es ein unfaller war und er ihn als unfallfrei angegeben hat ist das schon ne schweinerei.
    Mir würds schon ums prinzip gehen.


    wenn du ne rechtschutz hast, nimm diese in anspruch und klär die sache ab. auf solche aussagen wie von free-rider würde ich überhaupt nichts geben. War ja schliesslich nicht sein geld. Und ob das ein uraltes auto ist oder nicht, das spielt doch überhaupt keine rolle? Wenn er für den wagen beispielsweise 5 oder so hingelegt hat oder mehr. das ist schon geld. für free-rider vielleicht nicht .... für manch andere schon.

  • würde vorschlagen den vorbesitzer aufzusuchen und fragen ob der nen unfall hatte weil du ihn als unfallfrei gekauft hast, aber nicht glaubst dass er unfallfrei ist...

  • reicht der fahrtwind schon für nen windunfall aus?? das ist beim emmy ja dann schon ganzschön krass.



    klar muss man den wildunfall auch angeben. der name alleine sagt das ja schon

  • es geht hier überhaupt nicht um gewährleistung!


    was dein "sachversändiger" (ein jurist ist hier aber eigentlich nur sachverständig) dir sagt, ist korrekt - es handelt sich bei einem derart offensichtlichen schaden um eine arglistige täuschung seitens der verkäufers, welcher nicht nach 2 jahren verjährt ist. als händler erkennt man solche schäden oder hat sie zu kennen und man muss sie angeben.


    es geht hier nicht um einen versteckten mangel, sondern um eine täuschung. damit bist du am besten beim juristen aufgehoben...

  • wieso sollte der händler damit einen unfall gehabt haben? es liegt wesentlich näher dass der vorbesitzer oder der vorvorbesitzer einen unfall damit hatte und wenn der dem händler davon nix erzählt hat, braucht er dir davon auch nix zu erzählen(woher soll er es denn wissen, wenn selbst du das bloß nach und nach bemerkst), außerdem wird ein richter bei einer laufleistung von 240tkm in verbindung mit dem satz "der sollte doch unfallfrei sein" nur die augen verdrehen.
    Ein Richter legt in der Regel keinen Wert darauf, dass leute mit so alten autos glücklich werden.

  • Zitat von Marc53844

    auf solche aussagen wie von free-rider würde ich überhaupt nichts geben. War ja schliesslich nicht sein geld. .



    boah...sag mal, sonst alles fit bei dir oder wie?!
    schlecht geschlafen, mies gegessen?


    meine aussage geht doch nicht gegen den TE, sondern zeigt einzig auf, wie es halt so ist. nach einem halben jahr setzt die beweislastumkehr ein, somit hat er jetzt den ganzen kram HIEB- UND STICHFEST zu beweisen. allein das schonmal: viel spaß!


    udn selbst wenn er es beweist, was passiert dann?
    Wagen zurückgeben? kann er machen, dann wird aber seine eigene nutzung angerechnet, wenn er pech hat, zahlt er im endeffekt noch drauf.


    wagen behalten und entschädigung fordern? wie hoch soll die sein, der schaden - insofern er real existiert - scheint recht gut zu sein, denn es ist dem TE weder beim kauf aufgefallen noch hat er etwas von unpassenden spaltmaßen geschrieben.
    wenn mir einer beim rückwärts ausparken drauffährt und ich ersetze einen scheinwerfer und das nierenblech, ist das auch kein unfallwagen.


    X300: was soll der bullshit bzgl. meines banners?
    ich versuche hier lediglich zu helfen. und zwar nicht durch die rosarote bmw-brille und eben nicht immer mit den haudrauf-argumenten "nimm nen anwalt und mach den verkäufer fertig".

  • Ich würde es einfach als "Lehrgeld" abstempeln und beim nächsten Autokauf noch genauer schauen. Aber so schlecht scheint die Reparatur ja nicht gemacht worden zu sein. Sonst hättest es sicher schon beim Kauf gesehen, oder;)? Wenn der Wagen super läuft, Achsvermessung top ist und auch sonst optisch wie technisch alles im grünen ist, dann würde ich den Wagen weiterfahren. Der ganze Aufwand wird sich nicht groß lohnen. Da hat unser Free-Rider schon recht.

  • Es geht doch garnicht nicht ums gut gemacht. bei einem auto für 500 euro oder so kann ich das vollkommen nachvollziehen oder wenn man ein schnäppchen gemacht hat. Aber nicht wen je nachdem relativ große summen geflossen sind. was ich jedoch nicht beurteilen kann.

  • was denn für große summen?
    wir reden hier von einem vorfacelift M3, der, soweit ich das damals mitbekommen habe, bereits über 200TKM auf der uhr hat.
    wir reden also über einen preis vermutlich deutlich unter 10.000€ (selbst wenns 10T€ wären, ist das in diesem fall noch keine wirklich relevante summe).
    also nochmals meine frage: was denkt ihr um wieviel der wert bei solch einem "alten" auto sinken sollte, um den offensichtlich recht gut gemachten unfallschaden - nach fast einem jahr - auszugleichen?
    (insofern der unfallschaden noch weitaus früher entstanden ist, ist ja die anzusetzende wiedergutmachung noch viel geringer, da mittlerweile über den zeitwert aufgebraucht.

  • Ich mein, man kann sich mit einer Rechtschutz damit sicher mal auseinandersetzen. Aber wenn man pech hat, dann steht man hinterher ohne Auto da (weil der Händler ihn evtl. zurücknehmen muß) und bekommt zudem noch weniger Geld vom Verkäufer wieder, als man bezahlt hat (Nutzungsausgleich!). Und dann? Mit dem "wenigen" Geld wieder nen guten Emmy suchen gehen? Na viel Spaß dabei ;). Habs ja schon geschrieben das die Reparatur ja scheinbar nicht soooo schlecht gemacht worden ist. Sonst wäre es ja früher schon aufgefallen.


    Ich würde es nun so hin nehmen und beim nächsten Auto noch etwas genauer schauen. Ist meine persönliche Meinung ;)

  • Was Du machen kannst, oder auch nicht musst Du selber entscheiden.


    Ersteinmal sollte´s Du Dir klar werden wen Du aufsuchst.
    Ein Sachverständiger ist jeder KFZ gelernte Geselle, Techniker oder Meister - er hat Sachverstand wie das Wort schon sagt. Ein amtlich anerkannter Gutacher ist ein vereidigter studierter, was aus Erfahrung meißtens nur auf dem Papier wichtig ist.


    Du musst Dir im klaren sein, ob Du nun ein anwaltliches Nachgutachten erstellen lässt und daraufhin Klage einreichst. Zahlen wirste das GA aber ersteinmal selber. Wenn´s vor Gericht geht kann der Vorbesitzer natürlich schnell ausgemacht werden, genauso wie ein ggf. damaliges Unfallgutachten. Diese sind nämlich über FGSTNr. bei den Versicherungen jahrelang gespeichert.
    Wenn Du das damalige Unfallgutachten hast, den M3 mit Kaufvertrag unfallfrei beim Händler gekauft hast, hast gute Chancen. Der Händler haftet auch wenn er unwissendlich eines Vorschadens den M3 als Unfallfrei verkauft hat.
    Auch wenn Du den Prozess gewinnen solltest, wird es aufgrund der vergangenen Zeit und Laufleistungserweiterung auf einen Vergleich hinauslaufen. Ob sich das mit der ganzen Rennerei und den eventuellen Kostenfaktoren rechnet musst Du selber wissen.


    Ich würde zum Händler hinfahren, ihn damit konfrontieren und ne große Welle machen. Ihm anbieten, dass er eine faire Summe XX rausrücken soll und die Sache dann gegessen wäre. Wenn er nicht will, dann die ganze Meldoie des Versicherungsgutachtens vom Vorbesitzer, Anwalt, Gericht, Gutachter und und und aufzählen was auf den Händler dann zukommt Mit entsprechenden Kosten natürlich. Gib ihm 2 Tage bedenkzeit und steh dann wieder auf der Matte.
    Viel Glück.


    PS. Ich bin kein Rechtsverdreher und gebe auch keinen Rechtsbeistand. Das waren lediglich nur Tipps. Dein Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner für solche Dinge.


    Gruß Markus