Probefahrt mit falschem Nr Schild

  • Zitat von KenStMich


    Ich würde auch mit dem Fahren mit falschem Schild keine besonders hohen wirtschaftliche Schäden anrichten.


    Sorry aber das ist ja wohl eine total schwachsinnige Aussage. Wer bezahlt denn den Schaden solltest du damit einen Unfall, am besten noch mit Personenschaden, verursachen? Da kriege ich einen totalen Hals wenn ich diese Hirnlosigkeit hier lese.


    Wenn ich dann noch lese:

    Zitat von KenStMich

    Wenn Geldstrafe und Punkte das einzige sind, was passieren kann wäre die Rechnung ganz in Ordnung (120 Euro und 3 Punkte* Wahrscheinlichkeit bzw. 1% ist kleiner als 85 Eur)


    Ich müsste halt wissen, was da sonst noch dran hängt. Wenn ich dafür vorbestraft würde, wäre es mir das nicht wert.


    Dann kann ich nur sagen: Weg mit deiner Fahrerlaubnis, besser wenn solche Leute zu Fuß gehen!
    Bei so einem Scheiss den du da herunterbetest hoffe ich doch das du dir bei der Arbeit schön die Eier abfrierst.

  • Zitat von KenStMich


    Ich würde auch mit dem Fahren mit falschem Schild keine besonders hohen wirtschaftliche Schäden anrichten.


    Ich glaube, er meint, dass er davon keinen wirtschaftlichen Schaden trägt (Er muss es ja erst mal nicht bezahlen...; zumindest nicht bis zu einem Unfall oder ähnlichen)


    Aber wenn natürlich er mal langsamer fahren muss, dann muss der Rest ja bestraft werden.... Die machen ja alles falsch....


    Finde ich ist ein ganz schwacher Auftritt...

  • also das einzige was ich weiß ist, das du auf privat-gelände ohne führerschein und auch ohne zulassung fahren darfst, sprich zB. deinem dad gehört ein feld (weil landwirt) da darfst du drauf fahren, auch ohne führerschein und ohne zulassung! ...und bei landwirten ist das ja gang und gebe, das die kinder da die traktoren fahren ohne alles!!! (so hab ich auch mit 14 autofahren gelernt) ;) wie das mit besuchern und so aussieht weiß ich ned!!!

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  • Zitat von Vanilla320i

    also das einzige was ich weiß ist, das du auf privat-gelände ohne führerschein und auch ohne zulassung fahren darfst, sprich zB. deinem dad gehört ein feld (weil landwirt) da darfst du drauf fahren, auch ohne führerschein und ohne zulassung! ...und bei landwirten ist das ja gang und gebe, das die kinder da die traktoren fahren ohne alles!!! (so hab ich auch mit 14 autofahren gelernt) ;) wie das mit besuchern und so aussieht weiß ich ned!!!


    Stimmt so net ganz!!
    Das Privatgelände muss umzäunt sein, so dass man net auf den öffentlichen Straßenverkehr fahren kann. Ein normales Feld oder Acker mit Anschluß auf einen Feldweg ist öffentlicher Straßenverkehr. Und bei Bauernjungs ist das auch net so. Die können mit 15 ne Sondergenehmigung erlangen für nen Traktorführerschein. Aber auch nur für den bäuerlichen Betrieb! Also nur so mit dem Tekker fahren ist dann auch net!


    Wenn die Jungs ohne Führerschein fahren ist es immer noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis!


    Aber auf´m Land wird da öfters mal ein Auge zugedrückt! Aber wenn mal was passieren sollte, dann ist die Ka**e am dampfen ;)


    Greetz!

  • Zitat von Nico

    Ich glaube, er meint, dass er davon keinen wirtschaftlichen Schaden trägt (Er muss es ja erst mal nicht bezahlen...; zumindest nicht bis zu einem Unfall oder ähnlichen)


    Aber wenn natürlich er mal langsamer fahren muss, dann muss der Rest ja bestraft werden.... Die machen ja alles falsch....


    Finde ich ist ein ganz schwacher Auftritt...


    Falsch. Frag lieber nach.


    Ich erkläre das mal ganz langsam, damit auch die trübste Glühbirne das verstehen kann.


    Wirtschaftliche Schäden entstehen bei einem Unfall.
    Deren Höhe ist unabhängig davon, ob der Verursacher mit falschen Schildern unterwegs war.
    Für die Volkswirtschaft ist es irrelevant ob Versicherung oder Verursacher Kosten übernimmt.


    Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall steigt nicht, wenn man falsche Schilder benutzt (wenn dich das wundert, solltest du dir Gedanken machen).


    Die persönlichen Kosten für jemand der erwischt wird mit falschen Schildern, sind hoch.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass man erwischt wird ist sehr niedrig.
    Die Wahrscheinlichkeit* Kosten ist wahrscheinlich kleiner als die Kosten eines Kurzkennzeichens.


    Wirtschaftlich gesehen ist es also sinnvoll keine Kurzkennzeichen zu besorgen.
    Die Stimme der Vernunft sagt man sollte sich Kurzkennzeichen besorgen.


    Eine ähnliche Rechnung stellen viele auch auf, wenn sie sich überlegen 1h ohne Parkschein zu parken.
    Angenommen man wird jedes 20. mal erwischt und muss 20 Eur zahlen, während ein Ticket 2 kostet.
    Derjenige der ständig ein Ticket nimmt bezahlt langfristig mehr als der Bösewicht, der nachgerechnet hat.

  • Idiotie mehr net!!!


    Da gibts nix zu rechnen wenn es um eine Straßenverkehrsstraftat geht!! Was ist wenn man einen Unfall mit Personenschaden verursacht??


    Dein Beispiel kannst du gar net zum Vergleich ranziehen! Das ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen!!


    Ich bin dafür, dass der Thread geschlossen wird. In meinen Augen ist es untragbar, dass in einem Autoforum solch eine Diskussion zugelassen wird!!!!!!!!

  • Zu den Parktickets:
    Wenn Du erwischt wirst, bekommst Du zuerst ein günstiges Strafmandat..
    Viele Kontrolleure kommen aber nach einiger Zeit wieder zu Deinem Fahrzeug und erhöhen Deine Strafe um einiges und dass mit Glück nicht nur einmal...


    Und zu Deiner VWL Dissertation:


    Wer meinst Du den trägt die Kosten im Falle eines Schadens...


    Von jemandem, der mal in der Wirtschaft über Finanzen in irgendeiner Form irgendetwas entscheiden möchte, sollte man ein gewisses Maß an Verantwortung erwarten...


  • Mit dem was er sagt, hat er theoretisch vollkommen Recht. Nur verlangt halt das Gesetz eine "Haft-PFLICHT", weil eine Privatperson eben nicht mal eben mit 20.000 € oder bei Personenschäden mit einer Millionen haften kann und um die Opfer zu schützen, nicht noch mehr Opfer zu werden.


    Das mit den Praktickets ist übrigens meine Meinung. Habe noch nie einen Parkschein gezogen und insgesamt 3 Strafzettel ins fast 6 Jahren bekommen.

  • ich glaube es ist hier nicht so deutlich geworden, dass das nicht nur mal eben eine kleine ordnungswidrigkeit ist, bei der man strafe zahlt und ein paar punkte bekommt.


    das ist eine straftat für die man auch gut mal eine haftstrafe bekommen kann. mit punkten ist es da nicht mehr getan.


    genau so ist das, wenn man ein kurzzeitkennzeichen überzieht.


    wird man erwischt, dann bei einer straftat.

    Wer ... nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    C.G

  • Ich wollte auch nur fragen, was genau einen erwartet, wenn man erwischt wird, um Kosten und Nutzen besser abwägen zu können.
    Es ist tatsächlich eine Straftat, da das Auto nicht versichert wäre und damit hat sich das ganze erledigt und bedarf keiner weiteren Diskussion.
    Eine Vorstrafe macht sich bei einer Bewerbung nicht gut, außer man hat vor ewig als Türsteher Geld zu verdienen.


    Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.


    Bei einer fahrlässigen Verfehlung kann man gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Fahren Sie als sonst unbescholtener Bürger erstmalig vorsätzlich ohne Versicherung, kommen schon 20 Tagessätze zusammen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen.


    In Flensburg gibt es hierfür auf jeden Fall 6 Punkte.