Hilfe... Betrug beim Kauf eines E36-316i

  • Seh ich auch so, ist aus meiner Sicht nen Unfaller.
    Steht Unfallfrei im Kaufvertrag (ich hoffe für dich es gibt einen) ?
    Wenn ja => Anwalt und Auto zurück geben, Geld zurück, das Recht ist dann eindeutig auf deiner Seite.

  • naja, kann aber auch bei einem der vorbesitzer passiert sein. man garantiert das unfallfrei ja immernur in der zeit seines besitzes. davor wäre das doch garnicht möglich.


    Es sei denn man hat alle alten Kaufverträge.


    Gruß Marc

  • der einstieg bei den scharnieren iss der hammer. völlig verbeult und gespachtelt udnd as nichtmal zuende gebracht.


    wenn da schon beulen sind war das ding mal richtig krumm^^


    hm wer kauft solch ein auto.....


    tut mir leid....

  • ich habe im studium ein praktikum beim tüv gemacht und da mir dann auch unfallkandidaten begutachtet....


    ich würde an deiner stelle mal zum tüv oder besser zum adac fahren und denen deine geschichte erzählen. beim tüv und auch beim adac findet sich immer einer der sich den wagen mal genauer von allen seiten anschaut. oft kann man den zeitpunkt auch einigermassen eingrenzen....
    ...und dann gehst du zur rennleitung!

    Wer ... nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    C.G

  • wie kann man so ein auto kaufen und 1woche lang damit fahren,sei mir nicht böse aber ich sags dir ganz ehrlich was ich denke.Wenn ich der verkäufer wäre würde ich diesen wagen auf keinen fall zurück nehmen nie und niemals und überhaupt wenn im kaufvertrag besichtet und progefahren steht dann erst nicht.Nie und niemals,man muß ja froh sein wenn man für so eine mülltone 3400euro bekommt und das ist er auch anscheinend.
    Nichts für ungut war nur meine meinung

  • So.... da hier viel Schmu erzählt wird mal hier was vernünftiges:


    Wird ein Fahrzeug verkauft mit Mängeln die offensichtlich sind und beim Verkauf eben nicht angegeben werden hat jeder das Recht, ob vom Händler (sowieso) oder von Privat, das Geld wieder zu bekommen vom Verkäufer bzw muss der Schaden wieder i.O. gemacht werden. Passiert das nicht, kannst du den anzeigen.


    Mein Tipp: Du musst ja im Vertrag die kompletten Daten von den Leuten haben. Schreib einen Brief und setze denen ein Ultimatum. Normal hilft das schon um das die sich versuchen wenigstens zu erklären. Passiert nichts, gehst du zum Anwalt. Streitwert ist nicht der Schaden, sondern das gesamte Auto.


    Wehr dich!

  • Hier mal rauskopiert aus einem ähnlichen Fall:


    Sie haben zwei Möglichkeiten:


    Zum einen können Sie den Kaufvertrag gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dann ist der Vertrag nichtig. Sie müssen als Folge das Auto herausgeben und können auch den Kaufpreis zurück verlangen.


    Allerdings müssen Sie beweisen können, dass eine arglistige Täuschung vorliegt, dies bedeutet, Sie müssen beweisen können, dass das Auto entgegen der Angaben des Verkäufers einen Unfall hatte und dass der Verkäufer über diesen Umstand vorsätzlich getäuscht hat.


    Notfalls wäre hier dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Für die Angabe, der Wagen sei unfallfrei, haben sie ihren Stiefvater als Zeugen. Problematisch könnte es jedoch sein, zu beweisen, dass Verkäufer auch wusste, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte.


    Ob Gewährleistungsrechte vorliegen, hängt beim Kauf von privat zu privat maßgeblich davon ab, ob ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Ist dies der Fall, dann können Sie hinsichtlich der Reparatur des Airbags keine Rechte geltend machen.


    Auch sei hierzu angemerkt, dass teilweise eine Verwirkung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche angenommen wird, wenn eine notwendige Reparatur eigenmächtig vorgenommen wird oder in Auftrag gegeben wird. AG Kempen (MDR 2003,1406)



    Sollte also ein Gewährleistungsausschluss nicht vereinbart worden sein, müssen Sie sich hinsichtlich der Reparatur des Airbags zunächst an den Verkäufer wenden, es gibt keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Reparatur.


    Sie sollten nun folgendermaßen vorgehen:




    Schicken Sie dem Verkäufer einen Brief per Einschreiben/ Rückschein und erklären Sie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung. Fordern Sie die Kaufpreisrückzahlung zug um zug gegen die Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb einer Freist von 14 Tagen.


    Hilfsweise fordern Sie den Verkäufer auf, an dem Fahrzeug eine Nachbessetung (Reparatur des Airbags ) vorzunehmen.


    Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, so befindet sich der Verkäufer in Verzug. Sie sollten dann einen Anwalt aufsuchen. Die Anwaltskosten können Sie dann auch als Verzugsschaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

  • Mein Tipp an alle beim Autoverkaufen: defektes Bastlerfahrzeug mit unbekannten Mängeln als Klausel in den Vertrag setzen. Sollte dann hinterher mal was sein, seid ihr aus dem Schneider. Gibt Leute die bringen ein 3000€ Auto zum Gutachter und kommen dann mit ner riesigen Mängelliste an.