Hi Zusammen,
ich hab mal eine frage bezüglich meines AP Gewindefahrwerks.
ich habe das einbauen lassen und beim einstellen war schon die überlegung von wo aus man die min.245mm laut gutachten messen soll.
wir haben dann die markierte schraube (schwarzer kreis ) genommen da sie ja die nächstliegende ist?
das kam uns aber komisch vor.weil man das fahrwerk von da aus gar nicht 245mm hochschrauben kann..ich meine maximal 220mm ..und der wagen ja dann eher ein offroad e36 ist..
wir haben dann einfach 190mm genommen..war auch ziemlich hoch..aber dachten das es zur eintragung ok ist..
hatte dann einen termin zur eintragung beim tüv wo meine schwester für mich hingefahren ist..und der tüvler hat es nicht eingetragen ( siehe punkt 2 ) im tüv bericht..
ich weiss leider die genauen bezeichnungen der schrauben nicht..haben aber dann die untere ( mit farbe weiss markierte ) als ausgangspunkt genommen und den wagen jetzt auf 265mm eingestellt..
war dann noch bei der dekra um zu fragen ob das so ok ist..da meinte man aber das man bei AP fragen sollte wie die das im gutachten meinen?
tüv
gemessene Schraube (schwarzer kreis )
weiss markierte Schraube
Gutachten
hoffe ihr versteht mein problem.. hab am dienstag einen neuen termin beim tüv..wo ich leider wieder nicht persönlich hin kann..
aber generell ist doch die weiss markierte schraube die richtige? von wo aus man die 245mm messen muss oder?
und wenn ja..hätte der tüvler das nicht wissen müssen oder aber sehen müssen das man die 245mm niemals von der bis dahin gemessenen schrauben ( schwarzer kreis ) einstellen kann?
hab auch leider nicht soviel ahnung von so sachen.
Danke